Gott-hat-hohe-Nebenkosten. Allgemein Un-Bekannt?

Hallo,

Kein NPD Mitglied wird jemals einen Bürojob in der Linken
bekommen und umgekehrt.

Da wäre ja auch der Interessenkonflikt vorprogrammiert. Das hat dann nicht mal was mit Tendenzbetrieb zu tun.

Eine bessere Analogie wäre wohl: Dürfte die NPD einer Sekretärin kündigen, weil sie einen Türken heiratet? Ich denke kaum. Obwohl „Rassenschande“ in deren Augen bestimmt genauso verwerflich ist, wie Scheidung in den Augen der Katholiken.

Gruß

Anwar

Hi!

Aber sollte in einem katholischen Kindergarten eine Erzieherin
nicht doch ansatzweise die katholischen Ziele verinnerlichen?

Wenn die Marke „katholische Kirche“ nicht nur drauf steht, sondern das Ganze auch finsnziert, soll sie das.
Da es gerade bei Kindertagesstätten o.ä. an der Tagesordnung ist, dass diese zu bis zu 100% von den Gemeinden (nicht den kirchlichen *g*) finanziert werden, ist m.M. nach das Recht des Tendenzbetriebs mindestens eingeschränkt.
(Nur meine Mienung - de facto ist es ja nicht so)

Was ich damit sagen will:
Wenn Agnostiker wie ich, Protestanten, Juden, Muslime, Hindi und Sataniker die Einrichtungen durch ihre Steuern finnzieren, haltre ich es für zweifelhaft, dass die katholische Kirche sich auf irgendwelche exclusiven katholischen Werte dort berufen.

Und wie wäre das im Walldorfkindergarten, wenn die Erziehering
autoritäre Vorstellungen hat.

Nun ja, in Waldorfkindergärten ist es relativ egal, was die Erzieherin in ihrer Freizeit macht.
Solange sie im Betrieb (also dort, wo sie ihren Vertragsteil erfüllt) das (vor)macht, was die Arbeitsordnung vorschreibt, ist sie ziemlich sicher.

Jeder öffentliche Arbeitgeber darf entscheiden, wer für sie
arbeiten darf und wer nicht, z. B. die Sendeanstalten wie ARD
(und deren angeschlossenene regionalen Sender) und das ZDF. Da
werden einige Stellen seit langem nach Parteizugehörigkeit
besetzt.

Inoffiziell!
Und nebenbei: Kein Arbeitsgericht in Deutschland wird dort eine Kündigung wegen Parteiwechsel abnicken.

In vielen Fällen reicht unser Geld eben nicht und ihr Geld
kommt dazu, um etwas gut zu machen.

???
Ich habe nichts gut zu machen.

Gruß
Guido

Hallo Alex,

ich bitte Dich doch nicht alles in einen Topf werfen.

Zum Einen gibt es normale Firmen in denen numal das AGG gilt. Dass da sich manche drüber hinwegsetzen kann wohl kaum als Argument dienen, dass es allen erlaubt sein sollte.

Zweitens gibt es Tendenzbetriebe, mit dem der Unternehmer nicht unbedingt Geld verdienen will, sondern mit dem er ausschließlich bzw. zusätzlich andere Ziele verfolgt, nämlich die im Gesetz erwähnten politischen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Ziele.

Hier hat der Gesetzgeber bestimmte Privilegien zugelassen, die aber ganz genauen Grenzen unterliegen und im BetrVG geregelt sind.

Drittens gibt es die Religionsgemeinschaften, denen innerhalb des Tendenzschutzes nochmals Sonderrechte eingeräumt werden(resultierend aus § 118 BetrVG), die noch weit über den Tendenzschutz hinausgehen, was dann mit der Religionsfreiheit begründet wurde.

Nochmals:
Ich kann verstehen, wenn ein Küster einer katholischen Kirche katholischen Werten folgen muss. Ich kann auch verstehen, wenn in einer Moschee kein jüdischer Hausmeister arbeiten soll. (Obwohl beide Beispiele bei normalen Arbeitgebern wahrscheinlich schon gegen das AGG verstoßen würden).

Genauso kann ich verstehen, wenn eine Gewerkschaft einen Mitarbeiter entlässt, der in seiner Freizeit gegen Gewerkschaften demonstriert.

Beim Richter, der nicht gerade offen ein Nazi-Emblem trägt, wird es hingegen schon schwieriger, denn auch bei Beamten darf nicht nach deren politischer Gesinnung gefragt werden, obwohl es sich hier ebenfalls noch um ein arbeitsrechtliches Sonderverhältnis handelt.

Probleme habe ich jedoch damit, wenn es sich um kirchliche Betriebe finanziert aus kirchlichen Mitteln handelt, sondern um solche die zu 100% oder zumindest zum überwiegenden Teil von öffentlichen Geldern finanziert werden.

Immerhin handelt es sich bei den Kirchen um den zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland, also nicht um ein „paar exotische Stellen“ bei denen sich ja die Bewerber auch was anderes suchen können.

Für mich ist jedenfalls die Grenze erreicht, wenn z.B. eine Krankenschwester verheiratet sein muss bevor sie Schwanger werden darf ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden.

Meines erachtens wird dadurch weder die Religionsfreiheit, noch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen geschützt. Insbesondere, wenn zur Finanzierung des Krankenhauses auch evangelische, muslimische und jüdische Steuergelder geflossen sind.

Man muss es sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Der gleiche Staat, der in öffentlichen Schulen das Tragen von Kopftüchern oder die Befestigung von Kruzifixen an der Wand verbietet, lässt nicht nur zu, sondern finanziert sogar den Umstand, dass Kirchen in „ihren“ Schulen z.B. alleinerziehende, unverheiratete Putzfrauen nicht einstellen oder geschiedene Hausmeister feuern dürfen.

Oder nehmen wir aus aktuellem Anlass das Streikrecht bei bei kirchlichen Einrichtungen.

Was gab es im Vorfeld für reichliche Aussagen, dass die kirchlichen Arbeitgeber so etwas nicht bräuchten, da man ja die Arbeitnehmer immer mit christlichen Werten und diesen „auf Augenhöhe“ begegnen würde.

Viele Arbeitnehmer in diesen Betrieben sahen das freilich anders, wurden doch in vielen Betrieben nicht einmal die Mindeststandards eingehalten.

Glücklicherweise wurde das strikte Streikverbot nun vom Bundesarbeitsgericht zumindest gelockert, wenngleich die sonstigen Privilegien unangetastet bleiben.

Gruß,
Sax

Punker / Neonazis

oje. punk ist doch nicht einfach optik. ist für dich glatze, springerstiefel und hakenkreuz auf der backe dann auch nur optik?

Vielleicht ist es ein Fehler, Neonazis mit Punks gleichzusetzen.

Die Toten Hosen z. B. sind eine Punkband. Respektable Leute, würde ich sagen.

wen sie bei sich für ihr geld arbeiten lassen.

Das ist doch wohl eher mein Geld oder meinst du tatsächlich, dass die katholische Kirche ihre Kindergärten aus Kirchensteuern finanziert?

sie haben zurecht das gesetz auf ihrer seite.

Darüber kann man nun trefflich streiten.

Gruß

TET

Hallo.
Kirchen und Parteien sind Tendenzbetriebe!
Die können von ihren Mitarbeitern verlangen, daß sie auch in ihrem Privatleben entsprechend den Moralvorstellungen ihres Arbeitgebers verhalten.
Es wird wohl jedermann einleuchten, daß ein hoher Parteifunktionär, der sich in seiner Freizeit in einer Konkurrenzpartei engagiert und in der Öffentlichkeit gegen seinen Arbeitgeber polemisiert, nicht tragbar ist.
Aber ich kann mir auch vorstellen, daß ein Abteilungsleiter z.B. des Jugendamtes, einer Gemeinde, der in seinem Privatleben in anrüchigen Lokalen und Sex-Etablissements verkehrt, in dieser Position einfach nicht tragbar ist.
Ich weiß leider nicht, ob solche ein Mensch, wegen seines anrüchigen Privatlebens - obwohl er sich im Dienst einwandfrei verhält - gegen seinen Willen aus seiner Position entfernt oder gar entlassen werden kann.
Gruß an alle

Ja, aber

Die können von ihren Mitarbeitern verlangen, daß sie auch in
ihrem Privatleben entsprechend den Moralvorstellungen ihres
Arbeitgebers verhalten.

Nein, das gilt nur für sog. »Tendenzträger«, d.h. für einzelne MAs, die für die Tendenz inhaltlich verantwortlich sind und für deren Verkündigung.

Das Betrifft also NICHT pauschal jeden MA eines Tendenzbetriebes.

Deine weiteren Beispiele betreffen eher, ob jemand aufgrund seines Allgemeincharakters für eine Position per se (ohne Berücksichtigung der Tendenz der Unternehmung) geeignet ist. Ein pädophiler Kommunist ist wg. der Pädophilie und nicht wg. seiner Tendenz für den beruflichen Umgang mit Minderjährigen nicht geeignet.

Gruß

stefan

Hallo!

Wenn „der Glauben anderer“ dazu führt, dass meine Auswahl an Kindergärten in meiner (politischen) Gemeinde von vier auf zwei sinkt und ich dadurch rechtlich geschützt (!) nicht die Möglichkeit habe, in meiner Gemeinde als Lehrerin zu arbeiten, obwohl ich dazu qualifiziert bin und die Stelle besetzt werden muss (und dann eben mit jemandem besetzt wird, der zwar „religiös“ qualifiziert ist, aber nicht den entsprechenden Abschluss aufweist), und das ganze dann auch noch von meinen Steuergeldern finanziert wird, dann darf derjenige ohne „den Glauben anderer“ doch wenigstens mal kritisch nachfragen, wie solche Regelungen legitimiert sein können und warum eine säkulare Gesellschaft wie die unsere noch nicht zum Widerstand aufgerufen hat.

Weil es halt schon immer so war. Und weil es kaum jemand weiß.

Grüße!

(Alles rein hypothetische Fälle. Ich habe einen netten, religionsfreien Arbeitgeber und eine Kindertagesstätte ohne Indoktrinierungsgedanke.)

Hallo,

Es wird wohl jedermann einleuchten, daß ein hoher
Parteifunktionär, der sich in seiner Freizeit in einer
Konkurrenzpartei engagiert und in der Öffentlichkeit gegen
seinen Arbeitgeber polemisiert, nicht tragbar ist.

Jeder, der gegen seinen Arbeitgeber polemisiert, ist „nicht tragbar“. Das hat genau nichts mit Tendenzbetrieb zu tun.

Aber selbst wenn wir Tendenzbetrieben gewisse Sonderrechte, die über obiges Beispiel hinausgehen, einräumen wollen. Wollen wir wirklich so was:

Dürfte die NPD einer Sekretärin kündigen, weil sie einen Türken heiratet? Ich denke kaum. Obwohl „Rassenschande“ in deren Augen bestimmt genauso verwerflich ist, wie Scheidung in den Augen der Katholiken.

Gruß

Anwar