Ich weiß es nicht besser…allerdings habe ich mittlerweile
doch recht viel gesucht.
Was Du konkret gefunden hast, verschweigst Du uns allerdings.
Ich gebe mal ein Beispiel: Da Gründet jemand eine
Glaubensgemeinschaft in den USA, eine Kirche, um kirchliche
Grade, keine akademische Grade, gegen Gebühr / Spende zu
verleihen.
Das ist ein ‚business‘ und muss als solches angemeldet werden - wenn es kein Ein-Mann-Betrieb ist, als corporation mit einer corporate charter.
Nun, um dies zu dürfen, muss diese Glaubensgemeinschaft ja
irgendwo eingetragen sein.
Ja - aber wie gesagt nicht als „Glaubensgemeinschaft“ (church) sondern als Unternehmenskörperschaft (corporation) - und die ist zunächst einmal steuerpflichtig wie jedes andere Unternehmen auch.
Ob das was mit steuerlichen Rechten
zu tun hat, weiß ich nicht.
Natürlich hat das etwas mit Steuer zu tun, womit denn sonst? Der Verkauf von Titeln - gleich welcher Art - ist ein Gewerbe. Das Anbieten von Leistungen - auch von imaginären - gegen eine Gebühr oder einen Mitgliedsbeitrag ist ein Gewerbe. Das ist in den USA nicht anders als bei uns.
Ein solches business/eine corporation, die sich selbst als ‚church‘ versteht, kann nun eine Steuerbefreiung beantragen. Dazu muss der Steuerbehörde die corporate charter vorgelegt werden. Wenn die Prüfung ergibt, dass die corporation eine non-profit-organization religiösen Charakters ist, wird eine Steuerbefreiung nach 501c3 gewährt - d.h. konkret, dass diese corporation dann bei der Steuerbehörde IRS als ‚church‘ registriert ist und veranlagt wird.
Im Sinne der us-amerikanischen Steuergesetzgebung ist eine ‚church‘ ein Unternehmen (eine corporation), das Anspruch auf Steuerbefreiung nach 501c3 hat - nicht mehr und nicht weniger.
Trotzdem gibt es natürlich in den USA religiöse corporations, die von der Steuerbehörde nicht als ‚church‘ (im o.g. steuerrechtlichen Sinn) anerkannt sind, weil sie nach ihrer charter nicht die Voraussetzungen für die tax exemption 501c3 erfüllen. Außerdem gibt es religiöse Vereinigungen, die nicht einmal als corporation registriert sind - die das z.T. ganz bewusst aus religiösen Gründen nicht wollen. So lange „no money changes hands“, hat die IRS da auch überhaupt kein Problem mit. Das ist nicht anders, als wenn sich bei uns wöchentlich ein paar Leute treffen, um in der Bibel oder im Telefonbuch zwanglos nach verborgenen göttlichen Botschaften zu suchen und das mit etwas Gesang und Gebet aufpeppen. Geht außer diesen Leuten niemanden etwas an, schon gar nicht den Staat.
Anders sieht es erst aus, wenn die Gemeinde beispielsweise einen Vollzeit-Pastor haben will und diesen für seinen Job bezahlt oder wenn die Gemeinschaft Vermögenswerte hat. So lange jeder ehrenamtlich und unbezahlt tätig ist und keine Mitgliedsbeiträge oder Spenden eingesammelt werden, hat sich der Staat da 'rauszuhalten, nix zu registrieren und nix anzuerkennen, weil er da keinerlei Ansprüche auf Steuerleistungen hat. Dann ist das Privatsache, wenn sich die Leute beispielsweise am Feierabend treffen, einen aus ihrer Mitte zum Papst wählen, sich von ihm die Sünden vergeben lassen und ihm dafür die Zehen lutschen.
Auch diese beiden religiösen Organisationsformen - das kommerzielle Heilsgewerbeunternehmen und das kostenlose gemeinsame Freizeitvergnügen - kann man mit Fug und Recht als Glaubensgemeinschaften oder ‚churches‘ bezeichnen. Sie sind es lediglich im Sinne des Steuerrechtes nicht, weil sie nicht von der Steuerbehörde als ‚church‘ anerkannt und registriert sind. Der Umkehrschluss - was nicht von der Steuerbehörde als ‚church‘ registriert ist, ist auch keine - trifft nicht zu.
Klar, der ein oder andere wird jetzt sagen „das kann hier jeder tun
solche kirchlichen Grade verleihen“, aber ist nicht so. Man kann
nicht einfach „ein Schild“ mit der Aufschrift „xxxXXXxxx“ raushängen
und irgendwelche Verleihungen durchzuführen.
Das kann man selbstverständlich, solange man kein Geschäft daraus macht. Offen gesagt, ist meine Geduld mit Dir am Ende. Für Dein jetzt noch einmal wiederholtes
ist nicht so
hast Du wieder einmal nicht die Spur eines Argumentes oder Beleges vorgebracht. Ich vermute, Du hast mit einem Kollegen gewettet und willst es jetzt einfach nicht wahrhaben, dass Du die Wette verloren hast. Sachliche Gründe für Deine Meinung bringst Du jedenfalls nicht vor - kein Wunder, es gibt ja auch keine.
Offensichtlich hast Du Deine Frage hier nur gestellt, um Deine vorgefasste Meinung bestätigt zu bekommen. Solche unbelehrbaren Fragesteller liebe ich besonders - sie vergeuden meine Zeit.
Deswegen: EOD und plonk