Hallo,
im Juli 2021 haben wir eine Grabeinfassung, Grabplatte und Grabstein bestellt. Bereits nach 6 Wochen wurden Einfassung und Grabplatte wie gewünscht geliefert und gesetzt.
Die Lieferung des Grabsteins verzögerte sich immer wieder aus nicht nachvollziehbaren und immer wieder anderen Gründen. Er wurde dann endlich 7 Monate nach der Bestellung geliefert.
Neben anderen, jedoch korrigierbaren Mängeln, entsprechen jedoch weder Farbe des Grabsteins noch dessen Struktur der Einfassung/Grabplatte. Natürlich gibt es bei Naturprodukten Abweichungen, aber in viel geringerem Maße und dass obwohl von uns alles zusammen bestellt wurde. Die Unterschiede sind erheblich, so dass man als Laie den Eindruck hat, es würde sich um einen anderen Stein handeln, obwohl dem wahrscheinlich nicht so ist. Es sticht sofort ins Auge und sieht einfach nicht gut aus. Auch die Aussage es läge nur an der Imprägnierung kann ich so nicht nachvollziehen.
Kann man in einem solchen Fall eine Ersatzlieferung fordern bzw. vom Kauf zurücktreten?
Fordern kann man viel. Die Frage ist halt, ob der Steinmetz auf die Forderung eingeht. Ich tippe mal darauf, dass er das zumindest nicht so ganz freiwillig tun wird. D.h. da könnte ein anwaltliches Schreiben notwendig werden, wenn man persönlich nichts erreicht, und ggf. muss die Sache dann gerichtlich geklärt werden. Dabei wird es dann entscheidend auf ein nicht ganz billiges Sachverständigengutachten ankommen. Und da ihr dieses zum Beweis werdet anbieten müssen, wenn ihr einen Nacherfüllungsanspruch gerichtlich durchsetzen wollt, werdet ihr dafür vorab zunächst mal zur Kasse gebeten (Rechtschutzversicherung vorhanden?).
Und ja, bei Naturstein ist das so ein klassischer Fall von „Auf hoher See und bei Gericht“. Wobei rein optische Mängel ohnehin schon so ein ganz spezielles Thema sind. D.h. das kann man so oder auch ganz anders sehen. Gerade der zeitliche Unterschied der Aufstellung könnte durchaus aktuell zu Unterschieden führen, von denen der Sachverständige dann sagt, dass die in einem halben Jahr verschwinden.
S. Beitrag von Wiz. Sollte es an der Imprägnierung liegen: Das kann sein. Um die Inschrift zu schützen. Imprägnierung auf Naturstein hält nur begrenzte Zeit. War aber vermutlich gut und in Eurem Sinne gemeint.
Vor dicker und vermutlich wenig erfolgreicher Streiterei würde ich mit dem Steinmetzbetrieb reden - ja, dass Ihr unzufrieden seid. Aber auch fragen, wie das zustande kommen kann und ob es Abhilfemöglichkeiten gibt.
LG
Amokoma1