GmbH Bargründung in Kasse

Kann eine GMBH Bargründung auch durch Einlage in die Kasse der zu gründenden Gesellschaft gegründet werden?

Wenn ja, wie ist dies möglich?

LG

Niko

Hallo Niko,

Grundsätzlich ist das möglich, aber es ist mit Aufwand verbunden.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass zum Zeitpunkt der Gründung 25% des Stammkapitals (aber mindestens 12500 €) eingezahlt sein müssen.

Hierfür muss dem Registergericht ein Nachweis vorgelegt werden, was ziemlich einfach ist, wenn das Geld auf einem Konto liegt.
Bei Bargeld müsste u.U. der Notar bescheinigen, dass das Geld in der Kasse vorhanden ist.

Darf man fragen, wieso das Geld nicht auf ein Konto eingezahlt werden soll??

Gruß
Tim

Es war nur eine Theoretische Frage, ein Bekannter meinte sowas sei möglich.

Ja, theoretisch ist es möglich…
Aber, rechtssicher das Vorhandensein des Bargeldes nachzuweisen, ist sicher schwerer und teurer, als ein Konto zu eröffnen.

Es war nur eine Theoretische Frage, ein Bekannter meinte sowas
sei möglich.

Das Gründungskapitel muß auflagenfrei dem GF der GmbH zur Verfügung gestellt werden, dies ist durch Kasseneinlage möglich, von wo er es auf das GmbH Konto transferiert. Die HR-Gerichte verlangen bei der Anmeldung den Kontoauszug mit dem dort bereit gestellten (mindestens 50% des Kapiatals) Geld.

Hallo,
im Prinzip ist die Einlage zu Händen des/der Geschäftsführer in die GmbH i.G. einzubezahlen, ob auf Bankkonto oder in die Kasse, das ist (fast) egal, denn das Gericht -Handelsregister- verlangt einmal von dem/den Geschäftsführer/n die Versicherung, dass die Einzahlung stattgefunden hat und sich der Betrag zur freien Verfügung der Geschäftsführer befindet. Das Handelsregister verlangt aber auch den Einzahlungsbeleg, normaler weise den „Kontoauszug“. Ggf. fragen Sie dort nach, ob ein Bareinzahlungsbeleg akzeptiert wird.
Jetzt frage aber ich, warum wird der Betrag nicht einfach auf das neu anzulegende Bankkonto der GmbH i.G. einbezahlt? Die GmbH muss doch sowieso ein Girokonto - in Deutschland besitzen.
Alles klar?
MfG
PB