Sehr geehrter Herr Bernhold,
ich habe in einer Privatklinik eine Myelographie machen lassen und mir vorab ein Angebot geben lassen. Darin waren unter Anderem je 1 Mal die Ziffern 5374 und 5376 mit Faktor 1,8 und die Ziffer 5377 mit Faktor 1 aufgeführt.
In der Liquidation waren alle Endbeträge der 3 Ziffern 3-fach berechnet.
Auf Nachfrage warum, erhielt ich folgende Antwort:
„Es erfolgte eine Myelo-CT der Lendenwirbelsäule und ein
Myelo-Funktions-CT der Halswirbelsäule in Inklination und Reklination. Aufgrunddessen der 3-fache Ansatz.“
Das Myelo der HWS war geplant, die LWS wurde zusätzlich
auf meinen Wunsch hin gemacht. Im Endeeffekt sind es 596,86 € mehr,die mir ohne vorherige Absprache zusätzlich zum Angebot berechnet wurden.
Können Sie mir bitte erklären, ob die 3-fache Berechnung aller 3 Ziffern gerechtfertigt ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Es grüßt Sie
Marina Strassner
Guten Morgen, Frau Strassner,
bei Multiplikator 1,8-fach beträgt der Satz der
Ziff. 5374 > 199,34 Euro (110,75 x 1,8)
Ziff. 5376 > 52,46 Euro ( 29,14 x 1,8)
Ziff. 5377 > 46,63 Euro (hier aber nur 1-fach-Satz,
weil es sich hierbei lediglich um einen
Zuschlag für die computergesteuerte
Analyse incl. nachfolgender
3-D-Rekonstruktion handelt
insgesamt ergeben sich also 298,43 Euro, die ganz offenkundig wegen der von Ihnen gewünschten (?) Aufnahme der LWS noch einmal mit gleichen Ziffern abgerechnet wurden, so daß sich dann 596,86 Euro
ergeben mußten (also 2 mal das ganze). Möglicherweise sind Sie davon ausgegangen, daß eine LWS-Diagnose ohne Aufwand einfach mitgemacht werden könnte; Sie liegen ja bereits auf. Diese zusätzliche Untersuchung erfordert am Gerät allerdings völlig veränderte Einstellungen und damit einhergehende Neuauswertungen bzw. Rekonstruktionen.
Aus abrechnungstechnischer Sicht ist das Verfahren, für Sie leider enttäuschend, o.K.
Es ist ja so, daß man als Patientin, die sich bereits in der „Röhre“ befindet, auch nicht sofort fragt, welche zusätzlichen Kosten bei Ausweitung des Diagnoseumfangs entstehen könnten. Das ist z.b. bei einer Autoreparatur völlig anders.
Die weitere Frage, ob die Liquidation in dieser Höhe berechtigt war, könnte noch relevant sein. Wer nämlich abrechnet und kassiert, muß die Leistung in der Regel auch in Person (bzw. dessen Vertreter) erbringen. Könnten Sie hier entsprechend „fündig“ werden, sollten Sie nur den 1-fach-Satz regulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Bernhold
Guten Tag Herr Bernhold,
zuerst ein ganz großes Dankeschön für die viele Mühe, die sie sich für mich gemacht haben.
Ich hatte mich schon an mehreren Stellen wie Krankenkasse (AOK) und unabhängige
Patientenberatung erkundigt, aber es konnte mir niemand konkret weiterhelfen. Deshalb
bin ich für Ihre Hilfe äußerst dankbar. Schließlich erhöht sich diese Rechnung dem Angebot
gegenüber um 120 %, ohne dass ich im Vorfeld darüber informiert wurde. Es wurden noch
andere Punkte berechnet, über die ich nicht informiert wurde. Schon diese Tatsache
ist nicht rechtens.
Mir wurde, wie Sie auch schreiben, geraten, den Betrag nur 1-fach zu bezahlen, war mir aber
unsicher wegen der von mir zusätzlich verlangten Myelo der LWS. Bei der Vorbereitung der Myo
fragte ich den Herrn der mich röntgen musste, was für Mehrkosten für die LWS auf mich zukommen.
Er wusste es natürlich nicht, hat sich aber auch nicht erkundigt. Ich ließe es auch machen und war bereit,
es zu bezahlen.
Dazu möchte ich Ihnen aber den vorangegangen Schriftverkehr mit der Klinik mitteilen, damit
Sie meine Unsicherheit verstehen und mir vielleicht noch Genaueres dazu sagen könnten.
Im Angebot stand (Anzahl jeweils 1):
5380 Myelo
305 Punktion
5105 Rö LWS
5106 Rö LWS Funktionsaufnahme
5295 Durchleuchtung
5374 CT Zwischenwirbelräume 199,34
5376 ergänzende Serie 52,46
5377 3D Rekonstruktion 46,63
Geplant war die HWS, nicht wie im Angebot die LWS.
In der Rechnung steht nun:
5105 BWS/LWS in 2 Ebenen, je Teil (Betrag laut Angebot)
5106 BWS/LWS ergänzende Ebene(n) (Betrag laut Angebo)
5295 Durchleuchtunge(n) (Betrag laut Angebot)
5374 3 x CT, Zwischenwirbelräume HWS/LWS/BWS
Myelo-CT der LWS und Funktions-Myelo CT HWS
in Inklination und Reklination 598,02 €
5376 3 x CT, ergänzende Serie zusätzlich zu 5370 - 5375 157,38 €
5377 3 x Computeranalyse / 3D-Rekonstruktion zusätzlich zu 5370-5375 139,89 €
Daraufhin schrieb ich:
Ziffer 5374, 5376 und 5377 war für die HWS vorgesehen. Auf meinen
Wunsch wurde auch die LWS mit einbezogen. Die BWS wurde nicht gemacht.
Die Antwort war:
Ziffer 5374, 5376 und 5377 sind für Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule identisch,
es erfolgte eine Myelo-CT der Lendenwirbelsäule und ein Myelo-Funktions-CT der
Halswirbelsäule in Inklination und Reklination. Aufgrunddessen der 3-fache Ansatz.
Ich verstehe immer noch nicht, weshalb ein 3-facher Ansatz nötig war. Die HWS muss
im Angebot schon abgedeckt gewesen sein.
Als das Angebot erstellt wurde, war schon klar, dass in meinen Fall eine Myo mit
Reklination und Inklination gemacht werden muss, um die Beweglichkeit Dens/Axis
zu erkennenn. War womöglich das Angebot schon fehlerhaft?
Da ich nach langem Hin und Her nun heute, spätestens morgen die Rechnung bezahlen
sollte, und da Sie bislang der Einzige mit einer konkreten Aussage sind, habe ich nun an Sie
die große Bitte, sich nochmals damit zu beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Sie
Marina Strassner
Hallo Frau Strassner,
in Ihrem Fall ist überhaupt nicht wichtig, welchen Untersuchungsumfang das anfängliche Angebot vorgesehen hatte, denn genau dieser Umfang wurde ja innerhalb der Untersuchung erweitert, ich interpretiere das als mit Ihrem Einverständnis erfolgt.
Auch bei hinreichender Information im Hinblick auf resultierende Kosten innerhalb der Untersuchung hätten Sie wahrscheinlich einer Untersuchungserweiterung zu-
gestimmt.
Sei`s drum: stellen Sie sich stur und bezahlen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen: CT Hals- und Lendenwirbelsäule (also 2 x), da Sie ja kein BWK-CT erhalten haben; insofern also ein 2-fach-Ansatz, der dann auch korrekt wäre. Aus Ihrem Text „es war ein Herr anwesend, der mir keine Auskunft über die Kosten geben konnte“ ersehe ich, daß wohl tatsächlich ein(e) MTA-R bei Ihrer Untersuchung anwesend war und jemand aus dem ärztlichen Dienst anschließend die Befundung erstellte > der 1-fache Multiplikator könnte also bei der Rechnungsregulierung möglicherweise angewendet werden. Das möchte ich Ihnen raten (aber ich kann für den Erfolg nicht garantieren).
In jedem Fall sollten Sie dem untersuchenden Institut schriftlich die Gründe der Rechnungskürzung erläutern und unbedingt darauf hinweisen, daß beispielsweise Ihre Versicherung keine höhere Erstattung zu leisten bereit ist.
Also 1. CT nur 2 x anerkennen und
2. Liquidation auf den 1-fach-Satz kürzen
Aus meiner Erfahrung sollten Sie mit diesem Vorgehen erfolgreich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Bernhold
Guten Morgen Herr Bernhold,
nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ich habe mich für den nächsten Schritt an Ihren Rat gehalten und hoffe, dass es noch eine außer-gerichtliche Einigung geben wird.
Ich kann Ihnen nur nochmals meinen herzlichsten Dank aussprechen. In solch einer Situation jemanden zu finden,der einem selbstlos weiterhilft, ist ein großes menschliches Geschenk. Ich wünsche Ihnen, dass auch Ihnen in einer Notsituation solche selbstlose Hilfe gewährt wird.
In großer Dankbarkeit und Gott schütze Sie
Marina Strassner