Hello
Gibt es hier zufällig Jemanden,der sich mit Gesellschaftsrecht befasst,oder sich etwas auskennt?
fiktiv:
es soll eine GmbH gegründet werden.
Hier tun z.B Personen zum Kapital etwas bei,sind somit ja dann Alle Gesellschafter.
Ein Gesellschaftervertrag wird gemacht ,und in das Handelsregister eingetragen.
2 Jahre später möchte eine vierte Person sich beteiligen ,und würde sich dementsprechend mit einkaufen. Das Kapital wird anders verteilt,und eine neu Gesellschafterliste erstellt,und in das Handelsregister übertragen.
ein weiteres Jahr später tritt dann einer der ersten 3 Gesellschafter aus der GmbH aus .
Frage 1
Müsste dann auch bei einem Austritt ,eine neue Gesellschafterliste in das Handelsregister übertragen werden,oder kann die ehem. bestehen bleiben ?
Frage 2
müssten alle Gesellschafter im Handelsregister mit eingetragen werden,oder kann auch eine Person sagen,sie würde dort nicht genannt werden wollen ?
Frage 3. Könnte man z.B . im Jahr 2021 eine GmbH mit nur einer Person eröffnen,und ein Jahr später erst einen Gesellschaftervertrag erstellen ?