GKV: Zahnsteinentfernung abrechenbar als Teilleistung einer prof. Zahnreinigung?

Moin,
kann ein Zahnarzt die einmal jährlich von der GKV übernommene Leistung „Zahnsteinentfernung“ als Teilleistung einer privat abzurechnenden professionellen Zahnreinigung bei eben dieser abrechnen? So würde er dem Patienten nur den Restbetrag in Rechnung stellen müssen.
Oder ist das grundsätzlich nicht erlaubt?
Hat sich da in den letzten Jahren evtl. etwas geändert?

Leider hat meine Recherche widersprüchliche Ergebnisse hervorgebracht. :frowning:
Wer kann mir denn im Zweifel eine zuverlässige Antwort geben? Die GKV? Die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung)?

Danke und Grüße,
J~

Hallo,
Ich kenne es aus der Praxis so z.B.bei Füllungen - da rechnen viele Zahnärzte die „Kassenfüllung“ auch über die Kasse ab und kürzen die Rechnung an den Patienten entsprechend, oder machen das nicht, dann beantragen die Patienten den Kassenanteil selbst bei ihrer Kasse. Wahrscheinlich ist das bei der Zahnsteinentfernung genau so.
Zuverlässige Antworten gibt es natürlich bei der KZV aber auch bei der Krankenkasse.
Bei mir selbst war es eben so, dass ich meinen ersten Termin im Frühjahr hatte und dort die Vorsorge über die Kasse abgerechnet wurde und dann die zweite Vorsorge incl. der PZ. dann selbst bezahlt habe und da war auch wieder Zahnstein enthalten wobei man aber berücksichtigen muss, dass die zweite Vorsorge sowieso nicht über die Kasse läuft.
Gruss
Czauderna

Danke Günter für deine Antwort,

auf der Seite meiner GKV fand ich so einen Hinweis (natürlich) nicht. Auch die Praxis erwähnte das nicht. Ich habe nun mal bei der KZV nachgefragt. Mal sehen, ob die antworten :smile:

muss, dass die zweite Vorsorge sowieso nicht über die Kasse läuft.

Ja klar. Und dann ist die Zahnsteinentfernung auch nicht abrechenbar. :slight_smile:

VG!
J~

Hallo, ich kann nur dazu sagen, dass die Zahnsteinentfernung bei mir bei der prof. Zahnreinigung mit Minus aufgeführt ist. Es wird also abgezogen und muss somit möglich sein.

Moin,

es scheint wohl so zu sein, dass es nach §28 SGB V ginge, wenn es dort aufgelistet wäre (wie es z.B. Füllungen sind). Ist es aber nicht, also ist es offenbar nicht möglich die Zahnsteinentfernung anteilig zu verrechnen :frowning:

VG
J~