Gleichstellung vom Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,

das Arbeitsamt hat mir einen Antrag für die „Gleichstellung“ von 30% auf 50% Behinderung zugeschickt.
Was für Vorteile habe ich und mein Arbeitgeber von dieser Gleichstellung. Gelten für mich dann die gleichen Rechte und Vorteile wie bei einer Zuweisung von 50% vom Arzt/Sozialträger?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

zum Einen gibt es beim GdB keine „Prozente“.
Zum Anderen wird der GdB nicht „zugewiesen“ von „Sozialträgern“ oder gar Arzt, sondern auf Antrag vom Versorgungsamt festgestellt.
Die AA schickt idR nicht einfach einen Gleichstellungsantrag zu, sondern der Mensch mit GdB 30 oder 40 muß selbst einen Antrag stellen.
Mit einer Gleichstellung, die die AA unter bestimmten Vorraussetzungen aussprechen kann, erwirbt ein behinderter Mensch mit GdB 30 oder 40 denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie ein schwerbehinderter Mensch mit einem GdB von mindestens 50. Ausnahme sind lediglich Rentenalter und Zusatzurlaub.
Der Arbeitgeber hat dieselben Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten (zB durch das Integrationsamt) wie bei einem schwerbehinderten MA.
&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
es tut mir sehr leid, dass ich mich bürokratisch nicht so sehr auskenne und mich dementsprechend ausdrücke, wie Du. Aber gerade deshalb stelle ich hier ja auch meine Frage. Ich bedanke mich auf jeden Fall, dass Du so schnell und professionell geantwortet hast und mir dadurch doch schon sehr geholfen hast.
Du schreibst: „zum Einen gibt es beim GdB keine „Prozente“.“ Bei mir steht aber in dem Brief vom Versorgungsamt wort-wörtlich 30%!
Dann; „Die AA schickt idR nicht einfach einen Gleichstellungsantrag zu, sondern der Mensch mit GdB 30 oder 40 muß selbst einen Antrag stellen.“
Na, selbstverständlich habe ich mit dem AA gesprochen und mit dem Mitarbeiter dort abgesprochen, dass mir der Antrag zugeschickt wird. Ist doch klar, dass diese Anträge nicht auf blauen Dunst überall hin geschickt werden, sondern nur auf Antrag!
Interessant ist für mich: „denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie ein schwer behinderter Mensch mit einem GdB von mindestens 50“
Beschränkt sich das ausschließlich auf das arbeitsrechtliche Gebiet, oder auch auf den privaten Bereich, wie z.B. Parkplätze ecct?
Ist man dann nur arbeitsrechtlich hochgestuft oder komplett? Wenn nicht, muss ich mich an meinen Arzt wenden, der die komplette Hochstufung in die Wege leitet?
Ich danke Dir bereits im Voraus für Deine Geduld. Leider bin ich auf diesem Gebiet eine totale Ignorantin und bin froh, dass es diese Plattform hier gibt.
Vielen Dank für Deine Antwort