Glatteis Klausur verpasst ?

Hallo ich bin neu hier und lege gleich mal los (=
kurz über mich ich bin 23 Jahre und komme aus dem weserbergland in Niedersachsen wo ihr auch schon zu mein Problem kommen und zwar mache ich die Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12 und hätte am Freitag den 17.12.2010 eine Englisch klausur gehabt habe aber diese nicht wahrgenommen weil bei uns extrem Glatteis war. Hier ein Auszug
http://www.wer-weiss-was.de/app/wizard/add_entry?q=&…
Mittwoch, 15. Dezember bis Freitag, 17. Dezember 2010, war das Tief „Petra“ für neue winterliche Eskapaden verantwortlich, die mit starkem Schneefall, Schneeverwehungen, sturmartigen Böen und örtlich auch mit Blitzeis verbunden waren.

Es hat bei mir extrem geschneit und man hat nichts mehr gesehen ausserdem war es derbe Glatt

Jetzt habe ich heute den ersten Tag schule gehabt (Donnerstag und Freitag ist es wieder wegen Wetter ausgefallen) und habe meine Englisch lehrerin gefragt wie es denn mit nachschreiben aussähe, da sagt Sie zu mir ne ohne Attest kein nachschreiben !!!
Jetzt hat meine Mutter aber am donnerstag (16.12.2010) gesagt das wetter ist so schlimm ihr bleibt zu hause also mein bruder und ich und dann sind wir freitag morgen nicht aufgestanden aber wetter war immernoch extrem sagte mein Vater, aber kein offizieller Schulausfall.

So jetzt ist meine Frage, kann ich die Schule zwingen mich Nachschreiben zu lassen gegebenenfalls mit einem Anwalt, da es um meine Gesundheit ging?
Wenn mir was schreibt wäre es nett wenn ich nicht nur schreibt ja oder nein sondern bitte begründet das ich es nachvollziehen kann (=

Vielen dank

Moin

So jetzt ist meine Frage, kann ich die Schule zwingen mich
Nachschreiben zu lassen gegebenenfalls mit einem Anwalt, da es
um meine Gesundheit ging?

Nein.
Gruß,
Branden

Hi,
hast du der Schule denn an dem Morgen mitgeteilt, dass du wegen dem Wetter nicht kommen kannst?

Gruß

rantanplan

danke erstmal nein habe ich leider nicht da ich geschlafen habe und am darauffolgenden montag hatte ich eine langzeitklausur und den dienstag wieder frei wegen dem wetter, deshalb habe ich auch vor den ferien die Lehrerin nicht gesprochen

danke erstmal aber bitte beachte :
Wenn mir was schreibt wäre es nett wenn ich nicht nur schreibt ja oder nein sondern bitte begründet, dass ich es nachvollziehen kann (=

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Hi,

danke erstmal nein habe ich leider nicht da ich geschlafen
habe und am darauffolgenden montag hatte ich eine
langzeitklausur und den dienstag wieder frei wegen dem wetter,
deshalb habe ich auch vor den ferien die Lehrerin nicht
gesprochen

konntest du wegen dem Wetter nicht aufstehen und in der Schule anrufen?
Wenn man so einfache Dinge mit 23 nicht auf die Reihe kriegt und sich dann noch damit rausredet, dass man von seiner Mutter gesagt bekommen ha man dürfe ausschlafen, dann ist eine schlechte Note wirklich noch eine sehr milde Strafe.

Gruß
rantanplan

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konntest du wegen dem Wetter nicht aufstehen und in der Schule anrufen?

hierzu erstmal Flachwitz beine hoch!!
Atomwitz keiner lacht aber alle strahlen !!!

also geschlafen habe ich !( Klar selber schuld ) und es hat nichts mit dem alter zu tun den letzendlich habe ich ja die letzte entscheidung getroffen nachdem das wetter immer schlimmer wurde.
Ich war um 4:00 Uhr wach und habe mir draussen die strasse angeschaut und es war eine reine Katastrophe schneeverwehung und dazu richtig Glatt!!

Ab jetzt möchte ich nur um Vernünftige Antworten bitte und nicht irgendwelche Null acht fünfzehn sprüche danke

PS: soll nicht heißen das ich undankbar bin, denn ich bin über jede antwort dankbar

dann nochmal ganz ohne Atomwitz: Dein Verfehlen liegt nicht darin bei gefährlichen Straßenverhältnissen nicht zur Schule zu kommen, von daher ist deine wiederholte Schilderung des Wetters an dem Tag nicht notwendig.
Das Problem ist, dass du dich nicht an dem Morgen direkt bei der Schule gemeldet hast und das ist im Prinzip auch schon die Antwort auf deine Frage. Denn jetzt, Wochen später, wirst du das Problem auch mit Anwalt nicht lösen können.

Gruß
rantanplan

P.S.: Ganz unabhängig vom Alter ist das Ganze btw nicht. Bei einem 14-jährigem hätte ich als Lehrer bei so einer Aktion deutlich mehr Verständnis, als bei Menschen in deinem Alter.

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Hallo,

unentschuldigt einer Klausur fernzubleiben, wird im Normalfall mit der Note 6 bewertet.

Nachdem du morgens weder angerufen hast, noch ein ärztliches Attest vorlegen kannst, gilt das als unentschuldigtes Fernbleiben. Du wirst die 6 wohl in Kauf nehmen müssen.

Wenn du sehr viel Glück hast, lässt die Schule eine Ausnahme zu - einen Anspruch darauf hast du nicht.

Falls du Zweifel hast, solltest du dir das niedersächsische Schulgesetz und die Schulordnung deiner Schule zu Gemüte führen.

Schöne Grüße,
Jule