GKV; Wechsel von Freiwillig zu Pflicht

Meine Frau ist freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung und seit 2008 Hausfrau. Der Beitrag liegt, da mein Einkommen zugrunde gelegt wird, bei knapp 300 Euro /mtl.

Jetzt möchte sie eine Arbeit aufnehmen, die über der 400 Euro Grenze liegt.

Stimmt es, daß man erst aus dem „Freiwillig“- Status heraus kommt, wenn man den Bereich des Midi-Jobs verläßt, also über 850 Euro verdient, wogegen Arbeitnehmer ohne diese Vorversicherung schon ab 400,01 Euro in den Genuß des niedrigen KV-Beitrags, ausgehend vom eigenen Einkommen, kommen ?

Danke, J. Wöhning

Hallo Herr Wöhning,

ich denke die Berechnungsgrundlage ist der reguläre Verdienst, nicht 850 Euro, sondern mehr als 400 Euro.

MfG -Leopold

Hallo,
davon höre ich zum ersten Mal. Ich habe deswegen nochmals auf der Homepage des Bundesgesundheitministeriums zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zur Versicherungspflich für Arbeitnehmer nachgesehen, da steht auch nichts zueiner Versicherungspflichtvoraussetzung, wie von Dir geschildert. Ich glaube, dies könnte auch keiner so genau überprüfen, insbesondere der Arbeitgeber, der ja die Anmeldung bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (über 400,- €) vornehmen muss.

VG
ayro

Nein es stimmt nicht, 401 € lösen Versicherungspflicht aus.

Gruß

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten; umso besser :smile:

Hallo,

Ihre Frau muss mehr als 400,-- EUR (für 2012) verdienen und sie wird versicherungspflichtig. Die freiwillige Versicherung wird kraft Gesetz beendet.
Nächstes Jahr steigt die Grenze auf 450,-- EUR, also muss man ab 2013 mehr als 450,-- EUR verdienen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
mfg
Frankie

Auch Dir Frankie, danke für die hilfreiche Antwort.

Hallo fiestacariba,

entschuldige die sehr verspätet Antwort.

Also sobald deine Frau eine Teilzeitstelle über 400€ aufgenommen hat ist sie krankenversicherungspflichtig. Die freiwillige Versicherung wird dann beendet. Der AG verlangt von deiner Frau eine Mitgliedsbescheinigung, damit er eine Anmeldung zur Kasse machen kann.

Sollte die neue Teilzeitstelle erst dieses Jahr beginnen, gilt die Versicherungspflichtgrenze von 450€.

Deiner Frau viel Spass bei der neuen Stelle und ihr könnt auf jeden Fall die freiwilligen Monatsbeiträge (von 300€) sparen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Danke auch an Dich Sigi für die nützliche Antwort; Gruß, Jochen