Gleichstellung der Mieter

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, in unsere neue Wohnung wohnen wir jetzt drei Monate. Wir haben von Anfang an einen Stellplatz vom Vermieter erhalten, kostenlos. Steht zwar nicht im Mietvertrag, aber in der Zeitungsanzeige stand drin mit Stellplatz (die Anzeige habe ich aufbewahrt). Im Haus sind wir mit drei Mietparteien, die anderen parken auch kostenlos, nun kommt der Vermieter und will nur von uns 25€ für den Stellplatz, aber die anderen Mieter können weiterhin kostenlos parken.
Weiterhin haben alle drei Parteien eine Gartenmitbenutzung (was beinhaltet dies eigentlich an Pflichten und Rechte), allerdings habe die *Altmieter* ein Gartenhaus hier stehen und einen Grill und feste Sitzgelegenheiten. Uns wir sogar untersagt eine Regentonne aufzustellen und das wir 2 Beerensträucher eingepflanzt haben.
Der Vermieter wohnt nicht im Haus.
Wir fragen uns ob das alles rechtens ist. Gibt es eine Gleichstellung oder kann er entscheiden der ja der nicht? Danke für die Hilfe.

Hallo,
also-eine Gleichstellung gibt es nicht. Jede neue Vermietung kann eine neue Regelung durch den Vermieter bringen-dazu ist er berechtigt.
Was den Stellplatz betrifft-steht in der Zeitungs-Anzeige dass der kostenlos ist, oder nur dass die Wohnung mit Stellplatz ist?
Im letzteren Fall stimmt es ja, die Wohnung ist mit Stellplatz-jedoch nicht kostenlos. Und was die Altmieter sind-sie haben sicher ein Gewohnheitsrecht-was bedeutet: diese nutzen den Platz von Anfang an kostenlos-und so muss es bleiben. Auf dieses Gewohnheitsrecht können Sie mit Ihren 3Monaten natürlich nicht argumentieren.
Was den Garten und dessen Mitbenutzung betrifft-das müssen Sie wirklich mit Ihrem Vermieter oder dessen Verwalter klären. Hier sind klare Absprachen unter allen Mietern erforderlich (Hausversammlung verlangen m.dem Eigentümer). Klare Regeln-das gehört diesem und das jenem. Sie finden dort als Neumieter in diesem Haus sonst keine ruhige Stunden mehr.
Ich wünsche Ihnen alles Gute-aber mein Bauchgefühl sagt mir-Sie haben es dort bestimmt schwer. Schade eigentlich…
MfG Waldi64

Frau Hanne-bitte setzen Sie sich mit dem Vermieter7Verwalter o.ä. in Verbindung und klärem Sie das Hausproblem im Beisein aller Mieter mit ihm(Gartennutzung). Dazu ist immer eine Hausversammlung günstig.
Wenn Sie nicht von Anfang an gegen dieses Mobbing der Altmieter angehen, bekommen Sie nie Ruhe.
Verlangen Sie klare Rageln, wem was vom Garten gehört!
Eine Gleichberechtigung wegen dem Autostellplatz gibt es nicht. Bei jeder Neuvermietung kann der Eigentümer die finanziellen Bedingungen ändern, ob bei eienr Wohnung oder Stellplatz. Wenn die anderen Mieter seit Jahren den Stellplatz kostenlos nutzen, kann ein Vermieter das nicht ohne Grund plötzlich verlangen, sei denn er pflastert/betoniert z.B. den Stellplatz oder ähnliches.
Alles Gute für Sie wünscht
Maximilian123

Sie haben selbstverständlich nur die Rechte, die ihnen laut Vertrag eingeräumt worden sind. Wie sie selbst schreiben, haben sie keinen Vertrag über den Stellplatz und auch keinen Vertrag über die Gartennutzung. Aus diesem Grunde dürfen sie diese nicht nutzen. Wenn Ihnen der Vermieter aus Kulanz dieses dennoch gestattet, ist es reine Kulanz oder Nichtkulanz Ihnen dieses auch wieder zu verbieten. Auch kann er es mit Auflagen beispielsweise der Zahlung einer Geldsumme verbinden.

Die Kulanz kann er willkürlich gegenüber jedem der Mieter einsetzen oder auch zurückziehen. In diesem Sinne gibt es keinerlei Anspruch auf Gleichbehandlung.

Die Stellplatzberechtigung entgeldlich oder unenteldlich ergibt sich aus Ihrem Mietvertag. Ohnen schriftliche Regelung steht Ihnen auch kein
Stellplatz zu. Garten mitbenutzung heißt, dass Sie sich im Garten aufhalten dürfen; keineswegs dürfen Sie jedoch dort Pflanzungen vornehmen oder Pflanzen entfernen.

Hallo, grundsätzlich kann jede Mietpartei einen anderen Mietvertrag haben,andere Rechte und Pflichten. Aber: Wurde der Stellplatz inklusiv angeboten, kann nicht jetzt dafür Miete verlangt werden. Es muss allerdings nachweisbar kostenfrei angeboten worden sein. Was die Gartenmitbenutzung angeht, hätten Sie sich vorher besser informieren müssen. Das kann ja immer anders ausgelegt werden, wenn nichts vereinbart ist, wie Z.B." die Terrasse vor der Wohnung kann nach eigenen Wünschen gestaltet werden" o.ä. Werden die notwendigen Gartenarbeiten wie Rasen mähen auch von den Mietern ausgeführt ? Geht es nur um die Nutzung ? Ist das im Mietvertrag irgendwie geregelt ? Wer hat was gegen die Regentonne ? Der Vermieter oder die Mitmieter ? ´Stand auch Gartennutzung in der Annnonce ? Mitbenutzung hört sich mich so an, als könnte man mal einen Stuhl rausstellen…Wenn`s keine vertraglichen Vereinbarungen gibt, wird es wohl nur auf gutes Miteinander hinauslaufen, heisst persönliche Absprachen mit den anderen Mietern. Mit Gleichbehandlung hat das nichts zu tun. Es ist auch gut möglich dass zwei Mietparteien sich den Garten teilen und der 3. damit gar nichts zu tun hat.
Leider nur ungenaue Hinweise, sorry

Nein, der Gleichstellungsgrundsatz gilt nur für den Staat gegenüber den Bürgern. Der Bürger darf im Rechtsverkehr durchaus nach eigenem Gutdünken unterscheiden, es sei denn, das AGG ist einschlägig. Das dürfte aber bei euch nicht der Fall sein.

Der Vermieter ist aber natürlich an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Das mit dem Stellplatz ist ein Problem. Der Vertrag hat die Vermutung der Vollständigkeit für sich. Wenn da nichts von einem kostenlosen Stellplatz drinsteht, habt ihr auch keinen Anspruch darauf. Der Vertrag geht der Annonce vor. Beim nächsten Mal ansprechen und reinschreiben.

Was unter Gartenmitbenutzung zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Das kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Ein Gartenhaus und feste Sitzgelegenheiten gehören aber sicher nicht dazu. Aus dem Umstand, dass der Vermieter das der einen Mietpartei gestattet, kann nicht geschlossen werden, dass er es auch den anderen gestatten muss. Auch Pflanzungen gehören nicht dazu. Das hängt aber, wie gesagt, von den Umständen des Einzelfalles ab und dürfte den Rahmen dieses Portals sprengen.

Liebe Grüße aus Berlin

Herzlichen Dank.
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Mit den *Altmietern* haben wir keine Probleme, ganz im Gegenteil. Es ist ein gutes Mieverhältnis untereinander.
Klare Regeln wen was gehört, ist wohl bei uns etwas schwierig. Das wollen wir auch so nicht, immerhin wollen wir weiterhin ein entspanntes Mitmieterverhältnis haben.

Steht der Stellplatz nicht mit im Mietvertrag, kann der Vermieter sich jederzeit dazu entscheiden, diesen nicht mehr unentgeldlich zur Verfügung zu stellen und einen Mietvertrag mit Ihnen vereinbaren. Dann darf sich aber auch keiner der anderen Mieter auf den Stellplatz stellen.

Sie können bei einer Gartenmitbenutzung Blumen pflanzen, für Sträucher, Bäume und auch Gartenhäuser, Regentonnen benötigen Sie die jeweilige Zustimmung des Vermieters.

Die Pflege des Gartens gehört zu ihren Pflichten. Ich vermute, dass regelmäßig ein Gärtner kommt und die Kosten zwischen den Parteien gedrittelt werden.

Es ist also alles in Ordnung. Eine Gleichstellung gibt es nicht.

Hallo Hanne,

das ist eine interessante Frage, aber ich würde sagen, eine Verpflichtung, alle Mieter gleich zu behandeln, gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

NEIN eine Gleichstellung gibt es in Deutschland seit 1989 nicht mehr. Ja natürlich kann und muss der Eigentümer entscheiden. Wer den sonst?
So machen es alle mit Eigentum. Einer/m wird die Benutzung z.B. des Fahrrads, Computers, Handys oder etwas Anderes, erlaubt und anderen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Hallo,

im Gegensatz zu den restlichen Bereichen wie z. B. im öffentl. Leben, ist ein Vermieter an keinerlei Gleichstellungsgrundsätze gebunden. Wenn er mag kann er bei einem ja und bei einem anderen nein sagen.

Sorry.

Hallo,

sowohl bei dem Stellplatz, als auch bei der Gartenmitbenutzung kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart worden ist.

Die Zeitungsanzeige ist hier völlig unerheblich, da ja theoretisch auch bei dem Verlag ein Fehler unterlaufen sein könnte.

Da ich aber weder Ihren, noch die Mietverträge Ihrer Nachbarn kenne, kann ich hier schwer sagen, ob einer benachteiligt wird oder nicht.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,
damit sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo, Schlifffiffi
Entschuldige, dass ich erst heute Deine Fragen beantworten kann. Habe das Antworten nicht verschlafen, sondern wegen meiner Erkrankung an Leukämie einige Tage die Klinik aufsuchen.

Sofern unsere Forumsmitglieder Deine Frage noch nicht beantwortet haben, teile dies mir mit, dann werde ich dazu Stellung nehmen.

Eins aber schon voraus, der Vermieter muss die Mietsache zum uneingeschränkten Gebrauch zur Verfügung stellen. Sofern in die Doppelgarage nur ein Fahrzeug passt, kann er diese nur einmal vermieten. Sofern er sich hartleibig verhält, sollte man ihn mit einer einstweiligen Verfügung hierzu zwingen. Dies kann man beim Amtsgericht bei dem Rechtspfleger in die Wege leiten und kostet nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Willi

Hallo, Hanne
entschuldige, ich glaube ich habe dir eine verkehrte antwort zugesandt.

Prinzipiell kann ein Entgelt vom Vermieeter nur verlangt werden, wenn dies vereinbart ist. Das Gleiche hat zu gelten bei der Benutzung des Gartens.
Sofern er den anderen Mietern die Nutzung des Garten kostenlos überlässt, kann er Dir nicht verwehren zu gleichen Bedingungen den Garten mitzubenutzen. Den in einem solchen Fall kommt diese Haltung einer Mieterhöhung gleich. In einem solchen Fall wäre die Miete durch Dich zu mindern, den er hat Dich den anderen Mietern gleich zu stellen und durch seine Handlungsweise Dich nicht zu Diskriminieren.
Mit freundlichen Grüßen
Willi