GKV wenn Arbeitgeber im Ausland sitzt

Schwierige Frage, vielleicht weiß jemand Bescheid.
Ich bin normalerweise in China als Arbeitnehmer beschäftigt und dort im öffentlichen Krankenversicherungssystem versichert.
Ich bin Ende Januar nach Deutschland gekommen zum Familienbesuch mit einer Incoming-Reiseversicherung. Der Rückflug wurde annulliert, ebenso ein für später gebuchter Flug.
Ich habe mich dann notgedrungen angemeldet (ab diesem Zeitpunkt war dann auch die incoming-Reiseversicherung ungültig).

Ich bin also jetzt als deutscher Staatsbürger in Deutschland ansässig, arbeite via home office aber weiterhin in China und werde dort auch von dort bezahlt.

Ich habe bei der Techniker Krankenkasse einen Mitgliedsantrag gestellt.

Dort wurde mir nach Prüfung gesagt, dass ich, da ich im Ausland angestellt sei, hier in Deutschland trotz Wohnsitzes kein Anrecht darauf habe, in die GKV einzutreten, da mein Arbeitsgeber n icht in D ansässig sei.

Meine Frage: Stimmt das so? Muss ich mich tatsächlich privat versichern?

Vielen Dank für Hinweise

Hallo,
Ja, das stimmt - so, wie geschildert, besteht keine Möglichkeit in die GKV zu kommen.
Gruß
Czauderna

Frage doch bei der AOKnach, was die dazu sagen. TK versteht sich in einigen Sachen recht elitär…

Hallo,
Nachtrag:
Es gibt Fälle, zumindest kenne ich sie so, bei denen Arbeitnehmer, die im Ausland beschäftigt waren und auch im Ausland entlohnt wurde, aber in Deutschland arbeiteten und schon in einer GKVKasse waren. Da war es so, dass diese Arbeitnehmer gegenüber der Kasse auch die Arbeitgeberpflichten übernehmen mussten , also Meldungen und Beitragszahlungen. Die waren aber schon in der Krankenkasse versichert als sie den Job begannen.
Verbindliche Auskünfte solltest du dir bei der DVKA einholen.
Gruß
Czauderna