Wie schon erwähnt, versteht man unter „Kirche“ sowohl die Gesamtheit aller, die (im christlichen Sinne) an Gott glauben. Aus der tritt man aus, indem man nicht mehr glaubt (und ein, indem man glaubt).
Daneben gibt es die Institution „Kirche“ - als katholische, evangelische, freikirchliche, orthodoxe… in Form von Bischofskirchen oder freien Gemienden, also die konkreten Gruppen und Kreise vor Ort, in denen sich Menschen treffen, um ihren Glauben gemeinsam zu feiern, um sich gegenseitig zu helfen…
Diese verfaßte Kirche ist es, die wie ein Verein einen Mitgliedsbeitrag erhebt. Zumindest aus Sicht der protestantischen Theologie gibt es aber keinerlei Verpflichtung für einen Christen, Glied einer solchen Kirche zu sein. Vielmehr steht es allen Gläubigen natürlich frei, sich selbst zu organisieren oder ihren Glauben außerhalb der verfaßten Kirchen zu praktizieren. Daß man dann die Dienste dieser Kirchen (z.B. zur Taufe) nicht in Anspruch nimmt, dürfte sich von selbst verstehen, da es zumindest aus protestantischer Sicht kein Problem ist, einen Menschen zu taufen, ohne daß eine Pfarrerin oder ein Pfarrer dabei wären.
Gruß, Martinus
P.S. Daß man der verfaßten Kirche, so man ihr angehört, auch einen finanziellen Obolus zukommen läßt, ist übrigens biblisch begründet: 3. Mose 27,30 - aber obacht: Dort wird der 10. Teil des Einkommens und nicht, wie heute in Deutschland üblich, nur der 9. Teil der Einkommensteuer als Umlage erhoben . Und es gibt bis heute christliche Gemeinden, in denen diese Zehntabgabe so üblich ist. Davon abgesehen gibt es auch in anderen Ländern außer Deutschland Kirchensteuersystem. Diese Behauptung ist falsch.