Hallo liebe Gemeinde
Die editieren bzw Fertigstellung meines Anliegens wurde irgendwie nicht berücksichtigt. Ich kopiere mal die vollständige Frage neu hier rein.
Lg
Meine Frau hat einen GDB von 100%, Merkzeichen B, G.
Davon 90% zusammengefasst für Nervensystem und Psyche
Anfallsleiden 70%
Hydrocephalus 40%
Tumor im Kleinhirn 50%.
Hinzu kommt noch einmal Brustkrebs 70%, neuvorstellung hierzu 7/22.
Nun kann sie sich aufgrund ihrer gehirnschädigungen unter anderem nicht sicher fußläufig bewegen, die für die Parkerleichterung erforderlichen Merkmale der Einschränkung des körperlichen Bewegungsapparates, hier lws, Beine, Lähmung usw sind nicht gegeben.
Allerdings sieht der Gesetzgeber hier aber nicht vor, das es mit gesunden Beinen aber geschädigten Gehirn ädequate Probleme gibt.
Wir wollen gar nicht unbedingt einen Blauen parkausweis mit dem Merkzeichen AG, ein orangener würde schon sehr hilfreich sein.
Meine Frau kann sich nicht, schon gar nicht alleine, mit Bus und Bahn, tw. mit längeren fusswegen kombiniert in der Stadt bewegen.
Es gab hier schon einige Vorfälle, Sturz aus dem Bus, Bein zwischen s bahn und Bahnsteig uvm. So wurde die vergünstigte Nahverkehrs Berechtigung bisher am Ende nie benutzt und umsonst erworben. Ich selbst bin selbst versehrt und kann die Wege nicht sicher begleiten. Begleitung ist aber auch nötig um informationen sachgerecht zu übermitteln und zu erfassen
Mit dem Kfz kann ich noch einspringen, sofern die Parksituation es zulässt. Allerdings ist in HH inzwischen das Parken Luxus geworden. Wir sind beide erwerbsgemindert mit entsprechend geringem Einkommen.
Es kann doch vom Gesetzgeber nicht gewollt sein das meine Frau erst ins Pflegeheim muss damit jemand sie zum Arzt begleitet?
Gibt es hier fundierten Rat, Hilfe, Anregungen die uns weiter helfen können?
Ich freue mich für jede Unterstützung
Gruss Jens