Hallo Zusammen,
wir hoffen es geht Ihnen allen gut und Sie kommen gut durch diese verrückte Zeit.
Uns stellte sich die Frage, ob bei GmbH Gründung (25T€ Stammkapital) im Gesellschaftervertrag aufgeführt werden muss, wenn die Stammeinlage der Gesellschafter bei Gründung nur 12500€ beträgt. Ist dies anzuführen und wie sehe ein entsprechender Passus aus, oder ist es gänzlich überflüssig? Falls eine Notwendigkeit besteht, muss auch ein Passus auf die Differenz und Zahlungsfälligkeit erfolgen?
Vielen Dank vorab für den Gedankenaustausch und einen schönen Abend,
Marten und Mitgründer