GmbH mit zwei Geschäftsbereichen

Guten Tag,
ich bin Hörgeräteakustikermeister und möchte mich in dieser Brange selbsständig machen. Gleichzeitig möchte ich aber auch über einen Onlineshop Handel betreiben und Kaffeemaschinen verkaufen.

Kann ich diese beiden Geschäftsfelder unter dem Deckmantel von nur einer GmbH betreiben? Oder ist bei einer GmbH der Geschäftszweck spezifisch ausgerichtet und ich müsste somit 2 GmbH`s mit den entsprechend höherenVerwaltungskosten betreiben?

Vielen Dank

Guten Tag,

rein rechtlich ist es problemlos möglich mehrere Geschäftsfelder unter dem Deckmantel einer einzigen GmbH zu betreiben.
Dies birgt jedoch das Risiko, dass im Falle des Scheiterns eines der Geschäftsfelder, auch der Fortbestand der anderen Geschäftsfelder bedroht sein könnte.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
T. Adelmann

Guten Tag,

grundsätzlich ist das möglich!

Über den konkreten Fall sollte aber mit einem Gesellschaftsrechtler und einem Steuerberater ggf. ein Unternehmensberater gesprochen werden.(Sollten bei einer GmbH-Gründung immer mit einbezogen werden)

Es stellen sich ja folgende Fragen.

Wie sieht die ganze Geschichte steuerrechtlich aus?
Will man in den beiden Bereichen unter ein und dem selben Namen auftreten?
Wie trennt man die beiden Bereiche von ein ander ab?
u.v.m.

Sehr geehrter Herr Kube,
ich weiß nicht ob Hörakustiker ein Handwerksberuf mit einem besonderen Konzessionserfordernis ist, falls ja prüfen Sie bitte mit der Innungssatzung, ob sich damit auch der Handel mit Kaffeemaschinen vertrüge. Falls da keine Bedenken bestehen, kann eine GmbH durchaus einen sehr breit gefächerten Geschäftszweck haben (muß entsprechend in der Satzung ausgeführt werden). Dann kann das alles in einer GmbH abgewickelt werden. Wenn dagegen Ihr Gedwerbe ein Handwerk ist, dann vermute ich, daß nur ein damit zusammen hängender Handel Gegenstand der GmbH sein könnte. Dann müßten Sie für den online-Shop ggf. eine weitere GmbH (evtl. als UG) gründen, wenn es Ihnen um die Haftungsbegrenzung geht.
Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Vielen Dank.

Hörgeräteakustiker ist ein Handwerksberuf (Eintragung in die Handwerksrolle) und unterliegt der Handwerksordnung.

Ich möchte die ersten Monate nur den Onlineshop mit den Kaffeemaschinen betreiben. Anschließend suche ich mir ein kleines Ladenlokal und möchte zusätzlich Hörgeräteakustik parallel betreiben.
Als Namen der GmbH plane ich keine Banchenspezifische Bezeichnung. z.B. „TOTEC GmbH“ und würde dann eigenen Markennamen für die jeweiligen Geschäftsfelder kreieren/schützen. Z.B. „Klangwelt Hörakustik“ - und z.B. „Coffee Maker“. Das sollte doch gehen? oder?

Hallo,
es genügt, wenn Sie eine GmbH errichten.
Die Fragen, die sich stellen werden sind,
a) soll in dem Firmennamen die Tätigkeiten enthalten sind? dann wird es evt. kompliziert.
Wenn die GmbH aber z.B. nur Ihren Namen mit zu Zusatz GmbH tragen soll, gibt es keine Namensbezeichnungsprobleme.
In dem Gesellschaftsvertrag wird dann aufgezählt, was Sie bzw. die GmbH tut. Das können viele Dinge sein. Voraussetzung ist immer nur, dass Sie für die Tätigkeit -soweit erforderlich- den Meisterbrief haben.
MfG
PB

Sehr geehrter Herr Kube,
ich kann hier zwar keine unentgeltliche detaillierte Rechtsberatung machen, aber zur Orientierung folgender Hinweis: Wenn Ihre Totec UG (GmbH) lediglich handelt und neben Kaffeemaschinen auch Hörgeräte verkauft, dann denke ich, daß dafür keine Konzession erforderlich ist, wenn es aber um die Beratung und Anpassung etc. eines speziellen Hörgerätes für einen bestimmten Kunden geht, dann kann das nicht über die UG abgewickelt werden, aber vielleicht könnte es so gehen; In ihrem individuellen (als Handwerker betriebenen) Laden beraten Sie Kunden und testen, was er bracuht und empfehlen ihm dann, über die Totec (was Sie ja vermitteln könnten) ein Hörgerät zu erwerben, welches Sie dann für ihn anpassen. Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo,

ich kann Dir momentan leider nicht weiterhelfen.

Gruß Bios66

GmbH mit zwei Geschäftsbereichen
Hallo Herr Kube,

ich würde Ihnen empfehlen sich bei der örtlichen IHK
zu erkundigen. Sie haben viele gute Fachleute die Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen könnten.

Gruß
Felizitas