GKV soll keine Zahnersatzkosten tragen ohne vorherige Paradontosebehandlung - richtig oder falsch?

Hallo, bin in zu einem neuen modernen Zahnarzt mit Prophylaxezentrum und labor gekommen. Ein Backenzahn mußte extrahiert werden. Es kam noch zu Wurzelbehandlung an zwei weiteren Backenzähnen.
Jetzt sagt der ZA, das eine Paradontitisbehandlung nicht nur sinnvoll, sondern auch Vorraussetzung dafür ist, das die GKV ihren Regelleistungsanteil für den angedachten Zahnersatz (hier Brücke) leistet. D.h. ohne die Pardontitisbehandlung soll ich als GKV Versicherter 100% der Zahnersatzkosten tragen.
Dachte … kann doch nicht sein. Ruf bei meiner Techniker KV an, die dann auch telefonisch meine Meinung bestätigt hat, das eine Paradontitisbehandlung KEINE Voraussetzung für die Zahnersatz Leistung der GKV ist.

Also 1. was ist jetzt richtig? Zahlt die GKV Zahnersatzleistungen ohne PAR Behandlung?

Darüber hinaus bin ich nicht sicher, ob eine PAR Behandlung sinnvoll ist, da ich normaler Raucher bin, ab und zu etwas Alkohol trinke, werden die Plaque wohl immer wieder kommen.
Dann hörte ich vom Risiko, das Zahnfleisch sichtbar zurückgehen kann, was ich auf gar keinen Fall haben möchte. Mit Zahnfleischbluten hab ich gar nicht zu tun. Ich hab echt Angst, das mit der Behandlung erst Herde geschaffen werden.
Schon mal Danke für jeglichen Kommentar!

Hi,

soll das jetzt eine Meinungsumfrage werden oder wie? Du hast doch schon bei der KK angerufen, die dir gesagt hat, dass die Aussage des Zahnarztes nicht stimmt. Was sollen wir dir noch antworten?

Na ja, dann lass es halt.

Das passiert DURCH Parodontitis.

Gruß
Christa

Wechsel den Zahnarzt.
Abzockern sollte man keine Chance geben.
Soll er sich doch bei der Bundesagentur anstellen und auf Hartzer Roller machen.

Hallo,
nein, keine Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Kasse.
Gruss
Czauderna

richtig, allesdings war Zahnfleischrückgang auch als Risiko der PAR Behandlung aufgeführt.

Guenter, das klingt sehr bestimmt - bist du aus der Branche?

ist er. Und zwar ein guter!

Mal völlig abgesehen von der Frage, ob die Krankenkasse bei parodontal vorgeschädigten Zähnen in der Pflicht ist zu bezahlen oder nicht, wird kein verantwortungsbewußter Zahnarzt daher gehen, solche Zähne überkronen oder andere Arten von Zahnersatz wie Brücken oder abnehmbare oder bedingt abnehmbare Versorgungen eingliedern. Ebenso selbstverständlich, wie bei anderen anderen Vorerkrankungen die unbehandelt eine Kontraindikation darstellen.

Wenn Sie glauben ihr Zahnarzt müsse Ihnen auf Kosten der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten auf morastigem Untergrund ein Hochhaus bauen, handeln sie ebenso verantwortungslos wie ihr Zahnarzt der ihnen ein derartige Versorgung anbietet.

Zum Glück ist der Eigenanteil immer noch so hoch, dass sich der so übervorteilte Patient darüber ärgert, wenn bereits nach ein bis zwei Jahren Tragezeit die Versorgung insuffizient ist.

Im Grunde genommen ist es doppelter Versicherungsbetrug, und sie wären nicht besser als der Zahnarzt der es ihnen bei vorgeschädigten Zähnen anbietet.

Sie können auch niemanden zwingen, Ihre Rostlaube vor der Haustüre zu ihrem Preis zu kaufen!