Glaubensgemeinschaft gründen USA

Hallo zusammen,

(ich glaub selber nicht, dass ich jetzt eine solche Frage stelle!!!)

Wer weiß, an wen ich mich wenden muss, wenn ich in den USA eine Glaubensgemeinschaft Gründen möchte. Andere nennen es auch Scheinkirche oder Religion.

Kennt da jemand ne Stelle an die man sich wenden kann? ODer kennst sich da jemand rechtlich aus?

Das Ganze ist bei uns in der Firma ein kleiner Diskussionspunkt, keiner weiß da genauer was.

Bitte nur ernstgemeinte Antworten und wirklich keine Gegenfragen mit Wieso, Weshalb und Warum…

Danke

Da gibt es nichts wo man sich anmelden muß. Man hängt einfach ein Schild raus „Die einzig wahre Kirche“ und wartet auf Gläubige…

das kann so nicht sein, es muss irgendwo eingetragen werden

Hallo,

Wer weiß, an wen ich mich wenden muss, wenn ich in den USA
eine Glaubensgemeinschaft Gründen möchte.

wenn Du die damit verbundenen steuerlichen Vorteile genießen willst, musst Du Dich an den Internal Revenue Service IRS wenden - die us-amerikanische Ausgabe des Finanzamts.

Ansonsten brauchst Du von niemandem eine Erlaubnis.

Freundliche Grüße,
Ralf

Mindestens eine Million Dollar
Man könnte auch noch auf das Schild setzen, dass man die ersten drei Monate die „Wahrheit zum Sonderangebot ohne Mitgliedsbeitrag“ vermittelt und es erst danach „150 Dollar monatlich kostet“. Außerdem sind Anzeigen- und Fernsehwerbung anzuraten und ein Werbeetat von mindestens einer Million Dollar, besser 20 Millionen, noch besser 200 Millionen, um überhaupt einigermaßen Gehör zu finden in der amerikanischen Öffentlichkeit. Ich schätze die Werbeausgaben von Coca Cola, McDonalds und Microsoft z. B. noch höher als nur 200 Millionen Dollar p. a. Ohne Geld geht GAR NIX in Amerika, auch nicht bei einer neuen Glaubensgemeinschaft. Man darf auch nicht vergessen, dass wenn man einen Prediger anstellt, der den Aufreisser gibt, man den gut bezahlen muss. Viel Erfolg bei der Unternehmensgründung in den USA wünsche ich, für ein Land, wo der Recht hat, der am lautesten schreit…

CJW

Es ging ja jetzt nicht um die Erfolgsaussichten, sondern um etwaige Genehmigungspflichten. Und so etwas wie Gewerbescheine gibt es in den USA eben nicht…

Ich denke das da was missverstanden wurde. In den USA muss eine Glaubensgemeinschaft offiziell eingetragen werden. Mit steuerlichen Angelegenheiten hat das weniger zu tun, interessiert hier auch nicht wirklich. Es ginge ja darum, dort eine Glaubensgemeinschaft zu Gründen, die halt in der Art einer „Briefkastenfirma“ den Sitz in den USA hat. Aber in Deutschland ansässig. Wie gesagt, wäre sowas wie ne Scheinkirche. Das wäre sowas wie die, die dann irgendwelche religiöse Titel verleihen.

Hallo Anubias,

Ich denke das da was missverstanden wurde. In den USA muss
eine Glaubensgemeinschaft offiziell eingetragen werden.

Nein, da wurde nichts missverstanden. Warum fragst Du eigentlich, wenn Du eh meinst, es besser zu wissen?

Kleiner Tip: schau Dir mal das First Amendment der United States Constitution an. Nochmals: eine Registrierung - und zwar bei der Steuerbehörde IRS - ist in den USA nur erforderlich, wenn man steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen will, die sog. 501c3 tax exemption. Zur Unterstützung werden mittlerweile auch Online-Dienstleistungen angeboten, z.B. auf http://www.churchnetusa.com oder http://www.startchurch.com

Grundsätzlich ist die Rechtslage nicht anders als in Deutschland - auch hierzulande herrscht verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit (die freedom of association wird in den USA ebenfalls aus dem 1st amendment abgeleitet); Kirchen stehen daher grundsätzlich nicht unter staatlicher Aufsicht, was natürlich auch bedeutet, dass es keinen Registrierungszwang gibt.

Lediglich für einen steuerbefreiten Status ist eine staatliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit (nicht als Kirche!) erforderlich. Im Unterschied zu den USA ist das in Deutschland keine steuerrechtliche, sondern eine vereinsrechtliche Angelegenheit (mit steuerrechtlicher Auswirkung) und zuständig sind hierzulande nicht die Finanzämter, sondern die Amtsgerichte. Voraussetzung dafür ist in Deutschland die Gründung eines Vereins mit entsprechender Vereinssatzung und dessen Eintragung in das Vereinsregister (nicht jeder Verein ist auch ein e.V.), in den USA die Gründung einer Corporation mit einer Corporate Charter und deren Registrierung. Die Registrierung als Corporation ist in den USA unabhängig davon, ob die Corporation nun ein Wirtschaftsunternehmen oder eine Kirche ist (die Unterschiede sind da häufig eh nur marginal). Die neugegründete Corporation wird entsprechend auch nicht als ‚church‘ sondern wie alle anderen auch als ‚business‘ registriert.

Der Registrierungsprozess ist je nach Bundesstaat unterschiedlich (vgl. http://www.sba.gov/content/incorporating-your-business) und die Registrierungsgebühr beträgt je nach Staat zwischen 25 $ und 1.000 $. Dann stellt man in den USA Antrag auf Steuerbefreiung nach 501c3 als ‚church‘ und erhält sie, wenn die corporate charter die entsprechenden Bedingungen erfüllt. In Deutschland ist es etwas einfacher; wenn die Vereinssatzung die Gemeinnützigkeit festschreibt und vom Vereinsregister beim Amtsgericht anerkannt ist, ist die Steuerbefreiung automatisch die Folge.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen noch die Möglichkeit, auf Antrag den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen zu bekommen. In den USA undenkbar - da ist man da deutlich konsequenter, was die Trennung von Staat und Kirche angeht.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Lieber Anubias,

das kann so nicht sein, es muss irgendwo eingetragen werden

Das kannst du nur selbst ausprobieren, wenn du es nicht glaubst. Hier und auch in den USA ist eine Glaubensgemeinschaft eine Gemeinschaft und dafür, dass sich ein paar Leute gemeinsam zusammen finden, um zu glauben - da brauchst du niemanden fragen und das wird auch nirgendwo vermerkt. Du kannst aber natürlich schon mal vorsorglich die Heimatschutzbehörde informieren.
(Spass)

Erst wenn diese Gemeinschaft von den anderen etwas haben will - wie eben Steuernachlass oder Vergünstigungen - erst dann wird sie eingetragen.

Ist dir die Logik deutlich?

Do

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Hinfällig
Ich bezog mich auf deine, wie mir schien naive Sichtweise, es würde genüge, ein Schild rauszuhängen und dann nur auf Gläubige zu warten. So einfach ist es aber heute nicht mehr wie noch vor 2000 Jahren, wo aus 13 Gläubigen die größte Weltreligion mit zwei Milliarden Anhängern werden konnte.

Mein Posting ist allerdings nach Zusatzerklärung des UPs sowieso komplett hinfällig.

CJW

Ich weiß es nicht besser…allerdings habe ich mittlerweile doch recht viel gesucht.
Ich gebe mal ein Beispiel: Da Gründet jemand eine Glaubensgemeinschaft in den USA, eine Kirche, um kirchliche Grade, keine akademische Grade, gegen Gebühr / Spende zu verleihen.
Nun, um dies zu dürfen, muss diese Glaubensgemeinschaft ja irgendwo eingetragen sein. Ob das was mit steuerlichen Rechten zu tun hat, weiß ich nicht.
Klar, der ein oder andere wird jetzt sagen „das kann hier jeder tun solche kirchlichen Grade verleihen“, aber ist nicht so. Man kann nicht einfach „ein Schild“ mit der Aufschrift „xxxXXXxxx“ raushängen und irgendwelche Verleihungen durchzuführen.

Ich weiß es nicht besser…allerdings habe ich mittlerweile
doch recht viel gesucht.

Was Du konkret gefunden hast, verschweigst Du uns allerdings.

Ich gebe mal ein Beispiel: Da Gründet jemand eine
Glaubensgemeinschaft in den USA, eine Kirche, um kirchliche
Grade, keine akademische Grade, gegen Gebühr / Spende zu
verleihen.

Das ist ein ‚business‘ und muss als solches angemeldet werden - wenn es kein Ein-Mann-Betrieb ist, als corporation mit einer corporate charter.

Nun, um dies zu dürfen, muss diese Glaubensgemeinschaft ja
irgendwo eingetragen sein.

Ja - aber wie gesagt nicht als „Glaubensgemeinschaft“ (church) sondern als Unternehmenskörperschaft (corporation) - und die ist zunächst einmal steuerpflichtig wie jedes andere Unternehmen auch.

Ob das was mit steuerlichen Rechten
zu tun hat, weiß ich nicht.

Natürlich hat das etwas mit Steuer zu tun, womit denn sonst? Der Verkauf von Titeln - gleich welcher Art - ist ein Gewerbe. Das Anbieten von Leistungen - auch von imaginären - gegen eine Gebühr oder einen Mitgliedsbeitrag ist ein Gewerbe. Das ist in den USA nicht anders als bei uns.

Ein solches business/eine corporation, die sich selbst als ‚church‘ versteht, kann nun eine Steuerbefreiung beantragen. Dazu muss der Steuerbehörde die corporate charter vorgelegt werden. Wenn die Prüfung ergibt, dass die corporation eine non-profit-organization religiösen Charakters ist, wird eine Steuerbefreiung nach 501c3 gewährt - d.h. konkret, dass diese corporation dann bei der Steuerbehörde IRS als ‚church‘ registriert ist und veranlagt wird.

Im Sinne der us-amerikanischen Steuergesetzgebung ist eine ‚church‘ ein Unternehmen (eine corporation), das Anspruch auf Steuerbefreiung nach 501c3 hat - nicht mehr und nicht weniger.

Trotzdem gibt es natürlich in den USA religiöse corporations, die von der Steuerbehörde nicht als ‚church‘ (im o.g. steuerrechtlichen Sinn) anerkannt sind, weil sie nach ihrer charter nicht die Voraussetzungen für die tax exemption 501c3 erfüllen. Außerdem gibt es religiöse Vereinigungen, die nicht einmal als corporation registriert sind - die das z.T. ganz bewusst aus religiösen Gründen nicht wollen. So lange „no money changes hands“, hat die IRS da auch überhaupt kein Problem mit. Das ist nicht anders, als wenn sich bei uns wöchentlich ein paar Leute treffen, um in der Bibel oder im Telefonbuch zwanglos nach verborgenen göttlichen Botschaften zu suchen und das mit etwas Gesang und Gebet aufpeppen. Geht außer diesen Leuten niemanden etwas an, schon gar nicht den Staat.

Anders sieht es erst aus, wenn die Gemeinde beispielsweise einen Vollzeit-Pastor haben will und diesen für seinen Job bezahlt oder wenn die Gemeinschaft Vermögenswerte hat. So lange jeder ehrenamtlich und unbezahlt tätig ist und keine Mitgliedsbeiträge oder Spenden eingesammelt werden, hat sich der Staat da 'rauszuhalten, nix zu registrieren und nix anzuerkennen, weil er da keinerlei Ansprüche auf Steuerleistungen hat. Dann ist das Privatsache, wenn sich die Leute beispielsweise am Feierabend treffen, einen aus ihrer Mitte zum Papst wählen, sich von ihm die Sünden vergeben lassen und ihm dafür die Zehen lutschen.

Auch diese beiden religiösen Organisationsformen - das kommerzielle Heilsgewerbeunternehmen und das kostenlose gemeinsame Freizeitvergnügen - kann man mit Fug und Recht als Glaubensgemeinschaften oder ‚churches‘ bezeichnen. Sie sind es lediglich im Sinne des Steuerrechtes nicht, weil sie nicht von der Steuerbehörde als ‚church‘ anerkannt und registriert sind. Der Umkehrschluss - was nicht von der Steuerbehörde als ‚church‘ registriert ist, ist auch keine - trifft nicht zu.

Klar, der ein oder andere wird jetzt sagen „das kann hier jeder tun
solche kirchlichen Grade verleihen“, aber ist nicht so. Man kann
nicht einfach „ein Schild“ mit der Aufschrift „xxxXXXxxx“ raushängen
und irgendwelche Verleihungen durchzuführen.

Das kann man selbstverständlich, solange man kein Geschäft daraus macht. Offen gesagt, ist meine Geduld mit Dir am Ende. Für Dein jetzt noch einmal wiederholtes

ist nicht so

hast Du wieder einmal nicht die Spur eines Argumentes oder Beleges vorgebracht. Ich vermute, Du hast mit einem Kollegen gewettet und willst es jetzt einfach nicht wahrhaben, dass Du die Wette verloren hast. Sachliche Gründe für Deine Meinung bringst Du jedenfalls nicht vor - kein Wunder, es gibt ja auch keine.

Offensichtlich hast Du Deine Frage hier nur gestellt, um Deine vorgefasste Meinung bestätigt zu bekommen. Solche unbelehrbaren Fragesteller liebe ich besonders - sie vergeuden meine Zeit.

Deswegen: EOD und plonk

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Erst mal danke für die überausführliche Antwort.
Aber eines muss ich noch loswerden:

  1. Ist eine super Erklärung (nochmals Danke)
  2. Ich habe nirgends behauptet „ist nicht so“, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt, habe lediglich hier und da was falsch verstanden.
  3. Warum Antwortest du, wenn deine Geduld am Ende ist, dann behalt deine dummen arroganten weisheiten für dich, und beldeige hier nicht andere PErsonen, die sich mit einem Gebiet beschäftigen mit denen sie sich nicht auskennen oder was falsch verstanden haben.
  4. Es hat sich hier nicht um eine Wette gehandelt. Eigentlich sind wir hier zu fünft am diskutieren, über dieses Thema, und überlegen wie bescheuert jemand sein muss ein solches Thema als Wette zu argumentieren.

So das wars. Zumindest liegt deine Antwort an einer die von einer Kollegin.

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