Ein AN (GdB 40) möchte einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Die Begründugn liegt in erster Linie in den erhöten Fehlzeiten aufgrund der Behinderung. Aber gibt es hierfür eine Richtgröße? Der AN ist pro Monat definitiv 1 Tag arbeitsunfähig. Stellt das, auf das Jahr gesehen, schon eine erhöhte Anzahl dar?
Hoi.
Eine gute Übersicht zu diesem Thema findet man unter
http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html
Dabei entscheidet die Arge eben, ob Fehlzeiten von ca. 12 Tagen im Jahr genügen, eine Gleichstellung auszusprechen. Aber dazu findet man eiges auf dieser Seite.
Ciao
Garret
Hallo,
da für eine Gleichstellung eines AN eine „abstrakte“ Arbeitsplatzgefährdung notwendig ist, sind erst behinderungsbedingte Fehlzeiten ab ca. 5-6 Wochen/Kalenderjahr für die Gleichstellung relevant.
Es reicht allerdings aus, wenn diese erhöhten Fehlzeiten innerhalb der letzten drei Jahre in einem Jahr vorgekommen sind.
Fehlzeiten wg. medizinischer Reha können übrigens mitberücksichtigt werden.
„Behinderungsbedingt“ sind nur Fehlzeiten, die in Zusammenhang mit dem im Bescheid attestierten Krankheiten stehen. Deshalb muß dem Antrag immer eine Fehlzeitenauflistung MIT Diagnosen beigefügt werden.
&Tschüß
Wolfgang
Laut dem Fehlzeiten-Report 2010 der AOK und der Universität Bielefeld liegt die jährliche durchschnittliche Fehlzeit bei etwa 17 Tagen im Jahr.
Ein Schwerbehinderter, der etwa 12 Tage im Jahr krank ist, liegt klar unter dem Schnitt. Ich denke nicht, dass das allein als Grund für eine Gleichstellung reicht.
Gleichstellung wird sowieso erst gewährt, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Wenn also der Chef nicht interveniert, sehe ich da keine Chance.