Gleichheitsgrundsatz?

Hallo Rechtsgelehrte,

Vorgeschichte:
Auf dem täglichen Weg zur Arbeit gibt es eine Straße, welche ausschließlich nur für den Land-u. Forstwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben ist.
Da diese Straße aber eine erhebliche Abkürzung ist, wird sie trotzdem von so ziemlich allen Pendlern benutzt. Das weiß natürlich auch die Polizei und steht regelmäßig dort um 20 Euro Bußgelder zu verhängen, wegen Missachtung eines Verkehrsschildes.
Frage:
Darf die Polizei mit ihrem Fahrzeug, ohne das es sich um eine Einsatzfahrt handelt (Blaulicht u. Martinshorn), selbst das Verkehrsschild missachten, um Kontrollen durchzuführen?
Schließlich haben wir in Deutschland einen Gleichheitsgrundsatz und das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen, oder nicht?

Bin gespannt auf die Antworten
MfG
Tocool

Hallo!

Darf sie.  Auch ohne Sondersignal befinden sich die Polizisten nicht auf einem privaten Ausflug, sondern auf einer dienstlichen Kontrollfahrt.
Und den Grund für das Befahren nennt man doch auch gleich selbst.

Wie man hier das Gleichheitsgebot anführen will erschließt sich mir nicht.

MfG
duck313

Auch ich kann die Gedankengänge die zu dieser Frage geführt haben nur schwer nachvollziehen.
Dann könnte man wohl auch jedem Polizei-KFZ das auf Streife und ohne bestimmtes Ziel unterwegs ist eine OWi nach §30 Abs.1 StVO wegen „unnützem Hin- und Herfahren“ vorwerfen.
Wie soll denn Polizeiarbeit ausgeführt werden können wenn problematische Stellen nicht angefahren werden dürfen?

Gruß Crack

Hallo,

Vorgeschichte:
Das weiß
natürlich auch die Polizei und steht regelmäßig dort um 20
Euro Bußgelder zu verhängen, wegen Missachtung eines
Verkehrsschildes.

Das dürfte der Job dieser Leute sein. Ich denke, das Warum, Wieso, Weshalb muß hier nicht diskutiert werden.

Frage:
Darf die Polizei mit ihrem Fahrzeug, ohne das es sich um eine
Einsatzfahrt handelt (Blaulicht u. Martinshorn), selbst das
Verkehrsschild missachten, um Kontrollen durchzuführen?

Warum nicht?
Schau mal hier
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Selbst wenn es sonst keine Regelung gibt, dürfte es für eine Begründung ausreichen.

Schließlich haben wir in Deutschland einen
Gleichheitsgrundsatz und das Grundgesetz steht über allen
anderen Gesetzen, oder nicht?

„Gleicheitsgrundsatz“ steht nicht über dem Grundgesetz, das da durchaus auch „ungleiche“ Regelungen hat.
Ausserdem bedeutet „Gleicheitsgrundsatz“ nicht, dass Alle immer und in jedem Fall über den gleichen Kamm geschoren werden (müssen). Wo kämen wir beispielsweise hin, wenn die Lohn- und Einkommensteuer pauschal und pro Kopf einfach auf 1000 Euro pro Monat festgestzt werden würde? Oder gleiches mit der Krankenkasse passierte?

Bin gespannt auf die Antworten

Lass mich raten: Da ist jemand erwischt worden, ärgert sich und möchte jetzt der Staatsgewalt aus Rache „am Zeug flicken“?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Darf die Polizei mit ihrem Fahrzeug, ohne das es sich um eine
Einsatzfahrt handelt (Blaulicht u. Martinshorn), selbst das
Verkehrsschild missachten, um Kontrollen durchzuführen?

Ja:
§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Dort steht nichts von Blaulicht, nur noch:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Die Signale sind kein Selbstzweck, sondern sollen die Sicherheit erhöhen, weil andere Verkehrsteilnehmer erwarten können, dass alle sich an die StVO halten und vor Abweichungen gewarnt werden sollen. Bei einer Fahrt in eine nur für bestimmten Verkehr freigegebenen Strasse entsteht keine zusätzliche Gefährdung, sodass wohl auch die zugehörige Verwaltungsvorschrift hier nicht „eingeklagt“ werden kann.

Schließlich haben wir in Deutschland einen
Gleichheitsgrundsatz und das Grundgesetz steht über allen
anderen Gesetzen, oder nicht?

Das hat aber nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, die Polizei darf ne Menge anderer Sachen, die dem Normalbürger untersagt sind, da kann man sich auch nicht auf irgendeinen Gleichheitsgrundsatz berufen.
Art. 3 GG „Vor dem Gesetz sind alle gleich“ heisst nicht, dass alle Menschen und Berufsgruppen die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Grüße,
.L

Hi,

Darf die Polizei mit ihrem Fahrzeug, ohne das es sich um eine Einsatzfahrt handelt (Blaulicht u. Martinshorn), selbst das Verkehrsschild missachten, um Kontrollen durchzuführen?

In dem Moment wo die Polizisten auf dem Weg zu ihrem Kontrollposten sind handelt es sich schon um eine Einsatzfahrt. Einsätze kommen entweder von der Leitstelle oder werden bei der Leitstelle angemeldet. Diese dokumentiert die dann und weiss genau wer wann warum mit/ohne Blaulicht (welches auch meist von der Leitstelle angeordnet wird und nicht einfach von der Besatzung angemacht wird) wohin unterwegs war. Selbst wenn eine Streifenwagenbesatzung Mittagspause macht melden sie sich bei der Leitstelle ab bzw. wieder an. Da passiert nichts „einfach so“.

Und bitte nicht gleich den Generalbundesanwalt anrufen wenn du demnächst mal einen Streifenwagen siehst der nur mit Blaulicht aber ohne Horn über eine rote Ampel fährt. Auch das dürfen die, nennt sich „stille Anfahrt“. Macht ja wenig Sinn z.B. einem Einbrecher schon 3 Minuten vorher zu signalisieren dass die Polizei kommt.

und das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen, oder nicht?

Korrekt.Art. 30 GG sagt ja auch dass die Länder für die „Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben“ zuständig sind. Und dafür gibt es die Polizeigesetze der Länder

Gruss
K