Ein AN (GdB 40) möchte einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Die Begründugn liegt in erster Linie in den erhöten Fehlzeiten aufgrund der Behinderung. Aber gibt es hierfür eine Richtgröße? Der AN ist pro Monat definitiv 1 Tag arbeitsunfähig. Stellt das, auf das Jahr gesehen, schon eine erhöhte Anzahl dar?