Moin,
kann ein Zahnarzt die einmal jährlich von der GKV übernommene Leistung „Zahnsteinentfernung“ als Teilleistung einer privat abzurechnenden professionellen Zahnreinigung bei eben dieser abrechnen? So würde er dem Patienten nur den Restbetrag in Rechnung stellen müssen.
Oder ist das grundsätzlich nicht erlaubt?
Hat sich da in den letzten Jahren evtl. etwas geändert?
Leider hat meine Recherche widersprüchliche Ergebnisse hervorgebracht.
Wer kann mir denn im Zweifel eine zuverlässige Antwort geben? Die GKV? Die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung)?
Danke und Grüße,
J~