Hallo,
ein Bekannter meinte mich mit folgendem Thema beschäftigen zu können, da ich einen ganz guten juristischen Kontakt nach Polen habe. Nur beschäftigt sich der rein zivilrechtlich. Also mal sehen, was euch so zum Thema einfällt:
In der (bisherigen) EU gibt es über die OECD festgelegte Prinzipien, wie und welche Studien in der Pharmaindustrie nach einem bestimmten Qualitätsstandard durchgeführt werden müssen. Diese Prinzipien sind in den „alten“ EU-Ländern in nationalen Gesetzen geregelt (daher „müssen“). Der Qualitätsstandard, den ich meine, nennt sich GLP = Good Laboratory Practice (Gute Laborpraxis). Die neuen EU-Länder sollen/müssen sich natürlich nun auch diesem Standard angleichen, wenn dies (wie z.B. im Falle von Ungarn) noch nicht geschehen ist. Nun habe ich gehört, daß es angeblich so etwas wie „Patenschaften“ auf diesem Gebiet geben soll, z.B. soll Holland Rumänien bei der Implementierung dieser Grundsätze unterstützen. Meine Quelle ist jedoch nicht völlig zuverlässig, ich habe gewisse Zweifel. Dennoch: falls es denn tatsächlich so sein sollte, würde mich interessieren ob es solche „Patenschaften“ gibt. Mir geht es darum zu wissen, ob es eine Patenschaft zwischen einem alten EU-Land und Polen gibt.
Gruß vom Wiz