Grad der Behinderung 80 - und jetzt?

hallo alle zusammen,

nochmal eine frage bzgl des Grads der Behinderung.
wenn man den GdB von 80 bekommen hat, was kann man da jetzt mit anfangen?
Mich interessiert vor allem, ob man eine gratis Monatskarte für die Öffentlichen Verkehrsmittel bekommt, oder für den Eintritt ins Schwimmbad, ausserdem, ob man irgendeine Art von Kündigungsschutz hat/Arbeitsstunden reduziert werden müssen, etc.

Danke für Eure Hilfe,
Vg

Ermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen sind individuell, aber üblich. Beim Nahverkehr kommt es drauf an ob eine Einschränkung der Mobilität vorliegt. Der Kündigungsschutz ist erhöht, die Fürsorgestelle muß zustimmen Außerdem fünf zusätzliche Urlaubstage. Im öffentlichen Dienst müssen behinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, wenn sie nicht für die zu besetzende Stelle offensichtlich ungeeignet sind, ansonsten kostet das den Arbeitgeber Schadenersatz in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern.

Pauschbetrag und pauschale Mehraufwendungen für Fahrtkosten bei der Steuer.

Hallo,
gibt es zusätzliche Merkzeichen?
Bin gerade über ein Forum namens " Mein Handicap-My Chance " gestolpert.
Könnte interessant für dich sein.
LG, Mao

Hallo,
habe 90% ohne weitere Merkmale.
Bekomme nur bei der jährlichen Steuerrückzahlung ein paar Euro.
Ansonsten mal bei einem Eintritt eine Ermäßigung.
Gruß

Moin,

ich kann leider nur ein paar Gedankensplitter liefern.

Die betroffene Person hat 80% GdB mit dem Merkzeichen B, also Begleitung.

Bei Interesse bekäme sie eine Wertmarkte für den Behindertenausweis und könnte damit ohne weitere Kosten mit einer Begleitperson in einem großen Umfang fahren.

Die Kosten der Wertmarke betrugen vor zwei Jahren 48 € pro Jahr. Da das Interesse aber nicht groß war, habe ich es nicht weiter verfolgt.

Das ganze war in HH, die Infos waren von P kann in ganz SH „umsonst“ in Begleitung fahren bis in der ganzen BRD, naja ein kleiner Unterschied.

Ich konnte und wollte dann auch nicht mehr klären, ob diese „Freifahrten“ dann auch ohne Begleitperson gelten. Tja, es ist ein kleiner Widerspruch, einerseits die Begleitperson eingetragen, aber der Wunsch war, eben einige wenige, sehr vertraute Buslinien alleine zu nutzen, da eben keine Begleitung ständig zur Verfügung steht.

Zuständig war das Versorgungsamt, wie es in anderen Bundesländern angesiedelt ist, weiß ich nicht.

Bei meinem Vater war es so, dass er in einem Umkreis des Wohnortes kostenlos mit Begleitperson fahren konnte, weitergehende Fahrten waren stark ermäßigt. Die ist aber schon lange her und es ändert sich laufend.

Viel Erfolg!

gruß Volker

hallo mao,
emmm zusaetzliche kennzeichen? nein, ich glaube nicht…
lg

ok, danke volker.

danke für die antwort!

Hallo,

hier:

findest Du eine tabellarische, aufeinander aufbauende Übersicht je nach GdB.

&Tschüß
Wolfgang

vielen dank, Wolfgang!

Bei der Nutzung des ÖPNV kommt, es darauf an, ob es die Merkzeichen G/ aG im Ausweis eingetragen sind. Sind sie das nicht, wirst du höchstwahrscheinlich keine Wertmarke bekommen, mit der der ÖPNV vergünstigt genutzt werden kann.