Grabnutzungsrecht, Doppelbelegung

Hallo,
kurz vor dem Tod meiner Mutter (2011) starb mein Onkel. Meine Mutter war sein einziger Kontakt und sie organisierte damals das Grab. Sie sagte immer, dass sie nach ihrem Ableben mit in dieses Grabgehen möchte, die Oma soll ins Familiengrab.
Nachdem meine Mutter der Oma kurze Zeit später zuvor kam, beerdigte ich (da ausreichend Platz) meine Mutter im Familiengrab. Kurz nach der Beerdigung erhielt ich einen Anruf vom Friedhofsgärtner
Mit der Frage, ob ich die Grabpflege des Onkels weiterführen möchte, oder ob es geebnet werden soll. Ich lies es ebnen.
Vor ein paar Wochen war ich in der alten Heimat am Grab und sehe, dass das Grab meines Onkels neu besetzt wurde. Es befindet sich eine Art Gedenkstätte darauf mit einem Grabstein eines 1998 verstorbenen Mädchens. Biologisch ist mein Onkel noch vorhanden, meine Mutter. Muss sich ja wie ich, beim Kauf des Grabes, für 20 Jahre verpflichtet haben.
Ist das rechtens von Seiten des Friedhof? Ich kann mir auch nicht vorstellen dass jemand sein Gedenkstein auf den Leichnam eines Fremden stellen lässt, und vermute, dass das im Unwissen der Angehörigen geschehen ist.
Wie bekomme ich das nun raus und was könnte ich tun? Grad sieht es aus, als wäre ein Grab an zwei Personen verkauft worden.
Unterlagen zum Grab konnte ich damals nicht finden.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus.

Und was hast du gedacht, was das wohl bedeuten könnte?

Was das grundsätzlich bedeutet, ist mir klar, aber die Schilderung im UP passt doch vorne und hinten nicht.
Wenn die Mutter 2011 verstarb, und der Onkel kurz davor (also 2011, max. 2010 wäre für mich „kurz davor“), verstehe ich nicht, wieso kurz nach Beerdigung der Mutter das Grab des Onkels schon geebnet werden sollte?? Zumal die UP angibt

Außerdem verstehe ich auch nicht, wenn der Onkel 2010 oder 2011 verstarb, wie dann der Grabstein des 1998 verstorbenen Mädchens draufkam??

Vielleicht hat sich die UP bezüglich der Grabstelle geirrt??

Gruß
Christa

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Ich verstehe nicht, warum hier nie sachlich auf eine banale Frage geantwortet werden kann. Blöde Kommentare sind grundsätzlich inklusive.

Nochmal: Ja, 2010, Sorry. Geebnet wurde es, nachdem ich nicht die Grabpflege übernehmen wollte. Das ändert aber doch nichts an der Ruhezeit von 20 Jahren nach einer Erdbestattung. Nun wurde aber innerhalb dieser Ruhezeit auf diesem Grab ein Neues errichtet. Und ich vermute, dass dies nicht zulässig ist. Oder irre ich mich?

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Warum redest du eigentlich so gerne über Leute und nicht mit Leuten?
Du hättest ja nachfragen können.

Wann wurde Onkel bestattet ?
Wie kann denn auf dem Grab plötzlich ein Grabstein stehen mit Sterbedatum 1998, also weit vor dem Tod des Onkels ? Und ist es auch wirklich die gleiche Grabstelle ? nach Jahren hat sich auf Friedhöfen so manches verändert.

Die übliche Ruhezeit von Gräbern beträgt 20 Jahre, kann aber sehr wohl abweichen. das kannst du in der Friedhofsverwaltung jederzeit erfragen.
Wann hast Du das Grab denn aufgegeben ? können doch gar nicht 20 Jahre gewesen sein. Womöglich war es tatsächlich ein Fehler.

Kann es sein, Du hast nach den Jahren das Grab des Onkels nicht mehr richtig zuordnen können. es war eins daneben, vielleicht mit Gras eingesät ? Das ist üblich bei Aufgabe, allerdings bleibt es bis zum Ende der Ruhezeit gesperrt und darf nicht neu vergeben werden.

Wie dem auch sei, wenn es Dir wichtig ist, wende Dich an die dortige Friedhofsverwaltung. Die müssen über alle Gräber Akten führen, wo man auch nach Jahren noch zuordnen kann.

MfG
duck313

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Das Friedhofsamt verweigert mir die Auskunft, aber ich konnte mit der Gärtnerei sprechen. Die kennen meine Familie seit dem Tod meines Opas 1971.
Die konnten mir zumindest grad die Auskunft geben, dass die Ruhezeit noch besteht und keine Bestattungen stattfinden dürfen bis zum Ablauf.
Das neue Grab scheint eine Art Gedenkstätte zu sein, mit ausländischen Namen. Vielleicht ist wer zurück in die Heimat gekommen, oder beruflich oder was auch immer für ein Schicksal dahintersteckt, Und wollte die Verstorbene nicht „zurücklassen“. Also wurde hier was errichtet zum Gedenken, zum beten… Aber halt auf einem belegten Grab. Absicht oder Verwechslung muss nun geklärt werden. Egal wie, es ist pietätslos

Ich sehe hier keine blöden Kommentare!
Ich sehe aber, dass Du verworrene mit Nebensächlichkeiten gefüllte Frage und Antwort stellst, die für Dich zwar interessant sein mag für das Thema um das es geht aber vollkommen belanglos ist
(Z.B. wer in welches Grab kommt, wo die Oma hinkommt, die Mutter dann doch ins Familiengrab gekommen ist, dass Du den Gärtner schon ewig kennst). . Denn letztendlich geht´s nur um das gebnete Grab des Onkels und der darauf stehende, fremde Grabstein!
Das Friedhofsamt verweigert Dir die Auskunft, mit welcher Begründung, bist Du nicht die Bevollmächtigte über die beiden Grabstellen? Wenn, dann geschieht die Verweigerungg des Friedhofamtes doch vollkommen zu Recht.
Und wenn Du´s doch bist, und weiterhin für das Grab des Onkels zahlst oder gezahlt hast, dann verlang vom Friedhofsamt, dass die den fremden Grabstein entfernen aber vorher lieste Dir mal die Friedhofssatzung Deiner Gemeinde/Stadt/Kommune durch denn evtl. dürfen die das ja sogar!. ramses90

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Dann musst Du ihnen deinen Status als Auskunftsberechtigte nachweisen. Wenn deine Mutter das Grab für den Onkel bestellt hatte, dann wäre das z.B. ein Erbschein, der Dich als Erben und somit Berechtigten in Sachen deiner Mutter ausweist.
Und du fragst ja hier für die inzw. verstorbene Mutter nach.

Und übrigens, das wäre nicht nur pietätslos, sondern auch eine Störung der Totenruhe und damit strafbar.

Übrigens, die Ruhezeiten für Urnengräber können deutlich kürzer sein.

Also zunächst vermute ich, dass das Wort „ebnen“ hier falsch ist.

Wenn der Onkel 2010 gestorben ist kann die Friedhofverwaltung nicht 2011 gefragt haben, ob das Grab eingeebnet werden soll, denn dies kann erst nach Ende der Ruhezeit geschehen, die 10 - 20 Jahre, aber auf keinen Fall nur ein Jahr dauern kann. Ich vermute, die Friedhofsverwaltung (oder Gärtnerei)? hat gefragt, ob die Grabpflege weitergeführt werden soll. Dies wurde dann verneint, und das Grab ist dann ohne Pflege. Dabei wird aber in der Erde, am Sarg oder an der Urne nichts verändert.

Allerdings kann ich mir auch dann nicht vorstellen, dass ein Erinnerungsstein oder ähnliches auf dem Grab aufgestellt werden darf (bin aber kein Experte).

Wenn du nun durch ein unerfreuliches Gespräch mit der Friedhofsverwaltung ein Problem hast, bitte einen Bekannten, dies zu klären. Bei freundlichem Fragen wird die Verwaltung bestimmt die Informationen geben oder wenigstens erklären, wer wo genau auskunftsberechtigt ist!

Ebnen ist in dem Fall richtig. Das Grab hatte nie eine Umrandung oder gar einen Stein, nur ein Holzkreuz. Der Erdhügel wurde abgetragen, später wuchs im wahrsten Sinne des Wortes Gras drüber. Mehr war da nicht. Alternativ hätte ich einen Grabstein kaufen müssen, das wollte ich aber nicht. Aber plötzlich steckten an der Stelle Blümchen drin und es stand eine Gedenktafel da. Das Grabnutzungsrecht hab ich lt Aussage Friedhofsgärtnerei, als Erbe meiner Mutter. Und es gilt noch die Ruhefrist. Die Gärtnerei hilft mir jetzt mit dem Friedhofsamt in Kontakt zu treten, da ich keine Unterlagen habe. Und dann kann ich nur hoffen, dass das eine Verwechslung war und keine Absicht. Wäre sehr gespannt, wie die das den Hinterbliebenen erklären wollen

Wie wurde Onkel beigesetzt ? Sarg oder Urne ?

habe ich Dir doch geschrieben. Du musst es nur nachweisen und dem Friedhofsamt belegen können.

Für Urnen können ganz kurze Ruhezeiten gelten, 2 Jahre !

Sie hatte Erdbestattung geschrieben, also keine Urne. Aber auch für Urne finde ich die zwei Jahre sehr „sportlich“.

https://www.bestattungsvergleich.de/ratgeber/bestattung/friedhof/ruhefrist/

Die Zeitspanne soll ich eine angemessene Totenehrung ermöglichen. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. In den meisten Bundesländern liegt die Frist zwischen 20 und 30 Jahre. Die Mindestruhezeit für Urnen beträgt im Land Brandenburg beispielsweise 15 Jahre und für Särge 20 Jahre. In Bremen sind das 20 Jahre für Urnen und 25 Jahre für Särge. Im Saarland hingegen ist die Mindestruhezeit abhängig vom Alter des Verstorbenen und kann zwischen 6 bis 15 Jahre betragen. In Baden-Württemberg bestimmt der Friedhofsträger allein die Länge der Ruhezeit .

@Susi33: vielleicht kannst du uns wenigstens mal das Bundesland verraten, aber im übrigen hätte ich schon gern die Begründung der Friedhofsverwaltung, warum schon 1-2 Jahre nach der Beisetzung das Grab geebnet werden sollte.

Und nochmal: bist du dir absolut sicher, dass du dich bezüglich der Stelle nicht vertan hast?

Hallo,
vor einigen Wochen war ich zufällig in der Nachbarstadt auf dem Friedhof, da fiel mir ein Holzkreuz auf, welches neben einem Reihengrabstand - um das Kreuz herum wuchs nur Gras, sonst nix.
Mir fiel es deshalb auf, weil ich die Tote (Namen und Todestag stand auf dem Kreuz) noch persönlich gekannt habe. Sie ist 2019 verstorben. Ich vermute, dass auch hier niemand für die Grabpflege, geschweige denn für eine Grabeinfassung und/oder Grabstein aufkommen wollte. Also bleibt das Kreuz wahrscheinlich für 15 oder 20 Jahre so da stehen.
So, wie geschildert, denke ich, dass es beim Grab des Onkels noch nicht mal für ein Holzkreuz mit Namen gelangt hat, was bedeuten würde, da liegt zwar ein Toter in der Erde, aber man sieht kein Grab an dieser Stelle und damit niemand aus Unwissenheit darauf herumläuft hat man wahrscheinlich
etwas hingestellt, um den Platz zu schützen - da wäre meiner Ansicht nach eine logische Erklärung.
Gruss
Czauderna

Irgendwie ist das mit dem „ebnen“ ein Missverständnis. Das passt bis hier. Es war ja nie ein „richtiges“ Grab. Im ersten Jahr passiert nichts, da sich alles setzen lassen muss. Danach macht man normal den Rand und den Stein ran. In dem Jahr ist aber meine Mutter gestorben, also blieb die Entscheidung bei mir. Und ich hab ebnen lassen, damit für mich keine Kosten entstehen.
Grabruhe (übrigens Ba-Wü) sind hier 20 Jahre. Falsches Grab ist es auch nicht, es befindet sich genau hinter meiner Mutter. Gärtnerei hat das bestätigt, die hat noch die Grabnummer der damaligen Grabpflege.
Nun beginnt der Kampf mit dem Friedhofsamt, dass hier scheinbar doppelt kassiert hat, Bisher wollte man mit mir nicht darüber reden. Angeblich aus Datenschutz. Das ich Erbe bin und somit Nutzungsberechtigte, wäre leicht nachzuweisen, aber da blitzte ich heute ab. Alles sehr komisch, ich habe kein gutes Gefühl. Die Gärtnerei hilft mir nun.
Momentan steht nach all vorhandenen Infos der Verdacht im Raum, dass das Friedhofsamt das Grab als Gedenkstätte weiterverpachtet wurde. Wohl in der Annahme, es gäbe keine Angehörigen mehr, merkt keiner. Das wäre Störung der Totenruhe, Grabschändung, Betrug…was weiß ich. Was ich weiß ist, dass es Pietätslos den Angehörigen gegenüber ist und von mir ganz sicher zur Anzeige gebracht werden wird, sollte sich der Verdacht bestätigen,

Ja, das wäre schön gewesen, wenn du das präziser beschrieben hättest, denn natürlich denkt man bei deinem Text an die allgemein geläufige Vokabel „Grab einebnen“, während es bei dir ja offenbar nur darum ging, den Boden flach zu gestalten.

Karl