Schwierige Frage, vielleicht weiß jemand Bescheid.
Ich bin normalerweise in China als Arbeitnehmer beschäftigt und dort im öffentlichen Krankenversicherungssystem versichert.
Ich bin Ende Januar nach Deutschland gekommen zum Familienbesuch mit einer Incoming-Reiseversicherung. Der Rückflug wurde annulliert, ebenso ein für später gebuchter Flug.
Ich habe mich dann notgedrungen angemeldet (ab diesem Zeitpunkt war dann auch die incoming-Reiseversicherung ungültig).
Ich bin also jetzt als deutscher Staatsbürger in Deutschland ansässig, arbeite via home office aber weiterhin in China und werde dort auch von dort bezahlt.
Ich habe bei der Techniker Krankenkasse einen Mitgliedsantrag gestellt.
Dort wurde mir nach Prüfung gesagt, dass ich, da ich im Ausland angestellt sei, hier in Deutschland trotz Wohnsitzes kein Anrecht darauf habe, in die GKV einzutreten, da mein Arbeitsgeber n icht in D ansässig sei.
Meine Frage: Stimmt das so? Muss ich mich tatsächlich privat versichern?
Vielen Dank für Hinweise