Gottesdienst - als Christ in Moschee?

Hallo,

wegen einer unten stehenden Antwort ist bei mir eine Frage aufgetaucht:

Wie steht der Islam, bzw. die islamische Glaubensgemeinschaft in D oder Ö, dazu, wenn ein Christ oder eine Christin an einem Gottesdienst in der Moschee teilnehmen würde? Oder an einem speziellen Fest? Mit welchen Reaktionen müsste ein Mann, eine Frau in D/Ö rechnen?

Gruß
fliegerbaer

Hallo,

aus eigener Erfahrung heraus weiß ich, dass es eigentlich (bis auf diesen einen Pfarrer) nur positive Reaktionen gab.

Ich als Muslima war schon oft in einer Kirche bzw. im Dom. Letzteres fand ich übrigens sehr beeindruckend. Jedenfalls waren alle sehr nett und fanden es ganz toll. Einige waren neugierig und wollten meine Beweggründe für den Kirchenbesuch wissen. Sofern man den Leuten zu verstehen gibt, dass man die Religion respektiert und nichts böses im Schilde führt, ist es ok.

Andersherum ist es genauso. Wobei die Moslems doch etwas mehr auf die Besucher in der Moschee zu gehen. Das hat aber nichts mit der Religion zu tun sondern eher mit der Mentalität.

Grundsätzlich kann ich sagen, dass sich keiner unwohl gefühlt hat. Ich möchte aber noch anmerken, dass es hier um eigene Erfahrungen ging.

LG

Hallo fliegerbaer,

laut einer Überlieferung hatte Mohammed, Friede und Segen seien mit ihm, Christen zu Gast in seiner Moschee in Medina und ließ sie dort ihre Gottesdienste abhalten.

Solange alles mit dem Vorstand der Moschee abgesprochen ist und dieser Grünes Licht gegeben hat, dürfte es keine Probleme geben.

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo,

danke für deine Antwort. Ich habe in der Zwischenzeit gegoogelt und bin in großer Mehrheit auf gleich lautende Beiträge gestoßen, in beide Richtungen. Auch über Benimm- und Bekleidungsregeln wird ganz offen gesprochen.

In einem Forum allerdings, da ging as aber um die Teilnahme einer Muslimin an einem christlichen Gottesdienst, wurde die Aussage getroffen, dass man die Kirche nicht beim Gottesdienst betreten sollte, da man (Zitat) „die Ungläubigen in ihrem Shirk indirekt unterstützt“. War aber eine der wenigen Ausnahmen.

Was ich jedoch sehr interessant fand (islampoint.de):

Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer christlichen Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus islamischen Standpunkt mit Nein zu beantworten. Der Grund dafür ist, daß die Heirat im Christentum als ein heiliges Sakrament angesehen wird (wie z.B. die Kommunion oder die Beichte). Damit ist die Heirat im Christentum ein Gottesdienst, an dem der Muslim nur zuschauen aber nicht teilnehmen darf.

Das trifft doch dann auf jedes Sakrament zu, denke ich?

freundlichen Gruß
fliegerbaer

Hallo,

also erstmal den Pfarrer vorenthalten, dass du Muslimin bist, das Kind ohnehin nicht im christlichen Glauben erziehen willst, und dann noch ohne Absprache am Gottesdienst teilzunehmen, vllt. sogar ganz vorne bei der Familie.

Kann man nur als provokant bezeichnen.

Nicht gerade das gewünsche Verhalten, wie ich zum Thema ermitteln konnte: Offenes aufeinander Zugehen und Absprache mit dem Pfarrer über Verhaltensregeln, etc.

Gruß
fliegerbaer

dann noch ohne Absprache am Gottesdienst
teilzunehmen, vllt. sogar ganz vorne bei der Familie.

Mit Verlaub, aber das ist völlig in Ordnung. Es handelt sich ja nicht um einen Geheimkult. Teilnahme am Gottesdienst - und sei es nur als Zuschauer - ist grundsätzlich jedem jederzeit gestattet. Da braucht es auch keine Absprachen bezüglich Verhaltensregeln, nur etwas gesunden Menschenverstand (etwa, dass man zu so einem Anlass angemessen gekleidet ist, sich mit Anfeuerungsrufen oder lauten Missfallensbekundungen zurückhalt, nicht raucht und auch keinen Alkohol oder ein Pausenbrot mitbringt). Lediglich beim Empfang der Sakramente (in der Praxis betrifft dies die Kommunion) hat man sich als Nichtchrist zurückzuhalten, weil man dazu nicht zugelassen ist. Ansonsten ist man - vorausgesetzt man benimmt sich anständig - gern gesehener Gast.

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Hallo

Damit ist die Heirat im Christentum ein Gottesdienst, an dem der Muslim nur zuschauen aber nicht teilnehmen darf.

Das trifft doch dann auf jedes Sakrament zu, denke ich?

Anzunehmen, besonders die Priesterweihe und die Taufe. :smile:

Viele Grüße

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Hallo Tychiades,

ich meinte das eher in Verbindung mit dem vorhergehenden Verlauf und dem hier zur Schau getragenen Vorwürfen gegen den - aus meiner Sicht völlig korrekt gehandelt habenden - Pfarrer.

Gruß
fliegerbaer

Hallo,

Lediglich beim Empfang der Sakramente
(in der Praxis betrifft dies die Kommunion) hat man sich als
Nichtchrist zurückzuhalten, weil man dazu nicht zugelassen
ist.

Bei der Kommunion hat sich aus katholischer Sicht jeder Nicht-Katholik zurückzuhalten. Vor einigen Jahren hat ein Pfarrer da mal ziemlichen Ärger bekommen, als er im Rahmen des ökumenischen Kirchentages ein gemeinsames Abendmal veranstaltet hat.

hat was mit der unterschiedlichen Interpretation des Abendmahls zu tun…

viele Grüße
Felix

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Und wieder ein PS von mir
Vielleicht bin ich aber auch zu lange Weg vom „Betrieb“. Ich kann mich an ziemlich strenge Regeln erinnern, wo Freunde und wo die Familie zu sitzen hatten. Hängt wahrscheinlich auch vom Pfarrer ab.

fliegerbaer

Solche Regeln, welcher Stand für welchen Stand reserviert ist (sprich wo die Männer oder Frauen, die Unverheirateten und die Verheirateten, die Jungen oder die Alten…) zu sitzen haben, sind eher eine Ortstradition als Wollen des Pfarrers oder der Pfarrerin. Das hat sich mancherorts über Jahrhunderte entwickelt, solange bleibt selten ein Pfarrer an einem Ort :wink:.

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Die Pfarrer, die im Zusammenhang mit dem Berliner ökumenischen Kirchentag kirchenrechtliche Probleme bekommen hatten, hatten diese in erster Linie, weil sie (a) als kath. Pfarrer an einem evangelischen Abendmahl teilgenommen hatten bzw. (b) öffentlich zu einer ökumenischen Abendmahlsfeier eingeladen hatten. Meines Wissens betraf es im letztgenannten Fall ein katholischen Pfarrer aus Franken. Aber auch die bayrische evangelische Kirche hatte ihren Pfarrerinnen und Pfarrern ausdrücklich untersagt, ökumenische Abendmahlsfeiern zu halten und dienstrechtliche Konsequenzen angedroht.

Auch wenn Protestanten (im Gegensatz z.B. zu den Orthodoxen) nicht zur katholischen Eucharistie eingeladen sind, bekommt ein kath. Pfarrer nicht automatisch Probleme, wenn er einem Protestanten die Eucharistie reicht. Schwierig wird es dann, wenn die Diözese sehr streng ist bzw. er Protestanten offen zur Eucharistie in seiner Gemeinde einlädt.

Martinus

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Causa Hasenhüttl
Felix hat mit seiner Anmerkung natürlich recht. Der ‚Fall‘, auf den da verwiesen wird, betrifft Univ.-Prof. DDr. Gotthold Hasenhüttl. In seinen eigenen Worten:

_"Am 29. Mai 2003 feierte ich beim 1. Ökumenischen Kirchentag in der Gethsemane-Kirche in Berlin einen ökumenischen Gottesdienst mit Eucharistiefeier nach katholischem Ritus und offener Kommunion. Vorbereitet und gestaltet haben diese Messe die „KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche“ und die „Initiative Kirche von unten“.

Der Trierer Bischof Dr. Reinhard Marx suspendierte mich wegen dieser Messe am 17. Juli 2003 von meinem Priesteramt, das ich 44 Jahre ausgeübt habe, da ich mich weigerte zu bereuen, evangelische Christen zum Herrenmahl eingeladen zu haben, und kündigte an, mir auch die kirchliche Lehrerlaubnis entziehen zu wollen. Am 18. Juli 2003 habe ich gegen das m. E. ungerechte Vorgehen Berufung beim Hl. Stuhl in Rom eingelegt. Am 3. Juni 2004 bestätigte Kard. Ratzinger den Entscheid des Bischofs. Dagegen hatte ich die kirchenrechtliche Möglichkeit, bei der Glaubenskongregation Einspruch zu erheben, was ich am 4. Juni 2004 auch tat. Am 4. Dezember 2004 ging mir das endgültige Dekret meiner Suspendierung der Glaubenskongregation zu. Darin wird die Einladung evangelischer Christen zur Eucharistie als „Straftat“ bezeichnet, sowie mein Tun als „schwerwiegender Missbrauch“ des Amtes. Nur wenn ich bereue und verspreche, es nie wieder zu tun, wird die Suspendierung aufgehoben. Dies würde jedoch meiner ganzen theologischen Arbeit widersprechen und vor meinem Gewissen könnte ich es nicht verantworten, da ich dadurch die evangelischen Christen zu Christen zweiter Klasse deklassieren und die Eucharistie als Abgrenzungsmittel missbrauchen würde.

Da ich der Forderung und dem auf mich ausgeübten Druck durch Bischof Marx nicht in seinem Sinn entsprochen habe und meine angebliche „Straftat“, evangelische Christen am 1. Ökumenischen Kirchentag 2003 im Rahmen einer katholischen Messfeier zur Kommunion eingeladen zu haben, nicht bereue, hat mir Bischof Marx am 3. Januar 2006 […] zusätzlich zu der Suspendierung von meinem Priesteramt die kirchliche Lehrerlaubnis (Nihil obstat) entzogen. Dieser Entzug ist nach dem Kirchenrecht (CIC) keine Strafe, sondern nur eine Verwaltungsmaßnahme und daher sofort wirksam. Trotzdem legte ich am 16. Januar 2006 Beschwerde bei Papst Benedikt XVI. ein, die mir kirchenrechtlich zusteht. Am 29. April 2006 erhielt ich die von Kard. Levada unterzeichnete Bestätigung des Entzugs der kirchlichen Lehrerlaubnis. Gegen dieses Dekret rekurrierte ich am 2. Mai 2006 erneut. Damit habe ich alle mir zur Verfügung stehenden kirchenrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Am 19. Juni 2006 erhielt ich die durch Papst Benedikt XVI. approbierte endgültige Bestätigung des Entzugs der kirchlichen Lehrerlaubnis durch die Glaubenskongregation."_

Am Rande des 2. Ökumenischen Kirchentags 2010 in München hat Gotthold Hasenhüttl gemeinsam mit dem evangelischen Pfarrer iR (im Ruhestand) Eberhard Braun aus Lenningen an der TU erneut einen ökumenischen Abendmahlsgottesdienst (nach einer leicht geänderten Lima-Liturgie) abgehalten. Es war eine inoffizielle, nicht vom den Veranstaltern des Kirchentags organisierte Veranstaltung. Vier Monate später ist Hasenhüttl aus der katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgetreten (ausdrücklich nicht aus der Glaubensgemeinschaft).

Weiteres zu Hasenhüttl auf seiner Webseite http://www.uni-saarland.de/fak3/hasenhuettl/index.htm

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo,

nach Deinen Äusserungen komme ich mir ja vor wie eine Verbrecherin.

also erstmal den Pfarrer vorenthalten, dass du Muslimin bist,

Es ist nicht so, dass ich in den Raum geplatzt bin und sofort geschrien habe: „Achtung, Moslem im Anmarsch!“ Meine Freundin bat mich darum die Patenschaft zu übernehmen und teilte mir den Termin beim Pfarrer mit. Und pünktlich wie ich bin, war ich auch da. Ich dachte, dass es vorher schon Gespräche mit dem Pfarrer gab. Als ich merkte, dass es das 1. Gespräch war, habe ich es sofort erwähnt.

das Kind ohnehin nicht im christlichen Glauben erziehen

Wenn man es genau nimmt, weiß ich mehr über den christlichen Glauben als meine Freundin.

willst, und dann noch ohne Absprache am Gottesdienst
teilzunehmen, vllt. sogar ganz vorne bei der Familie.

Wer hat das denn gesagt?! Natürlich wußte der Pfarrer von meinem Erscheinen und ja, ich habe ganz vorne bei der Familie gesessen.

Kann man nur als provokant bezeichnen.

Wieso? Ich habe mich vorne zur Familie gesetzt, weil diese es so wollte. Hätten Sie mich nach hinten gesetzt, wäre es auch ok gewesen.

Nicht gerade das gewünsche Verhalten, wie ich zum Thema
ermitteln konnte: Offenes aufeinander Zugehen und Absprache
mit dem Pfarrer über Verhaltensregeln, etc.

Ich kann an meinem Verhalten nichts schlechtes erkennen. Wir (mein Mann und mein Sohn) haben uns ruhig verhalten, waren dem Anlass entsprechend gekleidet und waren auffällig unauffällig.

Alles in allem war es ein sehr schöner Tag mit vielen neuen Erfahrungen.

LG

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Hallo,

Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer
christlichen Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus
islamischen Standpunkt mit Nein zu beantworten. Der Grund
dafür ist, daß die Heirat im Christentum als ein heiliges
Sakrament angesehen wird (wie z.B. die Kommunion oder die
Beichte). Damit ist die Heirat im Christentum ein
Gottesdienst, an dem der Muslim nur zuschauen aber nicht
teilnehmen darf.

ich glaube, dass ich ein ernsthaftes Problem habe :wink: Ich war nämlich nicht nur bei der Taufe dabei sondern war auch bei der besagten Freundin Trauzeugin. Somit war ich im Standesamt und in der Kirche anwesend.

Ich lebe meine Religion nicht streng aus, aber ich lasse es mir nicht nehmen bei wichtigen Familienangelegenheiten meiner Freundin dabei zu sein. Wir kennen uns über 25 Jahre, ich war bei der Geburt des Kindes dabei, bei meiner Hochzeit und anderen wichtigen Dingen war sie stets an meiner Seite.
Keine Religion kann es mir verbieten für meine Freundin da zu sein und da sie genauso denkt, nehmen wir das Schmoren in der Hölle gerne in Kauf.

LG

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Hallo Mondschein,

möglicherweise wird gar nichts aus dem gemeinschaftlichen Schmoren.

Du warst bei der Taufe dabei, aber nicht als (kirchliche) Patin -> erlaubt.
Du warst Trauzeugin bei der standesamtlichen Hochzeit -> die ist nicht christlich -> erlaubt.
Einziger Knackpunkt scheint die Frage zu sein, ob Du bei der kirchlichen Trauung offizielle, kirchliche Trauzeugin warst. Da kenne ich mich in den katholischen Gepflogenheiten zu wenig aus. Bei evangelischen Trauungen gibt es das nicht.
Wenn Du also bei der kirchlichen Trauung keine Funktion als kirchliche Trauzeugin hattest, dann warst Du wieder nur dabei -> wäre erlaubt.

Viele Grüße,

Jule
(neulich zum ersten Mal bei einem muslimischen Nachmittagsgebet dabei gewesen)

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Hallo Mondschein,

gut, dass die Geschichte hier ganz anders klingt, als ich sie vom ersten Posting mitgenommen habe (Betonung liegt darauf wie *ich* sie mitgenommen habe). Ich komme aus einer sehr konservativen Ecke und hatte noch ganz andere Vorstellungen vom christlichen Gottesdienst, z. B. eben in Bezug auf eine strenge Sitzordnung. Und noch dazu hatte ich, wie sich herausgestellt hat völlig unberechtigt, andere Vorstellungen wie man als Christ in einer Moschee empfangen werden würde.

Bleibt nur zusammenzufassen: Die Vorurteile lagen ganz bei mir, du hast sie restlos zerbröckelt. Danke dafür und bitte nimm meine Entschuldigung an.

Freundlichen Gruß
fliegerbaer

Einziger Knackpunkt scheint die Frage zu sein, ob Du bei der
kirchlichen Trauung offizielle, kirchliche Trauzeugin warst.
Bei evangelischen Trauungen gibt es das nicht.

Stimmt nicht ganz: Auch in der evangelischen Kirche können Trauzeugen eingetragen werden. Das muß aber nicht sein.

Martinus

Danke für Deine netten Worte.

LG

Hallo Martinus,

Einziger Knackpunkt scheint die Frage zu sein, ob Du bei der
kirchlichen Trauung offizielle, kirchliche Trauzeugin warst.
Bei evangelischen Trauungen gibt es das nicht.

Stimmt nicht ganz: Auch in der evangelischen Kirche können
Trauzeugen eingetragen werden. Das muß aber nicht sein.

Tatsächlich? Ist mir noch nie begegnet. Aber eine bestimmte Funktion im Gottesdienst haben sie nicht, oder? (Außer vielleicht Beteiligung bei der Fürbitte.)

Danke für die Korrektur!

Jule