Gravierte Ringe von eBay-Händler zurückgeben ?

Hallo,

wir haben Trauringe mit Gravur von einem Händler über eBay bezogen. Nun ist es leider so, dass uns die Ringe überhaupt nicht gefallen, obwohl sie auf den Bildern toll ausgesehen haben.

Nun ist es Glück, oder auch noch mehr Pech, dass beide Ringe kleine Mängel aufweisen.
Der Herrenring hat außen kleine schwarze Punkte, wo eigentlich Silber sein sollte und der Damenring hat innen eine kleine Nase. Diese sieht man nicht und stört auch nicht, aber richtig ist es trotzdem nicht.

Nun ist es ja auch so, dass Artikel die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind.
Was ich bereits dazu gefunden habe:
„Es muss sich um eine Ware handeln, die kein standardisiertes Massenprodukt darstellt und für die der Unternehmer nicht ohne weiteres einen anderen Abnehmer finden kann.“

Frage ist jetzt, in wie weit das greift und ob es auch für fehlerbehaftete Produkte gilt.

Ich werde aufjedenfall mein möglichstes Versuchen, aber vielleicht hat jemand ja noch eine Idee auf was ich mich berufen kann, denn am liebsten hätte ich die Ringe nie gekauft.

Freundliche Grüße.
Infar

Hallo,

wir haben Trauringe mit Gravur von einem Händler über eBay
bezogen. Nun ist es leider so, dass uns die Ringe überhaupt
nicht gefallen, obwohl sie auf den Bildern toll ausgesehen
haben.

das ist ein Problem.

Nun ist es Glück, oder auch noch mehr Pech, dass beide Ringe
kleine Mängel aufweisen.
Der Herrenring hat außen kleine schwarze Punkte, wo eigentlich
Silber sein sollte und der Damenring hat innen eine kleine
Nase. Diese sieht man nicht und stört auch nicht , aber richtig
ist es trotzdem nicht.

Ob das ein Mangel im Sinne des Gesetzes ist? Klingt eher so, als wenn man Erbsenzähler ist und nur irgend etwas sucht, um die Dinger zurückgeben zu können.

Nun ist es ja auch so, dass Artikel die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden vom Rückgaberecht
ausgeschlossen sind.

Richtig.

Was ich bereits dazu gefunden habe:
„Es muss sich um eine Ware handeln, die kein standardisiertes
Massenprodukt darstellt und für die der Unternehmer nicht ohne
weiteres einen anderen Abnehmer finden kann.“

Im BGB heißt es wörtlich:

§ 312d

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind […]

Frage ist jetzt, in wie weit das greift und ob es auch für
fehlerbehaftete Produkte gilt.

Das sind zwei Paar Schuhe. Entweder Widerrufsrecht oder Gewährleistung.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Auch nicht wenn die Ware mangelhaft ist (was hier nicht eindeutig ist). Sollte die Ware mangelhaft im Sinne des Gesetzes sein, hat der Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung.

Ein „Nichtgefallen“ ist also kein legitimer Grund aus der Sache heraus zu kommen. Im Rahmen der Gewährleistung kann man die Lieferung von mangelfreier Ware verlangen, was aber auch nicht das ist, was man will.

Also: Verkäufer kontaktieren, um gütliche Einigung ersuchen und einen Teil des Kaufpreises als Lehrgeld abschreiben.

Gruß

S.J.

Geiz ist geil
Warum seid ihr nicht zum Juwelier?

Ihr hättet die Ringe auch gleich aus dem Kaugummiautomaten ziehen können.

Gruß,
Anja

Hallo Anja,

wie schon beschrieben, sahen die Ringe auf den Fotos einfach toll aus, zumal sie mit dem Anteil von Schwarz etwas besonderes waren, was wir so in keinem örtlichen Juwelier gesehen haben und wir haben hier durchaus einige.
Es sind zwar wie vermutet keine 1000,- EUR Ringe, aber auch für 120,- EUR erwarte ich eine gewisse Qualität. Da nun schon bei Ankunft die Silberlegierung beschädigt ist, will ich gar nicht wissen, wie der Ring nach einem Jahr aussieht.

Naja, passiert uns sicher nicht noch einmal.

lg

hallo

Nun ist es Glück, oder auch noch mehr Pech, dass beide Ringe
kleine Mängel aufweisen.
Der Herrenring hat außen kleine schwarze Punkte, wo eigentlich
Silber sein sollte und der Damenring hat innen eine kleine
Nase. Diese sieht man nicht und stört auch nicht, aber richtig
ist es trotzdem nicht.

Also wenn die ringe, bzw. einer davon, nicht der artikelbeschreibung entspricht, dann solltest du sie ohne probleme zurückgeben können. ich meine hier die andersartige farbe. ob silber oder schwarz würde ich schon eine erhebliche abweichung von der artikelbeschreibung ansehen.
bei der kleinen nase ist es schwer. wenn man auf den fotos genau erkennen kann, dass diese nase nicht da ist und die verschickte ware hat die nase, ist das sicherlich auch ein grund.

Nun ist es ja auch so, dass Artikel die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden vom Rückgaberecht
ausgeschlossen sind.
Was ich bereits dazu gefunden habe:
„Es muss sich um eine Ware handeln, die kein standardisiertes
Massenprodukt darstellt und für die der Unternehmer nicht ohne
weiteres einen anderen Abnehmer finden kann.“

klar kann man gegenstände, die speziell beschriftet oder graviert wurden, nicht zurückgeben (auch hygieneartikel gehören dazu), aber wenn sie nicht der artikelbeschreibung entsprechen, dann wiegt dies schwerer.
sonst würde ich auch gravierte goldbarren verkaufen…nur leider handelt es sich um messingbarren…aber sie sind ja graviert…^^

Frage ist jetzt, in wie weit das greift und ob es auch für
fehlerbehaftete Produkte gilt.

den fehlerhaften ring solltest du ohne probleme gegen geld zurück zurückschicken können. den 2. ring natürlich nicht. es ei denn sie wurden im set gekauft und dann entspricht eben ein teil des 2-teiligen sets nicht der artikelbeschreibung und man sollte auch beide zurücksenden können.

Ich werde aufjedenfall mein möglichstes Versuchen, aber
vielleicht hat jemand ja noch eine Idee auf was ich mich
berufen kann, denn am liebsten hätte ich die Ringe nie
gekauft.

vllt kommst du dem verkäufer etwas entgegen und zahlst für die gravur. die kosten für die entfernung der gravur muss der verkäufer dann auf eigene kosten entfernen für die falsche artikelbeschreibung.

fänd ich für beide seiten eine faire lösung

aber mal ehrlich…eheringe bei ebay kaufen? 120€ ist zwar kein kleingeld, aber bei so einer (hoffentlich) investition fürs leben, würde ich schon zum juwelier gehen und mir ringe zeigen lassen und sie auch anfassen wollen.
besser die günstigste version vom juwelier als irgendwas ausm internet.

gruss

Falsch
Hallo,

Also wenn die ringe, bzw. einer davon, nicht der
artikelbeschreibung entspricht, dann solltest du sie ohne
probleme zurückgeben können.

auf welcher Grundlage? Mir fällt keine ein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Gruß

S.J.