Glasbausteine ersetzen - Baugenehmigung erford.?

Hallo Rechtsgelehrte,

es gibt in Mehrfamilienhäusern der Siebziger Jahre im Treppenhaus öfter mal eine ganze Wand aus Glasbausteinen.

Darf diese Glasbausteinwand entfernt werden und dafür ein gleich großes Fensterelement eingesetzt werden oder ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich?

Das Fensterelement könnte aus mehreren feststehenden Elementen bestehen, auch Flügel zum Öffnen seien eingeplant.

Die Glasbausteinwand würde sich in diesem Beispiel 3,5 Meter von der Grundstücksgrenze (zur Straße) und in Bayern befinden.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

Hans

Hallo,

Bayrische Bauordnung in der Fassung die seit 1.3.2010 gültig ist:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind

11. folgende tragende und nichttragende Bauteile:

d) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,

Dass das ganze keiner Genehmigung bedarf bedeutet jedoch auch, dass sich ein Bauherr selbst um die Einhaltung von Vorschriften kümmern muss.
So ein paar Denkpunkte:

  • Wird durch ein Fenster einblick in das Grundstück eines Nachbarn geschaffen? (Wenn ja mit dem Nachbarn reden, ggf. Milchglas verbauen)
  • Ist die Statik des Hauses während und nach dem Umbau gewährleistet?
  • Sind die Auflagen in Art. 35 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen der BayBo eingehalten

Hier sollte man zumindest Beratend einen Architekten einschalten.

Viele Grüße

Lumpi

Frage beantwortet, vielen Dank! owt
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