Die Gesellschaft ist gemäß §§ 397 i.V.m. 395 Abs. 1 FamFG wegen Nichtigkeit von
Amts wegen gelöscht.
Was heißt das und was bedeutet es jetzt
Konsequenzen?
Ohne Absprache einfach gelöscht worden
Die Gesellschaft ist gemäß §§ 397 i.V.m. 395 Abs. 1 FamFG wegen Nichtigkeit von
Amts wegen gelöscht.
Was heißt das und was bedeutet es jetzt
Konsequenzen?
Ohne Absprache einfach gelöscht worden
Schönen guten Abend,
einfach mal den Paragrafen googlen, da gibt es Hinweise.
Viel Glück
Helmut
weil die Gesellschaft von Anfang an nicht bestanden hat.
Es fehlte dazu mindestens eine wesentliche Voraussetzung.
Keine.
Alles bleibt wie es war: Asche zu Asche und Staub zu Staub.
Glück Auf!
MM