GmbH Erlös

stimmt es, daß der Erlös aus dem Verkauf einer GmbH nicht versteuert werden muß, wenn dieser Erlös innerhalb von 3 Jahren in ein neues Unternehmen investiert wird?

Servus,

der Erlös aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen muss versteuert werden, wenn diese Anteile ab 2009 angeschafft wurden, oder - bei früherer Anschaffung - nicht mehr als zwölf Monate gehalten wurden.

Bist Du sicher, dass es um den Erlös aus der Veräußerung von Anteilen an einer GmbH geht, und nicht um die Aufdeckung stiller Reserven bei Veräußerung des Anlagevermögens oder des Betriebs im Ganzen durch eine GmbH?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
vorab herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
es soll die komplette GmbH (100% Anteile im Besitz eines einzigen Gesellschafters) verkauft werden. Die GmbH wurde 2007 gegründet.
Gruß
Ann

Servus,

dann ist alles in Butter, Gründung 2007 fällt noch unter „altes Recht“ (= Veräußerungsgewinn steuerpflichtig bei Haltedauer bis zwölf Monate) und der Vorgang ist für die Einkommensteuer neutral.

Schöne Grüße

MM

hallo nochmal,

sorry, aber ich muß noch einmal nachfragen - ich steh offenbar auf der leitung :wink:

wenn die gmbh - gegründet 2007 und bis jetzt existent und aktiv - heute verkauft wird, bleibt der verkaufserlös steuerfrei? und das ohne oder mit bedingungen, wie z.b. investition in eine neue firma?

herzliche grüße

ann

Servus,

wenn tatsächlich die GmbH (d.h. die Geschäftsanteile an der Gesellschaft) verkauft wird und nicht der Betrieb, geht es nicht um die Aufdeckung stiller Reserven, vergiss § 6b EStG, § 7g EStG usw. usf.

So oder so wäre übrigens nicht der Erlös steuerpflichtig, sondern die Einkünfte - entweder solche aus Gewerbebetrieb im Fall § 17 EStG, oder solche aus Kapitalvermögen im Fall § 20 Abs 2 EStG.

Für Geschäftsanteile, die bis 31.12.2008 angeschafft worden sind, gilt aber weiterhin der damalige Rechtsstand, der Veräußerungsgewinn war gem. § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern, wenn die Haltedauer weniger als zwölf Monate ausmachte.

Schöne Grüße

MM