Gleichzeitig koscher und halal?

Hallo.

Wenn man bedenkt, dass ‚koscher‘ wie auch ‚halal‘ bedeutet,
dass etwas tauglich ist, dann gibt es eine lange Liste von
Lebensmittel für welche beides zutrifft.

Ist die amtliche Feststellung, ob ein Lebensmittel koscher
bzw. halal ist, deklaratorisch oder konstitutiv?

Wie kann es hier konstitutiv sein? Niemand kann etwas trefes (untauglich) durch welche Handlung auch koscher (tauglich) machen. Dieses kann alleine deklaratorisch festgestellt werden.

Im ersten Fall versteht es sich doch, daß viele Lebensmittel
sowohl koscher als auch halal sein müssen.

Eben. Für Lebensmittel müssen darum eben auch nicht gesondert als „koscher“ deklariert werden und tauchen auch in keinen Koscherlisten auf, ebenso gibt es Lebensmittel welche nie koscher sein können, wo dieses ebenso unnötig ist. Alleine Lebensmittel bei denen die Eigenschaft unklar ist bedarf des einen oder anderen.

Gruss,
Eli

Hallo.

Wie ist das denn mit Eingelegtem?

Ein Problem (siehe unten).

Die Jaina, die ja ein ganz strenges Tötungsverbot haben, essen
z.B. keine sauren Gurken u.ä. wegen der beteiligten Bakterien.
Gut die Bakterien selbst kann man nicht sehen, aber z.B. deren
Reaktion.

Bakterien und dergleichen sind kein Problem(*). Das Problem bei Sauren Gurken ist der verwendete Essig. Wenn dieser aus Wein hergestellt wird, muss der Wein selbst koscher sein, weswegen eben Essiggurken mit zu den Lebensmitteln gehört, welche immer geprüft werden müssen.

Gruss,
Eli

*) Hefe, Joghurt ist hier ein Problem, welches aber nichts mit den Bakterien zu tun hat, als mit der verwendeten Nährbasis.

PS. Jaina essen also auch kein Brot und andere durch Gährung gewonnenen Produkte wie Joghurt, Käse?

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Ist die amtliche Feststellung, ob ein Lebensmittel koscher
bzw. halal ist, deklaratorisch oder konstitutiv?

Wie kann es hier konstitutiv sein? Niemand kann etwas trefes
(untauglich) durch welche Handlung auch koscher (tauglich)
machen. Dieses kann alleine deklaratorisch festgestellt
werden.

Es hätte ja sein können, daß potentiell koschere Lebensmittel erst als koscher gelten, nachdem sie auch noch freigegeben wurden.

Im ersten Fall versteht es sich doch, daß viele Lebensmittel
sowohl koscher als auch halal sein müssen.

Eben. Für Lebensmittel müssen darum eben auch nicht gesondert
als „koscher“ deklariert werden und tauchen auch in keinen
Koscherlisten auf,

Das hätte mich auch sehr gewundert, jedenfalls bei wilden Früchten oder sonstigen nicht verarbeiteten Nahrungsmitteln.

Gruß,
Der Seewolf

Hi

Danke für deine Antwort :smile: Essig ist bei Jainas auch generell tabu. Genau wie Wurzelgemüse (rausziehen=töten), ich finde es sehr interessant, dass die Jaina das Tötungsverbot auch für Pflanzen durchsetzen, das gilt z.B. auch für Bohnensprossen und Salat, sowie andere Grünpflanzen denen man bei der Ernte Schmerzen zufügt.

Früher waren Jainas Lacto-Vegetarier, aber das hat sich über die Jahrhunderte geändert und viele Jainas sind heute Veganer. Ursprünglich war Joghurt, für den kein Lab verwendet wurde, okay, er darf aber nicht älter als einen Tag sein (generell müssen bei Jainas alle (warmen) Speisen an einem Tag zubereitet sein und dürfen nicht aufbewahrt werden. Eine andere interessante Regel ist, dass nicht bei Nacht gegessen werden darf, da man dabei versehentlich Tiere töten könnte. ).

Getreide ist erlaubt, wie es mit Brot aussieht weiß ich nicht, aber für indische Brote braucht man ja nicht zwingend Hefe, sondern z.B. nur Mehl, heißes Wasser und etwas Öl.

lg
Kate