GKV - Zuzahlung Rettungsdienst bzw. Krankentransport

Guten Abend,

folgender rein fiktiver Sachverhalt und im Anschluß 2 Fragen hierzu:

Andy Anfall hat ein chronisches Anfallsleiden, ähnlich einer Epilepsie, und kippt hin und wieder mal „zappelnd“ und mit Bewusstseinsverlust um. Diese Anfälle sehen dramatischer aus, als sie sind, wenn er sich nicht unbedingt den Kopf aufschlägt bei einem etwaigen Sturz.
Andy hat sein Umfeld informiert, dass kein Rettungswagen gerufen werden muß, da der Anfall idR nach 2-3 Minuten vorüber ist und auch die Orientierung recht zügig wieder vorhanden ist.

Nun ist Andy alleine unterwegs und erleidet einen Anfall. Bernd besorgt beobachtet den Anfall und setzt einen Notruf ab. Andy Anfall ist bereits bei eintreffen der Rettung wieder anfallsfrei und bei Bewusstsein und lehnt jegliche Hilfeleistung und erst recht einen Transport in eine Klinik ab.

Würde ihn hier die Zuzahlung treffen? Er wurde ja weder versorgt, geschweige denn transportiert…

Wie sähe es aus, wenn er zwar Erstversorgt wird durch den Rettungsdienst und dabei aber wieder zu vollem Bewusstsein kommt, aber danach die Einweisung in eine Klinik ablehnt (und ggf auch durch Unterschrift bestätigt)?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.

Gruß
MG

Hallo,

bin in nicht in der Verwaltung tätig aber nach meinen Informationen ist die Zuzahlung NUR bei einem Transport fällig. 

Ansonsten mal mal bei der Krankenkasse nachfragen. 

Mfg
olaf schmidt

Hallo,
wenn es zu keinerlei Hilfeleistungen seitens des Rettungsdienstes gekommen ist, dann zahlt auch die Krankenkasse nichts für diesen Einsatz, jedenfalls nicht unmittelbar. Inwieweit Fehleinsätze sich nicht doch auf die Kostensätze auswirken, das ist eine andere (Vertragssache) Sache. In diesem Fall, so meine ich, fallen dann auch keine Eigenanteile für den Versicherten an weil die Leistung nicht erbracht wurde.
Gruss
Czauderna