Hallo Rechtsgelehrte,
Vorgeschichte:
Auf dem täglichen Weg zur Arbeit gibt es eine Straße, welche ausschließlich nur für den Land-u. Forstwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben ist.
Da diese Straße aber eine erhebliche Abkürzung ist, wird sie trotzdem von so ziemlich allen Pendlern benutzt. Das weiß natürlich auch die Polizei und steht regelmäßig dort um 20 Euro Bußgelder zu verhängen, wegen Missachtung eines Verkehrsschildes.
Frage:
Darf die Polizei mit ihrem Fahrzeug, ohne das es sich um eine Einsatzfahrt handelt (Blaulicht u. Martinshorn), selbst das Verkehrsschild missachten, um Kontrollen durchzuführen?
Schließlich haben wir in Deutschland einen Gleichheitsgrundsatz und das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen, oder nicht?
Bin gespannt auf die Antworten
MfG
Tocool