Grafiker und Webdesign von Gewerbe auf Freiberufler

Hallo zusammen,

Person X ist nun mittlerweile seit 11 Jahren nebenberuflich mit einen Kleingewerbe selbstständig im Bereich von Webdesign und Grafikentwicklung. Nun hat Person X bei einem kürzlichen Gespräch die Frage gestellt bekommen, wieso er denn kein Freiberufler ist, da es ja zur Art der Selbstständigkeit passen würde.
Person X hat sich jetzt mit dem Thema auseinander gesetzt aber dennoch einige Fragen

  • kann die Umschreibung von Kleingewerbe auf Freiberufler einfach beim Finanzsamt beantragt werden und muss auf etwas speziell geachtet werden?
  • Bietet der freiberufliche Status denn wirklich so viel Vorteile gegenüber dem Kleingewerbe?
  • Gibt es Einschränkungen als Freiberufler im Vergleich zum Kleingewerbetreibenen?
  • Können alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf einfach steuerlich geltend gemacht werden wie bislang auch und genügt eine EÜR für das Finanzsamt?

Person X ist auch für alle weiteren Hinweise und jeglichen Inputs für oder gegen die Entscheidung dankbar.

Viele Grüße

Hallo!

Nein, denn es besteht kein Wahlrecht. Ob eine Tätigkeit gewerblich ausgeübt wird, ist nur nach den Kriterien des § 15 EStG zu beurteilen. Zur Abgrenzung gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die in den Einkommensteuerrichtlinien in groben Zügen zusammengefasst ist. Bislang irrtümlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklarierte Einkünfte können (und müssen) natürlich für die Zukunft als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärt werden.

Ja. Aber wenn der Gewerbebetrieb sehr klein ist, gibt es Erleichterungen im Bereich der Buchführungspflicht und der Gewinnermittlungsart sowie bei der Umsatzsteuer (Ist-Versteuerung). Im Bereich der Gewerbesteuer greift oft der Gewerbesteuerfreibetrag. Im Ergebnis ist es für kleine Gewerbetreibende oft egal, da es für sie keinen Unterschied macht.

Für die Angehörigen der verkammerten freien Berufe gilt ein teilweise sehr einschränkendes Berufsrecht.

Betriebsausgaben bleiben Betriebsausgaben und Ausgaben der privaten Lebensführung bleiben Ausgaben der privaten Lebensführung, egal ob es ein gewerblicher oder ein selbständiger Betrieb ist. Die Beschränkungen der Abziehbarkeit bestimmer Betriebsausgaben unterscheidet sich nicht. Die Höhe der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wird in aller Regel im Rahmen einer EÜR ermittelt.

Schöne Grüße!