Hallo Rechtsgelehrte,
es gibt in Mehrfamilienhäusern der Siebziger Jahre im Treppenhaus öfter mal eine ganze Wand aus Glasbausteinen.
Darf diese Glasbausteinwand entfernt werden und dafür ein gleich großes Fensterelement eingesetzt werden oder ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich?
Das Fensterelement könnte aus mehreren feststehenden Elementen bestehen, auch Flügel zum Öffnen seien eingeplant.
Die Glasbausteinwand würde sich in diesem Beispiel 3,5 Meter von der Grundstücksgrenze (zur Straße) und in Bayern befinden.
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Hans