… Es wurden keine Gewinne erwirtschaftet.
Gesellschafter 2 muss aus beruflichen Gründen ausscheiden, und bietet seinen Anteil zum Verkauf an.
Die GmbH wurde einvernehmlich stillgelegt.
Gesellschafter 1 möchte unter einer schon bestehenden GBR weitermachen. Wie gehe ich vor?
In Konstellationen wie der beschriebenen würde es sich wahrscheinlich anbieten die GmbH aufzulösen und aus dem Handelsregister zu löschen. Allerdings ist Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ein komplexes Thema. Um anhand der konkreten Situation die bestmögliche Vorgehensweise wählen zu können sollte man sich wahrscheinlichen fachlichen Rat einholen damit keine Gesichtspunkte übersehen werden. Insbesondere haftungsrechtliche und steuerrechtliche Problematiken dürften zu berücksichtigen sein.
Hallo! Ich glaube, dass es sich hier anbietet, die GmbH zu verkaufen. Wenn sie keine Schulden hat, ist sie noch einiges wert - zumindest die Stammeinlage.
Das funktioniert sogar über E-Bay: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-gmbh-verkaufen/k0