Hallo zusammen, ich wurde im Sep´2008 wegen gewerbsmäßigem Betrug zu einer
Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, deren Vollzug zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Diese Vorstrafe ist auch in meinem Führungszeugnis vermerkt. Habe dazu folgende Info von meinem Anwalt erhalten:
„die Tilgungsfrist beträgt gem § 46 Abs 4 BZRG 15 Jahre ab
Rechtskraft, d.h. ab dem 10.09.08. Das Urteil steht also noch im BZR.
Allerdings werden diese Verurteilungen nach § 33 ff BZRG (§ 34 Abs 3) nach 5 Jahren + Strafzeit (22 Monate) nicht mehr im Führungszeugnis
vermerkt.“
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich plane im Jahr 2014 die Gründung einer GmbH. Wie schaut das rechtlich aus.
Darf ich mit meiner Vorstrafe überhaupt eine eigene GmbH gründen bzw.
Geschäftsführer dieser GmbH werden???
Ich danke Euch im Voraus für Eure Unterstützung.