Konstruiert: Spiel in der Wohnung Fußball…
Ich spiel in der Wohnung Fußball und knall den ball durch die Zimmertür!
Dann hab ich doch fahrlässig den vermieter einen schaden verursacht, den dieser ersetzt haben möchte. Würde jeder Richter so sehen.
So! Zahlt jetzt eine Versicherung mit Mietsachschädenenschluß?
Ja, falls die Wohnungstür zu den unbeweglichen gemieteten Sachen gezählt wird.
Das Argument: „Der Versicherungsschutz endet dort, wo der Kunde sich mit einer weiteren Versicherung absichern kann“ gilt hier nicht. Hier hat sich primär eine Haftpflichtgefahr verwirklicht. Es geht hier nicht um die Gefahr Bruchschaden! Auch sind solche Abgrenzungen dann auch in der Hausrat-Gebäudeversicherung bedingsgemäß genau hineingeschrieben, um sich eben passgenau an einer Glasversicherung „anzuschmiegen“. Hab auch noch nie in den AHBs gelesen, dass Haftpflichtschäden an gemieteten Fenstern, Glas nicht versichert wären???
Zum Fall:
Ist die Sache mit dem Luftzug überhaupt in irgendeiner Form fahrlässig, da grübel ich??? Wenn der Mieter die Tür offen hat stehen lassen, obwohl Sie schon mehrmals zugeknallt ist, würde ich dass schon als etwas fahrlässig bezeichnen. Aufjedenfall würde ich von meinen Mieter erwarten, dass er den Durchzug vermeidet, oder?!
So,ich sehe zunächst eine Haftpflicht des Mieters.
Ob der Versicherer des Mieters nun einspringt, hängt von Baustein Mietsachschäden ab und ob man die Tür als unbewegliche Sache ansieht.
Ich sehe die Tür als unbewegliche Sache an.
Weiß es in diesem Teilbereich einer besser. Bin kein Jurist
, obwohl man es ja beinah sein muss beim Thema versicherung.
Wenn du also Mietsachschaden versichert hast…:
Aufjedenfall nochmal im Haftpflichtbereich nachhacken und darauf bestehen, dass man ein Schadensformular ausfüllen will. Gerade am Telefon bekommt man schnell falsche Angaben! Wenn man dir am Telefon ne falsche gibt, ist dass ja aus der Sicht der Versicherung nicht so schlimm. Hier siehst du nen guten Grund einen anständigen Berater an deiner Seite zu haben.
Das mit den Abgrenzungen unter den einzelnen Versicherung ist zwar sone Art sinnvolles „Grundgesetz“ des Versicherungswesens, was man auch als erstes lernt, jedoch passt es hier nicht. In diesem fall ist es ein nicht stechendes Totschlagargument. Meiner bescheidenen Meinung nach!!!
Gruss Chris
PS: Mach auf jedenfall eine aktuelle Haftpflichtversicherung, du hast nach 10Jahren nicht nur Lücken bei Mietsachschäden. Wie hoch ist den deine Versicherungssumme, müßte ja auch bescheidene Ausmaße haben.