Hallo!
Das man den Grad der Behinderung nicht addieren kann ist mir bewußt, aber wie ist er dann zu berechnen?
Bei mir betrifft es folgendes:
Schlafabnoe mit CPAP-Gerät (laut Liste 20%)
Reflux ( 10-30%) (Wechselwirkung)
leichtes Stottern mittelgradig situationsbeinng (20%)
depressive Störung (0-20%) evtl.(30%-40%)(Wechselwirkung)
Evtl. Bluthochdruck 150/100 (noch am Anfang der Behandlung und noch nicht lelevant)
Die Depressionen liegen seit Jahren vor (zur Zeit seit 13 Monaten krank, Raha läuft, ( Mdk bestätigt, und Empfelung eines Schwerbehindertenausweises)
Klage vor dem Sozialgericht auf Teilhabe am Arbeitsleben läuft.
Welche Krankheiten werden als Wechselwirkung anerkannt?
Die Schlafabnoe ist klar und mit 20% festgelegt, bei den Depressionen wird eine Festlegung alledings schwer.
ebenso das Stottern.
Wie der Reflux 10-30 festgelegt wird ist mir nicht bekannt.
Danke Heiko
Hallo Heiko!
Das kann ich Dir leider auch nicht sagen. Schau am besten direkt in den Sozialgesetzbüchern (SSGB) nach.
Ansonsten wünsch ich Dir viel Glück!
Hallo potsdamheiko,
entschuldige, daß ich mich jetzt erst melde, ich kam nicht dazu, Dir zu antworten.
Der GdB berechnet sich aus den verschiedenen Prozentzahlen der einzelnen Behinderungen und die gesamte Prozentzahl teilt man durch die gesamte Anzahl der einzelnen Behinderungen.
Beispiel bei Dir:
20% + 30% + 20% + 40% = 110%
110% / 4 = also so um die 30% GdB.
Aber es kommen bei Dir noch Depressionen und hoher Blutdruck hinzu, also ist das nicht unbedingt „nur“ 30% GdB.
Das hat mir eine Freundin so erklärt, weil ich es nicht gewußt habe, also weiß ich nicht, ob es stimmt.
Viele Grüße
Susanne
Vielen Dank Susanne!
So eine ähnliche Antwort habe ich auch schon bekommen. Es könnte schon hinkommen. Allerdings weiß ich noch nicht, wie es mit der Anerkennung der Depressionen steht. Der Abschlußbericht der Reha steht noch aus.
30% könnten bei Gleichstellung schon eine große arbeitsrechtliche Hilfe sein.
Heiko
Entschuldige, dass meine Antwort so lange gebraucht hat.
Im Enteffekt, kann ich dir auch nur sagen…
„Sicher weiß ich es nicht“
Schätzen würde ich mal, dass es nicht geht.
Es wird vermutlich die „schwerste“ Behinderung als Maximaler Wert genommen.
Aber frage doch einfach beim zuständigen Amt nach, die können dir das mit Sicherheit sagen.
Viele Grüße
LillyM79