Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand kurzfristig weiterhelfen:
ich habe im ersten Monat nach meiner Elternzeit eine Kündigung erhalten (war leider zulässig da es sich um einen Kleinbetrieb handelt).
Nun ist mir eingefallen, dass ich bei der Finanzierung meines Auto das ich im letzten Jahr gekauft habe, eine Kreditschutzversicherung Plus abgeschlossen habe. Diese Versicherung greift wohl auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
jetzt habe ich im Kleingedruckten folgendes gefunden:
"§ 3 Was ist ein Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen?
Arbeitnehmer ist eine versicherte Person, die vor Beginn der ersten Arbeitslosigkeit, die nach Unterzeichnung der Anmeldeerklärung eintritt, oder bei Unterzeichnung der Anmel- deerklärung mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und gearbeitet hat. Die wöchentliche Arbeitszeit muss in jedem Fall mindestens 15 Wochenstunden betragen haben. Sie darf weder Wehrdienst- leistender, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, Teilnehmer an sonstigen freiwilligen Diensten (z. B. freiwilliges soziales Jahr) noch Auszubildender sein. Ausbildungszeiten, Zeiten des Wehrdienstes, der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst oder an sonstigen freiwilligen Diensten, die Elternzeit sowie Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz gelten nicht als Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen."
Also 1.:
„…mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war…“
–> war ich ja, allerdings in Elternzeit
„…die Elternzeit sowie Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz gelten nicht als Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.“
Jetzt habe ich in der gesamten Elternzeit brav meine Rate und somit auch die Versicherung bezahlt, obwohl ich gar nicht abgesichert bin?!
Die Dame bei der Versicherung sagte genervt, das dies viele missverstehen und ich doch sozialversicherungspflichtig vor meiner Arbeitslosigkeit war und somit die Versicherung greift.
Aber das stimmt doch nicht oder?? Ich bin verwirrt…! Hoffentlich kann mir jemand helfen!
LG Kamilla