Gleichwertigkeit von Abschlüssen

Hallo, ich habe keinen Schulabschluss aber eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung im Betrieb gemacht also duale Ausbildung. Habe ich dadurch automatisch den erfolgreichen Hauptschulabschluss erreicht?

Im Internet habe ich folgendes dazu gefunden:

Schulordnung Bayern:
§ 52 Erwerb einer dem erfolgreichen Hauptschulabschluss entsprechenden Schulbildung

1)Eine dem erfolgreichen Hauptschulabschluss entsprechende Schulbildung hat erworben, wer die Berufsschule oder eine mindestens zweijährige berufliche Vollzeitschule erfolgreich besucht hat.

Trifft dies auf mich auch zu?

Wie ist denn die Duale Ausbildung genau abgelaufen, mit welchen einzelnen Abschlüssen ?

Ich habe Fachkraft für Brief und Frachtverkehr gelernt bei der Deutschen Post AG. Die Ausbildung war Blockweise in der Berufsschule und im Postbetrieb. Habe von der Berufsschule ein Abschlusszeugniss und bei der IHK musste ich auch noch die Prüfung ablegen.

Man braucht in der Regel eine Bestätigung, dass die Ausbildung den Hauptschulabschluss ersetzt.
Dafür noch mal bei der Berufsschule oder der IHK nachfragen.

Hallo

Man braucht in der Regel eine Bestätigung, dass die Ausbildung
den Hauptschulabschluss ersetzt.

Diese Bestätigung nennt sich Zeugnis!

Dafür noch mal bei der Berufsschule oder der IHK nachfragen.

Die IHK/HWK hat mit dem Schulabschluss nicht das geringste zu tun!
Dafür ist ausschließlich die (Berufs) Schule zuständig.

Gruß
Wawi