GKV Leistung für Zahnersatz Brücke oder Implantat

Hallo,

ich hatte ein Krone auf einem Schneidezahn vorne. Die Krone ist abgebrochen - die Zahnwurzel war angerissen. Man konnte keine neue Krone aufbauen. Alternative für mich: Implantat oder Brücke. Hab mich für das Implantat entschieden, weil ich nicht wollte, dass zwei gesunde Zähne abgeschliffen werden für die Brücke.
Meine Krankenkasse hat nur anteilige Kosten für die Krone auf dem Implantat ersetzt. Eine Beteiligung an den Kosten des Implantates wurde abgelehnt.
Von Freunden, die auch Implantate haben, habe ich erfahren, dass deren Krankenkasse zumindest die Kosten übernommen hat, die für eine alternative Brücke entstanden wären. Also egal ob Implantat oder Brücke = gleiche Leistung.
Das habe ich meiner Kasse mitgeteilt, aber es kam wieder eine Ablehnung. Es gäbe nur wenige medizinisch notwendige Ausnahmen in denen eine Kostenerstattung erfolgen würde.
Was stimmt denn nun?
Ich danke Euch für Infos!

Grundsätzlich werden sowieso nicht die kompletten Kosten bei Zahnersatz übernommen, sondern nur ein Zuschuss für eine „einfache“ Zahnersatz-Leistung gezahlt.
Vielleicht war das schon der entsprechende Zuschuss, den Du erhalten hast?

Beatrix

Das ist nicht korrekt.
Es gibt einen Festzuschuss, egal welche Zahnersatzvariante Du wählst.

es fehlt ein Zahn, also gibt es die Summe X.

Und damit kannst Du selbst wählen, wie die Lücke geschlossen werden kann.

Brücke, also 2 Nachbarzähne vorbereiten und ein Brückenglied als Ersatz des Fehlzahnes = Methode der Wahl( nach Kassensicht )

oder Implantat.

Der Zuschuss ist gleich.

Dass der Eigenanteil unterschiedlich ist weißt Du ja. Für deine Eigenkosten bei der Brücke bekommst Du wohl gerade das „nackte“ Implanat , also die chirurgische Einpflanzung des Ankers.
Die eigentliche Krone kommt dazu.

MfG
duck313

Danke für die Rückmeldung.

Worauf (Gesetz, Verordnung, Rechtsprechung) kann ich mich da gegenüber der Krankenkasse berufen?

(Eine Kostenerstattung für den Anteil an der Krone habe ich bekommen. Aber für das „Einpflanzen“ eben nicht.)

Nein, Du hast den Kassenanteil für den Versorgungsfall „1 Frontzahn fehlt“ bekommen.
Das ist eine feststehende Summe, je nach Lage des Zahnes. Mehr gibt es nicht.

Das heißt, es gibt 2 Möglichkeiten für etwas mehr, einmal Bonusheft(wirst Du bereits nutzen) und dann noch Härtefallregelung( typ. geringes Einkommen…)
Da erhöht sich jeweils der Festzuschuss.

es bleibt aber immer ein Zuschuss. Er hat nichts mit der gewählten(gewünschten) Versorgung zu tun.

Und mit diesem Geld musst Du eben auskommen, auch wenn Du besondere Leistungen oder Materialen wählst.

mfG
duck313

Alles klar. Es wird also als Gesamtversorgung „Frontzahn fehlt“ betrachtet. Implantant mit Krone oder eben Brücke.
Dann macht das Sinn.
Vielen Dank.