GMBH Geschäftsführer und Werkstudent

Guten Tag Csaasc,
das Einfachste ist, dem Versicherer diese Informationen gleichlautend weiterzugeben und Ihr Einkommen in der Position mitzuteilen.

Dann kann die Versicherung entscheiden, ob und wie lange sie denn den Studententarif für Sie aufrecht erhalten will bzw. kann (natürlich ist der Studentenbeitrag sehr viel günstiger als der Normalbeitrag eines Berufstätigen).

Ich gehe davon aus, dass sie als Student weiter den Studententarif verwenden können, solange Sie das (weiter geringe) Einkommen eines Studenten behalten und das Einkommen dafür verwenden, das Studium finanzieren zu können. Aber entscheiden tut die Gesellschaft das und hier mögen durchaus verschiedene Versicherungen auch verschieden entscheiden !

Bitte machen Sie das so und nicht anders, dann sind Sie auf der sicheren Seite und laufen nicht Risiko, später ev. addierte, teure Nachzahlungen zu machen.
So kommen Sie auch der Mitteilungspflicht nach, die bei veränderten beruflichen (oder Ausbildungschritten) besteht.
Sie sollten auch recht schnell Antwort von der Krankenversicherung erhalten und damit Klarheit (und vermutlich auch weiter einen günstigen Beitrag behalten).

Ich hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben :smile:.

Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer

Home: www.pkv-netz.com

Sie war bei Firma A als Geschäftsführerin angestellt und ihr gehören 100%. Das Arbeitsverhältnis wurde aufgeöst und sie arbeitet nun als normaler Arbeitnehmer bei Unternehmen B. Unterhalb BBG konnte sie nun zurück in die GKV, obwohl sie noch GF und Gesellschaffter bei Firma A ist. Ganz einfach und legal.

Da wird der Boss der Kasse Probleme bekommen wenn die Prüfer routinemäßig kommen!
Wäre schön, wenn ich auf die Art manchen Kunden in die GKV bekommen würde. :smile:
Hupftiegel

Hallo,

sozialversicherungsrechtlich gilt man als GmbH-Geschäftsführer, der mindestens 50 % Anteile hat, als Selbstständiger. Ein Wechsel von de privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist daher erst gar nicht möglich.
MfG - N.

Hallo,

nach meiner Kenntnis ist ein Gesellschafter Geschäftsführer
bei seiner eigenen GmbH angestellt und somit auch komplett
sozialversicherungspflichtig, Rente/Pflege, Kranken, ALU
Bei der Rente kann man sich u. U. befreien lassen, wenn man
versicherungspflichtige Angestellte hat.
Bei der Krankenvers. erst ab einem Jahreseinkommen von Z. Zt.
49.500,-€ (2012 voraussichtlich 50.850,-€)
Somit würde die private Studentenversicherung wegfallen und
die gesetzliche KV fällig werden.
Diese hat bei Selbstständigen einen Mindestbeitrag von derzeit
336,-€ !!
Ob die Idee die GmbH zu übernehmen gut war?
Gruß
Franjo

Hallo,

ich bin 27 und Student und arbeite nebenbei als Werkstudent.
Vor einigen Tagen habe die GmbH bei der ich als Werstudent
tätig bin übernommen, das heißt ich bin jetzt alleiniger
Gesellschafter und Geschäftsführer.
Bislang bin ich aber weiterhin unverändert als Werkstudent
angestellt (80h/Monat). Das würde ich auch so belassen.
Jetzt gibt es was meine Krankenversichung angeht ein paar
offene Fragen. Ich bin derzeit bei einer privaten
Krankenversicherung als Student versichert, kann ich da weiter
bleiben, oder muss ich mich jetzt „normal“ versichern?

hoffenltich kann mir da jemand weiterhelfen, vielen Dank schon
mal

Hallo,

das ist eine andere Umschreibung der Situation, aber immer noch keine Erklärung. Das Ganze soll doch irgendeinen Sinn haben, oder?
Wenn der Laden so wenig Gewinn erzielt, dass Sie sich kein Gehalt (incl. normale Krankenversicherungsbeiträge) leisten können/wollen - warum haben Sie dann überhaupt die Geschäftsführung übernommen?
Für mich kann bei dieser Konstruktion der gesamte Cash-Flow nicht stimmen. Die Krankenversicherung ist da das kleinere Problem.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

Du musst es der KV ja nicht unbedingt sagen… Bis zum 27 LJ sollte das nicht unbedingt auffallen. Den Fall hatte ich aber noch nicht, von daher kann ich Dir dies nicht genau sagen.

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.