GmbH Gründung Amts wegen gelöscht

Die Gesellschaft ist gemäß §§ 397 i.V.m. 395 Abs. 1 FamFG wegen Nichtigkeit von

Amts wegen gelöscht.

Was heißt das und was bedeutet es jetzt
Konsequenzen?

Ohne Absprache einfach gelöscht worden

Schönen guten Abend,
einfach mal den Paragrafen googlen, da gibt es Hinweise.
Viel Glück
Helmut

weil die Gesellschaft von Anfang an nicht bestanden hat.

Es fehlte dazu mindestens eine wesentliche Voraussetzung.

Keine.

Alles bleibt wie es war: Asche zu Asche und Staub zu Staub.

Glück Auf!

MM