Gleichstellung nach § 2 SGB IX

Ich habe einen GdB von 30 und bin in ungekündigter Stellung im öffentlichen Dienst in Vollzeit ohne Einschränkungen berufstätig. Nun habe ich vor, noch mal mit knapp 40 einen beruflichen Neustart zu wagen und mich für eine zweijährige Ausbildung bei einer bekannten Behörde zu bewerben. Wegen meines „hohen“ Alters wäre nur dieses Jahr die Möglichkeit der Bewerbung, da Höchsteinstellungsalter 40 Jahre.
Nun empfahl mir die neue Behörde, bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen.
Nun las ich, dass meine jetziger Arbeigeber und sämtliche Gremien im Haus Stellung zu meinenm Antrag nehmen müssen. Ich möchte zum einen nicht, dass mein jetziger AG von dem Grund des Antrages erfährt, weil Privatsache. Andererseits geht es nicht um irgendwelche Einschränkungen, die ich durch die Antragstellung verbessern möchte, am jetzigen Arbeitsplatz. Kann ich dem widersprechen, dass mein jetziger Arbeigeber und sämtliche Gremien von dem Antrag erfahren? Oder hat das gleich die Ablehnung bzw. Versagung zur Folge?

Moin,

in dem Antrag auf Geichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen muß angegeben werden, ob ein BR/PR und eine SchwbV besteht, ferner, ob man einverstanden ist ob diese befragt werden dürfen.

Dieses kann man natürlich verneinen, jedoch macht es Deine Situation nicht leichter.

Der zuständige Mensch bei der Agentur für Arbeit darf die Gleichstellung ja nur aussprechen, wenn der Arbeitsplatz einzig und allein aus behinderungsbedingten Gründen gefährdet ist bzw. nicht erhalten werden kann bzw. ein leidensgerechter Arbeitsplatz nicht erlangt werden kann…

Du kannst zwar die Begründung angeben. Ob diese für den „Entscheider“ nachvollziehbar ist, steht eben auf dem anderen Brett. Gerade im ÖD mit dem ohnehin schon erweiterten Kündigungsschutz nach Berufsjahren etc. stellen die sich manches Mal ein wenig an…

Daher eben die Nachfragen bei BR/SchwbV und AG.

Ich würde mich mit der SchbV des jetzigen Dienstherren und ggf. des potentiellen neuen Dienstherren bzw. der Gesamt-SchwbV austauschen. Diese wissen idR, wie der Dienstherr „tickt“ bei den Verfahren bzw. wie die zuständige Agentur für Arbeit „so drauf“ ist…

Ich hatte während meiner Zeit als SchwbV im ÖD überwiegend mit 2 Agenturen für Arbeit zu tun, die eine war völlig problemlos, während für die zweite schon immer recht ausführlich argumentiert werden musste (gerade bei Arbeitsplatzwechseln)

Gruß
MG