Googlestandortzeiten Ungenauigkeit bestätigen

Liebe WWW-Gemeinde,

ich benötige jemand (Sachverständiger, Prof. bzw. sonstigen Wissenschaftler) der vor Gericht die Ungenauigkeit von Google-Standortdaten aus wissenschaftlicher bzw. technischer Sicht erklären kann.
Das diese Daten ungenau sind, merkt jeder, der seine Google-Timeline über ein gewisses Zeitintervall (z.B. Monat) auswertet.
Gleiches gilt für die Genauigkeit dieser Standortdaten.

Es wäre nett, wenn hier auf Seiten von entsprechenden Fachleuten verwiesen werden könnte, bzw. deren Namen genannt werden könnte.

Danke für Eure Hilfe

D-T

Hallo,

leider kann ich die eigentliche Frage nicht beantworten - ich kenne keinen solchen Sachverständigen. Denn der müsste sich zum einen mit der Lokalisation via GPS, WLAN und Mobilfunkmasten auskennen. Zum anderen müsste er aber auch Einblick in die Datenverarbeitung von Google haben. Vielleicht sollte man einen solchen Sachverständigen direkt bei Google suchen. Die haben übrigens ein Büro in Berlin …

Wie gesagt, nicht wirklich hilfreich. Aber aus lauter Neugier würde mich brennend interessieren, in welchem (Rechts)-Bereich man auf die Genauigkeit dieser Daten so großen Wert legt, dass man einen Sachverständigen teuer bezahlen möchte?

Grüße
Pierre

P.S.: nein, ich möchte die Frage nicht diskreditieren, es ist wirklich nur Neugierde nach den Gedanken anderer Menschen.

P.P.S.: ich würde gar nicht auf die Idee kommen, die Standortdaten eines Handys als aussagekräftig anzusehen, weil ich mich mit GPS beruflich (und auch aus privater Neugier) seit 25 Jahren befasse.

Hallo Pierre,

danke für Ihre Antwort.

Es geht um ein Totschlagsverfahren ( §212 StGB) in Verbindung mit einer weiteren schweren Straftat.
Hier geht es also darum, ob ein Mensch bis zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird oder ob er freigesprochen wird. Der Angeklagte bestreitet die Tat und es gibt auch genug Indizien dafür, dass er es NICHT war. Dummerweise sagen die GOOGLE-Daten was anderes und denen wird eine enorme Beweiskraft zugemessen. Für mich als Informatiker ist das auch nicht nachvollziehbar…

Herzliche Grüße

D-T

Find ich seltsam.

  1. Muss bewiesen werden, dass er schuldig ist, nicht er muss seine Unschuld beweisen.
  2. Standortdaten beweisen gar nichts. Auch wenn jemand an einem bestimmten Ort war, reicht das als alleiniger Beweis nicht.

Naja. Der Richter muss alle belastenden und entlastenden Hinweise zusammenfassend würdigen und gegeneinander abwägen. Er ist dabei in der schrecklichen Gefahr, einen Unschuldigen ins Gefängnis zu bringen oder auch einen Täter freizusprechen und ein Verbrechen ungesühnt zu lassen.
Überlegt der Verteidiger, welchen Sachverständigen er einführen könnte?
Karl

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Danke, @DreamTeacher für die Aufklärung. Ich bin fassungslos. So ein „Spielzeug“ (anders kann ich das Schätzeisen Google Standortbestimmung nicht nennen) als relevanten Beweis für die Ermittlungen bei so einem schweren Vorwurf zu verwenden. Als polemischer Stammtischspruch kommt mir in den Kopf „wohl zu viel Navi CSI geguckt?!“

Für einen der Sachverständigen würde ich mich umsehen an Universitäten, an denen man Kartographie studieren kann. Ich gehe davon aus, dass die Prinzipien der Standortermittlung per GPS und die mögliche Genauigkeit einer der Teilaspekte der Lehrgänge für Geoinformation und Vermessung ist.

Und für der Verarbeitung der Geodaten durch Google, deren Genauigkeit und die Manipulationsmöglichkeiten, sucht man tatsächlich am besten Experten direkt bei Google oder man fragt den Chaos Computer Club. Die haben oder kennen sicher Experten in diesem speziellen Bereich.

Grüße
Pierre