GKV für die ausländische Ehepartnerin

Hallo allerseits,

ein wenig zu meinem Sachverhalt.
Ich bin deutscher Staatsbürger und Verlobte, die im dritten Monat schwanger ist, hat die russische Staatsangehörigkeit, werden am 01.03. diesen Jahres heiraten. Ich bin selber Student in der Examensvorbereitungsphase und war all die ganzen Jahre in der Vergangenheit bei der GKV TK versichert und habe mich blöderweise aus GKV selbst rausmanövriert in dem ich zu einer PKV HanseMerkur gewechselt bin (Grund: Beziehe Studienkredit und die Beiträge für die GKV i. H. v. 162,- EUR waren etwas zu hoch, so dass ich sparen wollte und so unbedachter Dinge in die PKV reingerutscht bin und somit 2,5 Monaten dort Mitglied bin).
Für meine Verlobte haben wir eine Reise-Krankenversicherung bei der HanseMerkur bis zum 01.04.2013 abgeschlossen.
Meinte Verlobte besucht einen Sprachkurs und wird in dem Monat März die Prüfung für die Sprachstufe C1 ablegen.
Nun habe ich mehrere Krankenkassen bis zum geht nicht mehr abtelefoniert und mich zum Teil kaputt gelesen.
Die Frage meinerseits lautet, ist es möglich meine Frau nach der Heirat und der Erteilung eines Aufenthaltserlaubnisses in einer GKV unterzubringen? Ferner ist meine Verlobte 30. Jahre alt.
Den Schritt in der PKV beigetreten zu sein, bereue ich sehr. Für mich gibt es, weil ich ja noch immatrikuliert bin, keine Mittel mich in die GKV rückführen zu lassen.
Einige von den Sachbearbeitern (AOK und TK) waren der Meinung, dass es für die Aufnahme in die GKV ausreichen würde, wenn meine zukünftige Ehefrau eine Aufenthaltsgenehmigung (Befristung müsse über 12 Mon. hinausgehen) bräuchte, und keine Leistungen beziehen darf.
Wiederum waren andere der Meinung, dass sie ebenfalls sich bei der PKV versichern lassen müsse, weil ich bei der PKV bin. Die Versicherung meiner Verlobten bei einer PKV wäre der finanzielle Ruin für uns, denn Sie wird monatlich mit 700 EUR von ihrem Vater unterstützt und mein Einkommen sich auf 800 EUR beläuft. Ein Bekannter meinerseits der als Versicherungsvertreter tätig ist und durch dem ich den Vertrag bei der PKV abschloss meinte, dass sie in einem Basis Tarif landen würde, für den man monatlich um die 300,- EUR zahlen müsste.

Bin für jeden hilfreichen Hinweis wirklich dankbar.

Vielen Dank im Voraus

Andreas

meine zukünftige Ehefrau eine Aufenthaltsgenehmigung
(Befristung müsse über 12 Mon. hinausgehen) bräuchte, und

Das würde ich auch so sehen.

Wiederum waren andere der Meinung, dass sie ebenfalls sich bei
der PKV versichern lassen müsse, weil ich bei der PKV bin.

Das ist Unsinn. Niemand muß in die PKV ( es sei denn er wäre vorher drin gewesen).

Versicherung meiner Verlobten bei einer PKV wäre der finanzielle Ruin für uns,

Bei bestehender Schwangerschaft würde sie sowieso nicht aufgenommen.

von ihrem Vater unterstützt und mein Einkommen sich auf 800
EUR beläuft. Ein Bekannter meinerseits der als
Versicherungsvertreter tätig ist und durch dem ich den Vertrag
bei der PKV abschloss meinte, dass sie in einem Basis Tarif
landen würde, für den man monatlich um die 300,- EUR zahlen müsste.

Es würde mich wie schon gesagt wundern, wenn sie überhaupt aufgenommen würde. Der Kontrahierungszwang bezieht sich nur auf ehemals privat krankenversicherte.

Hallo,

Hallo allerseits,

ein wenig zu meinem Sachverhalt.
Ich bin deutscher Staatsbürger und Verlobte, die im dritten
Monat schwanger ist, hat die russische Staatsangehörigkeit,
werden am 01.03. diesen Jahres heiraten. Ich bin selber
Student in der Examensvorbereitungsphase und war all die
ganzen Jahre in der Vergangenheit bei der GKV TK versichert
und habe mich blöderweise aus GKV selbst rausmanövriert in dem
ich zu einer PKV HanseMerkur gewechselt bin (Grund: Beziehe
Studienkredit und die Beiträge für die GKV i. H. v. 162,- EUR
waren etwas zu hoch, so dass ich sparen wollte und so
unbedachter Dinge in die PKV reingerutscht bin und somit 2,5
Monaten dort Mitglied bin).
Für meine Verlobte haben wir eine Reise-Krankenversicherung
bei der HanseMerkur bis zum 01.04.2013 abgeschlossen.
Meinte Verlobte besucht einen Sprachkurs und wird in dem Monat
März die Prüfung für die Sprachstufe C1 ablegen.
Nun habe ich mehrere Krankenkassen bis zum geht nicht mehr
abtelefoniert und mich zum Teil kaputt gelesen.
Die Frage meinerseits lautet, ist es möglich meine Frau nach
der Heirat und der Erteilung eines Aufenthaltserlaubnisses in
einer GKV unterzubringen? Ferner ist meine Verlobte 30. Jahre
alt.
Den Schritt in der PKV beigetreten zu sein, bereue ich sehr.
Für mich gibt es, weil ich ja noch immatrikuliert bin, keine
Mittel mich in die GKV rückführen zu lassen.

Wie kommt man auf solch eine Idee ?
Auch als Student kann man eine Arbeit aufnehmen,
bei der man dann evt. wieder in die GKV muss.
Und dann bestünde auch für die Ehefrau die Familienversicherung.

Einige von den Sachbearbeitern (AOK und TK) waren der Meinung,
dass es für die Aufnahme in die GKV ausreichen würde, wenn
meine zukünftige Ehefrau eine Aufenthaltsgenehmigung
(Befristung müsse über 12 Mon. hinausgehen) bräuchte, und
keine Leistungen beziehen darf.

Nach meinem Kenntnisstand, muss eine Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren vorliegen. Und ergänzend auch eine Arbeitserlaubnis.

Lt. Rücksprache mit einer GKV ist eine Versicherung dort nicht möglich, da die Frau nicht dem Arbeitsleben wegen Schwangerschaft zur Verfügung steht und aus dem Außereuropäischen Ausland kommt.

Wiederum waren andere der Meinung, dass sie ebenfalls sich bei
der PKV versichern lassen müsse, weil ich bei der PKV bin. Die
Versicherung meiner Verlobten bei einer PKV wäre der
finanzielle Ruin für uns, denn Sie wird monatlich mit 700 EUR
von ihrem Vater unterstützt und mein Einkommen sich auf 800
EUR beläuft. Ein Bekannter meinerseits der als
Versicherungsvertreter tätig ist und durch dem ich den Vertrag
bei der PKV abschloss meinte, dass sie in einem Basis Tarif
landen würde, für den man monatlich um die 300,- EUR zahlen
müsste.

Richtig - nachdem auf Grund der Schwangerschaft zur Zeit die Aufnahme in einen normalen Tarif bei der PKV nicht möglich ist, würde hier nur der Basis-Tarif bleiben.

Bin für jeden hilfreichen Hinweis wirklich dankbar.

Vielen Dank im Voraus

Andreas

Viele Grüße und viel Glück.

Merger

Hallo,
für die GKV ist sie eine Noch-nie-Versicherte und daher nach §5, Abs., Nr.13 versicherungspflichtig. Der entscheidende Knackpunkt ist der, dass die Ausländerbehörde a.) einen Aufenthaltstitel von mehr als 1 Jahr erteilt und b.) darin keine Verpflichtung zum Lebensunterhalt enthalten ist. Bei der Familienzusammenführung eines Deutschen sollte das klappen.

Dann gehts in die GKV (allerdings sicherlich nicht reibungslos), sonst in die PKV.

Der Beitrag dürfte der Mindestbeitrag von 155 EUR sein.

Und vor 2 1/2 Monaten war das noch nicht abzusehen ?

Viel Glück

Barmer

Es war wirklich nicht so ganz abzusehen.
Nun ja, die aller Wahrscheinlichkeit nach logische Schlussfolgerungen des Ganzen wäre, wenn ich mir einfach eine Teilzeitbeschäftigung finde.
Blöd nur, dass dies während meiner Examensvorbereitungsphase der Fall sein muss.
Muss ich einer Arbeitsbeschäftigung bis zu 12 mon nachgehen, um aus der privaten Kv rauszukommen?

Hallo,

Sie kommen sofort in die GKV. Und Ihre Frau wäre sofort mitversichert.

Die spannende Frage ist, wie lange Sie arbeiten müssen, um bleiben zu dürfen. Dazu braucht man Ihre Versicherungshistorie und Ihren jetzigen Status.

Das führt hier im Forum zu weit.

Viel Glück

Barmer