Ich auch nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Jemanden etwas Anderes zusteht, als es im Vertrag festgelegt wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ein „Recht“ auf eine Besserbehandlung hat, nur weil andere Personen „besser“ behandelt werden.
Hallo,
wenn der Vater mit dem Kind und Kinderwagen unterwegs ist, muss er sich das Parkrecht auf dem größeren Parkplatz herbeidiskutieren, oder?
Schöne Grüße
Alfons
Nein. Es sind „Eltern-Kind-Parkplätze“, soweit ich es kenne…
Beatrix
Und sie sind als „Mutter Kind-Parkplätze“ ausgeschildert? so kenne ich es und deshalb auch mein Beitrag.
Schöne Grüße
Alfons
Es gibt kein Schild nach StVO, weil es Eltern-Kind-Parkplätze darin nicht gibt. Jeder Supermarktbetreiber usw. kann sich also sein eigenes Schild basteln. Zugegebenermaßen sind darauf meist eher weibliche Erwachsene abgebildet, aber das Schild bzw. die Bevorzugung soll ja nicht Frauen zugute kommen, sondern Erwachsenen, die mit einem kleinen Kind unterwegs sind (breiterer Parkplatz, kürzerer Weg zum Eingang bzw. zur Abgabestation für Einkaufswagen).
Natürlich … ein Überholverbotsschild gilt ja auch nur für rote PKW.
aber auch nur wenn das überholden ein schwarzs Stufenheckauto ist.
Ich finde, das „Mutter - Kind - Parkplatz“ - Schild könnte auch bedeuten dicker Koch am Kugelgrill (dafür reserviert)
…
Es ist rechtlich/gesetzlich für Männer nicht verboten sich auf öffentliche Frauenparkplätze zu stellen. Diese Hinweisschilder sind mehr eine „Empfehlung“.
Auf Privatgrundstücken ist es Sache des Besitzers, und er kann die Regeln machen… bei Missachtung bis zum Hausverbot.
Die sehr sinnvolle Regelung hat in der Praxis vermutlich eher deklaratorische Wirkung. Zum Beispiel bei Türstehern wird sich in der Praxis dadurch nichts geändert haben. Dann heisst es bei größeren Männergruppen weiterhin „heute nur Stammgäste“
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