Google Street View – Widerspruchsrecht angemessen?

Heute um 24 Uhr endet nach 4 Wochen die Frist für das Widerspruchsrecht gegen Fotos, die beim Google-Dienst veröffentlicht werden sollen. Widerspruch kann jeder einlegen, dessen eigene Person, Auto oder Haus, auch wenn man dort nur zur Miete wohnt, abgelichtet wurde. Bei Einspruch innerhalb dieser Frist verspricht Google den Anträgen noch vor dem geplanten Deutschlandstart nachzugehen und die Bilder entsprechend zu bearbeiten, bevor sie Online gestellt werden. Auch nach Ablaufen der Frist kann weiterhin Widerspruch eingelegt werden. Die Unkenntlichmachung erfolgt dann aber erst nach der Veröffentlichung bei Google Street View. Gesichter und Autokennzeichen werden bereits jetzt grundsätzlich verwischt. Was denkst du? Ist Street View trotzdem ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre oder sind die Bedenken übertrieben?

darüber kann man sich trefflich streiten - die weahrnehmungen über Street View sind nur subjektiv, die Erfassung ist eigentlich bedenkenlos, doch bei verknüpfung mit anderen Daten hat man die Weitergabe etc… nicht mehr unter KOntrolle.

gerade bei Google sind Bedenken angebracht, die unserem bisherigen Verständnis von eigenverantwortlicher Selbstbestimmung entgegenstehen.

Guten Tag,

Street View kann im einen Falle durchaus ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre sein und im anderen Falle wieder nicht. Das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab: ein Politiker mit Schutzstufe hat ein anderes Schutzbedürfnis und damit eine andere Privatsphäre als ein Rentner in einem kleinen Häuschen, ein Geschäftsinhaber wird das schon aus Werbezwecken anders beurteilen als eine Sozialstation mit Methadonabgabe an Abhängige.

Insofern ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten. Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn sich jemand mein Haus von außen anschaut.

Diese Antwort ist ohne meine Zustimmung nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Manfred von Reumont, www.mvr-datenschutz.de

Ich persönlich finde die Bedenken übertrieben - zumal es bereits diverse Anbieter gibt (auch in Deutschland) die solche Dienste anbieten.

Ich persönlich halte es für übertrieben. Wenn wir auf der Autobahn fahren, werden wir gefilmt, im Bahnhof werden wir gefilmt im Grunde stehen überall Kameras, warum sollte es bei Google anders sein? Wer sich unkenntlich machen möchte, der darf das und nach meinem Kenntnisstand, wird das auch sehr zeitnah vollzogen.

Grüße
der_Booker

Ich denke, die Bedenken gegenüber Google Street View sind übertrieben. Es gibt genügend andere Datenschutz-Probleme, die uns mehr Sorgen machen sollten.

jeder hat ein recht seine personenbezogenen daten zu schützen erst recht wenn es sich um das eigene Heim handelt. von daher ist es so oder so nicht rechtens ohne einverständnis des betroffenen eine ablichtung zu veröffentlichen. ich bin davon überzeugt, dass unser rechtssystem auch ein widerspruch nach dem verstreichen der frist zulässt und google die daten dannach löschen bzw verändern muss. meiner meinung nach sollte eine eindeutige rechtlage geschaffen werden wonach jeder der personenbezogene daten, egal welcher art veröffentlichen will, zuvor eine einverständniserklärung einholen muss. in bezug auf google wäre eine animierte, nicht ganz so realistische lösung, wohl der beste kompromiss ohne fotos von personen.

mfg
sten

Ja, die Frist ist angemessen, meine ich.

Hallo, es ist schon einige Zeit her, als die Anfrage gestellt wurde. Ich tat mir schwer, darauf zu anworten. Jeder muss selbst wissen, ob er sich betroffen fühlt. Wenn dies bejaht wird, findet man im Internet genügend Hinweise, bis hin zum Datenschutzbeauftragten (ich glaub es war der Hamburgische), der die rechtlichen Möglichkeiten beschreibt.

Viele Grüsse
Siegfried

Hallo Galileo Redaktion,

vielen Dank für Ihre Frage, leider möchte ich meine persönliche Meinung nicht auf diese unpersönliche Weise mitteilen. Hoffe sie haben einen ansprechenden Bericht erstellen können und verbleibe,

mit freundlichem Gruß,
dr.balu