Gleiche Arbeit = Gleiche Bezahlung?

Hallo,

wie oben schon erwähnt habe ich folgendes Problem. Unser Unternehmen (Krankenhaus) kommt aus einem Insolvenzverfahren.

Die alten Mitarbeiter besitzen alte Tarifverträge wo sie einen höheren Stundenlohn erhalten sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nun wurde uns bei Neueinstellung ein anderer Tarifvertrag gegeben wodurch wir wesentlich weniger verdienen und kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten obwohl wir neben einander exakt die gleiche Arbeit erfüllen, was nun in unserem Team für Unbehagen und Auseinandersetzungen führt. Die Teilzeitkräfte (alte Verträge) verdienen fast so viel wie die Vollzeitkräfte (neue Verträge) und müssen nur halb so oft zur Arbeit erscheinen und bekommen noch alle Sonderzahlungen sowie Vermögenswirksame Leistungen, Zusatzrente etc. (Wir bekommen Mindestlohn und mehr nicht)

Ich habe mich schon etwas versucht mich mit dem Geltgelttransparenzgesetz und der Vertragsfreiheit auseinander zu setzen, habe aber nichts gefunden was auf mein Szenario zutrifft.

ps: Die Firma ist nicht mehr in der Insolvenz falls das relevant ist.

Vielleicht kann mir hier ja jemand einen Rat mit auf dem Weg geben denn den könnte ich gut gebrauchen.

Liebe Grüße

Das nennt sich Kapitalismus. Wer auf seine Arbeit angewiesen ist wird einfach weiter verkauft. Damit es nicht nach Sklavenhandel riecht, wird einfach die ganze Firma verkauft. Dann kann man mit dem neuen Eigentümer einen neuen Vertrag aushandeln.
Versucht es mal mit Streiken.
Wie sagen die alten Römer? …teile und herrsche… Das funktioniert auch prima mit Arbeitnehmern.

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Deine „Antwort“ hat exakt nichts mit der Frage zu tun.

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Schon mal überlegt, ob nicht die offensichtlich zu hohen Lähne Mitschult an dem Insolvenzverfahren. waren? Soll das „neue“ Krankenhaus auch bald insolvent sein?

Welche Frage?

Ich sehe zwei Fragen. Eine im Titel und eine im Text. Auf keine der beiden Fragen hast Du etwas geliefert, das einer Antwort ähnelte.

Aber sicher doch. Die hohen Löhne sind immer schuld am Problem.
Dann werden die Mitarbeiter schlechter bezahlt (nein nicht ausgebeutet) und irgendwann ist der Laden endgültig zu.
Hatten wir doch schon zur Genüge.

Mein Rat an @xNequex :
Vom Arbeitgeber gerechte Löhne fordern oder streiken. Ich weiß, das ist leicht gesagt, aber was bleibt dir anderes übrig. Du kannst nur deine Arbeitskraft verkaufen und den Preis legst du fest.

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Nein, nicht immer. Aber manchmal sind sie ein Teil des Problems. Beispiele dafür gibt es zu Genüge und zwar von namhaften Großunternehmen über (halb)staatliche Banken bis hin zu Mittelständlern. Allen ist gemein, dass sie in guten Zeiten Gehälter und Pensionszusagen großzügig verteilten und das Niveau in schwierigen Zeiten nicht weit oder nicht früh genug abgesenkt werden konnte.

hallo C_.

Danke das wenigstens du ihm weiter hilfst. Und nicht nur meinen Rat überliest um andere zu schulmeistern.

Andere darüber zu belehren, dass sie nicht helfen, ist ziemlich albern, wenn man das selber nicht macht. In diesem Fall ist das besonders albern, weil Du nicht nur nicht auf die Frage antwortest, sondern völlig daran vorbei schreibst:

Ideologischer Kackscheiß.

Hanebüchen.

Von einem Verkauf ist hier nicht die Rede. Und selbst wenn ein Teilbetrieb verkauft worden wäre, hätten wir es mit einem Betriebsübergang nach 613a BGB zu tun --> alle Vertragsinhalte blieben unverändert bestehen. Hier geht es anscheinend um betriebliche Kündigungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren.

Siehe oben.

Man darf nicht „einfach mal so“ streiken. Für ein Streikrecht gibt es Voraussetzungen und dazu gehört u.a., dass eine Gewerkschaft involviert ist.

Du unterstellst ohne Beleg Zielorientierung. Mutig, könnte man euphemistisch sagen.

Welchen Rat?

Die Idee, dass es an anderen Faktoren liegen klnnte, ist ja auch völlig abwegig…

Grundsätzlich ist gegen die Praxis nichts einzuwenden. In unterschiedlichen Phasen eingestellte Arbeitnehmer können unterschiedliche Verträge haben.
Der Rat, den man geben kann: du bis nicht mit dem Arbeitgeber Verheiratet und selbst wenn, könnte man sich scheiden lassen… von welcher Berufsgruppe reden wir? Für,die Bereiche Medizin, Pflege, Therapie und Sozialarbeit gilt, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften wesentlich höher ist als das Angebot. Guck dich um. Etwas anderes als den Lohn findest du wahrscheinlich überall.

Hallo,

angesichts dessen, was hier schon wieder völlig kenntnisbefreit abgesondert wurde, stehen mir die Haare zu Berge.
der Wechsel einer Tarifbindung ist nicht unüblich und grundsätzlich zulässig, wenn dies einheitlich für die Zukunft erfolgt.
Es ist auch bei einem Wechsel der Tarifbindung möglich, daß zB die gesetzliche Bindung an den „alten“ und in diesem Fall besseren TV für die „Altbelegschaft“ erhalten bleibt. Dies kann regelmäßig der Fall sein, wenn der AG nicht nur den TV wechselt, sondern auch die vertragschließende Gewerkschaft. Es gibt nämlich in diesem Land Vereinigungen, die sich „Gewerkschaft“ nennen, aber aufgrund geringer Mitgliedszahlen eigentlich keine Durchsetzungsmacht haben und deswegen geren für Absenkungstarifverträge zur Verfügung stehen - zB unter dem Dach des CGB

Aber auch wenn die bisherige vertragschließende Gewerkschaft einem Absenkungstarifvertrag zustimmt - zB wegen wirtschaftlicher Notlage - ist es zulässig, daß die „Altbeschäftigten“ über eine Besitzstandsregelung das alte Niveau ganz oder teilweise behalten.

Im Übrigen spielt das EntgTranspG bei Betrieben mit Tarifbindung sowieso keine Rolle. Bei diesen Betrieben kann ein AN idR nur überprüfen, ob er richtig eingruppiert wurde und die richtige Entgeltgruppe bezahlt wird und dies dann ggfs. vor dem ArbG einklagen.
Und wenn man mit dem Niveau insgesamt nicht einverstanden ist, dann sind halt in unserer Arbeits- und Sozialordnung wie schon geschrieben die vorgesehene Wege, sich entweder einen anderen AG mit besserer Bezahlung zu suchen oder aber sich gewerkschaftlich zu organisieren und über die üblichen gewerkschaftlichen Mittel eine erhöhung des Niveaus durchzusetzen.

&tschüß
Wolfgang

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