Glastür im gemieteten Haus - evtl. Vers.-Schaden?

Hallo,

mein Sohn (8) hat gerade eine Tür im Haus so zugeschlagen, daß die Glasfüllung kaputt gegangen ist. )c: (Es war kein Sicherheitsglas und dem Design nach auch schon aus den Fünfzigern, falls das wichtig ist.) Kommt für diesen Schaden irgendeine Versicherung auf - eigene Privat-Haftpflicht, eigene Hausrat oder die Gebäudeversicherung des Vermieters?

Vielen Dank für Hinweise vom
Sams *Scherbenfegend*

private Haftpflicht.
Grüße
Raimund

Hallo Sams (hallo Raimund),

um die Frage vollständig zu beantworten:

Glasversicherung des Vermieters (falls er das Risiko versichert hat) würde dann leisten, wenn sich keiner finden würde, der es kaputt gemacht hat --> ist aber jemand da
darüber hinaus müsste diese Versicherung auch Gebäudeinnenverglasungen umfassen

deine Hausratversicherung: Ist es dein Hausrat? (Hausrat = alles was aus dem Haus fällt, wenn du es umdrehst und schüttelst)

Privathaftpflicht: ist es deine Wohnung? Dann zahlt die PHV, soweit sie auch Schäden umfasst, die bei gemieteten Räumen entstehen
Hast deine PHV diesen Einschluss nicht und dund es ist in deiner Wohnung, dann zahlt diese Schäden die PHV nicht.

Ist es im Hausflur, dann zahlt deine PHV, da Verschulden deines Sohnes.

Viele Grüße
Marco

Hallo, Marco!

Das hört sich ja eher nicht danach an, als würde eine Versicherung dafür aufkommen. )c: Der Vermieter hat in einem Telefonat auch schon abgewinkt - er hat da keine Möglichkeit bei seiner Versicherung. Das mit dem Hausrat leuchtet mir ein; ob ich eine Ausschlußklausel für Mietsachen in der PHV habe, muß ich morgen früh telefonisch klären (ich Schussel hab die aktuellen Versicherungsbedingungen nicht abgeheftet, sondern anscheinend der Rundablage überantwortet *g*).
Aber noch eine Frage: es handelt sich um die Tür, die das Treppenhaus von der „unteren“ Wohnung abteilt. Also, es ist ein Haus, das ursprünglich ein Zweifamilienhaus war und jetzt halt als Einfamilienhaus vermietet wird. Es gibt das Treppenhaus und beide Etagen sind mit einer glasgefüllten Türe von diesem Treppenhaus abgeschlossen. Hm - greift da dieser Absatz:

Ist es im Hausflur, dann zahlt deine PHV, da Verschulden
deines Sohnes. ?

Und noch eine Frage: würde es einen Unterschied machen, wenn die Tür z.B. durch Durchzug zugeschlagen wäre?

Danke für die Antwort und Gruß vom
Sams

hallo Sams,
wenn die Mietklausel nicht drin ist in den AGB´s, mussdt Du wohl Deinem Sohnemann für eine Zeit das Taschengeld streichen!
Grüße
Raimund

Hallo Sams,

diesen Passus findest du in den Besonderen Bedingungen für die PHV. Mietsachschäden gehören bei neueren Bedingungen eigentlich dazu. Aber… ich habe schon Pferde vor der Apotheke und so… :smile:

Es macht keinen Unterschied, ob dein Tür die Tür in seinem jungendlichen Leichtsinn zerstört/beschädigt oder der Windzug. Beides mal hast du den Schaden fahrlässig verursacht. :smile:

Und da du ein Haus mietest und es keine weiteren Mitbewohner gibt, greift eben hier nur der evtl. Schutz der Mietsachschäden.

Gruß
Marco

@ Marco & Raimund
Hallo, ihr Zwei!

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde also morgen früh direkt meine PHV anrufen, und mich erkundigen, ob ich Mietsachen mitversichert habe. *hoff*

Ansonsten wird Lauritz wohl tatsächlich eine Zeitlang mit der Hälfte seines Taschengelds auskommen müssen - und sei es nur zu erzieherischen Zwecken. (c:

Gruß vom
Sams

Hallo liebe Experten (auch Raimund *g*),

generell sind Glasschäden innerhalb der Mietsachschäden (soweit ich weiß, in jeder PHV) ausgeschlossen, weil man sich dagegen über Hausrat (bis VHB 74), danach über eine Haushaltglasversicherung gesondert absichern kann.

Wenn Ihr einen Versicherer kennt, der einen solchen Schaden ersetzt, bitte ich um eine kurze Info.

Vielen dank
Oliver

Hallo Oliver,

in den Südstern-Versicherungsbedingungen (nach denen wird in der Schule gelehrt und sie entsprechen weitestgehend den Verbandsempfehlungen) heißt es:

Besondere Bedingungen PHV:

VII. Ausschluss Glasschäden, soweit gesondert versicherbar.

Daher… du hattest Recht…
na da habe ich doch glatt wieder was dazugelernt… :smile:

Danke…

Gruß
Marco

PS. ich hab aber eine All-Risk Hausrat… daher interessiert es mich gerade mal nix :smile:

Hallo liebe Experten (auch Raimund *g*),

generell sind Glasschäden innerhalb der Mietsachschäden
(soweit ich weiß, in jeder PHV) ausgeschlossen, weil man sich
dagegen über Hausrat (bis VHB 74), danach über eine
Haushaltglasversicherung gesondert absichern kann.

Wenn Ihr einen Versicherer kennt, der einen solchen Schaden
ersetzt, bitte ich um eine kurze Info.

Vielen dank

Oliver

Hallo Oliver,

so sehen ich (und einige Versicherer) das auch.

Haben gerade in der letzten Woch mit genau dieser Begründung vom PH-Versicherer einen Schaden abgelehnt bekommen.

MfG S.

Update - Telefonat mit Versicherer
Hallo, zusammen!

Ich habe eben mit der Schadensabteilung unserer PHV telefoniert. Ergebnis: Das sei kein Schaden, der von vornherein abzulehnen sei; Schadensmeldung wird zugesandt und dann wollen sie „mal sehen“. Jedenfalls haben sie nicht von vornherein „Nein“ gesagt, auch wenn die Sachbearbeiterin freundlich darauf hinwies, daß dies noch keine Zusage sei, den Schaden zu übernehmen. Wenn’s euch interessiert, schreibe ich euch, wie’s weitergeht. (Das kann so 14 Tage dauern, bis die Rechnung vom Glaser da ist, die ich mit einreichen muß.)

Schöne Grüße vom
Sams