Greift hier meine Haftpflichtversicherung?

Hallo,

ich lebe mit meinem Lebensgefährten in einer Wohnung zusammen. Die Wohnung ist zu 100% Eigentum von meinem Lebensgefährten. Nun ist mir was ziemlich dummes passiert: Ich wollte den Duschabfluss von Haaren befreien, hab dabei irgendwie das Abflussrohr gelockert. Dadurch ist dann beim Duschen Wasser ausgetreten, in die untere Etage gelaufen und hat unseren Verteilerkasten zerlegt. (Bin nur echt froh, dass es nicht gebrannt hat). Jetzt kommen natürlich Kosten für Elektriker und Klempner auf, die ja von der Gebäudeversicherung nicht übernommen werden (bin ja selbst schuld).
Eine Hausratversicherung haben wir blöderweise nicht und jetzt war meine Idee, das über meine Haftpflicht zu machen, weil ich ja sein Eigentum kaputt gemacht habe…
Wie verhält sich das hier?

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Claudia

Hallo,
du hast mich als Experten eingeladen - das ehrt mich zwar, aber ich denke als Krankenkassenmitarbeiter bin ich da nicht so sehr geeignet.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.
Also Gemeinschaftseigentum ist nicht betroffen. Der Schaden war nur in der Wohnung von meinem Lebensgefährten. Wir hatten auch erst auf die Gebäudeversicherung gehofft, aber laut Hausverwaltung zählt das da wohl nicht mit rein…

Daher eben die Hoffnung auf die Haftpflicht.

Hallo!

Und was hindert Dich eigentlich daran, einen möglichen Schaden der Haftpflicht zu melden ? Muss man das nicht schon aus vertraglichen Gründen schnell machen ?
Entweder sie zahlt (muss zahlen) oder sie weist es aus bestimmten Gründen ab.
Mehr passiert nicht.

Grundsätzlich müsste sie zahlen, wenn jemand in der fremden Wohnung einen Schaden (fahrlässig) verursacht. Schaden der dem Eigentümer entstanden ist.

Bei einem Gast/Besucher in fremder Whg. wäre die Haftungsfrage wohl klar, aber bei Lebenspartnerschaft ?
Innerhalb Familie haftet man auch nicht bzw. tritt die Haftpflicht nicht ein.

MfG
duck313

Hallo Claudia,

es handelt sich hier wohl um eine Eigentumswohnung und durch deine fehlerhafte Reparatur ist ein Wasserschaden entstanden, der vermutlich das Gemeinschaftseigentum betrifft.
Dies bedeutet, die Hausverwaltung sollte den Schaden der Wohngebäudeversicherung melden (Leitungswasserschaden) die dann den Verursacher (also dich, bzw. deinen Lebensgefährten) in Regress nehmen kann.

Gruß Apolon

Hallo,
warum wird denn der Schaden bei der Haftpflicht nicht gemeldet???

Dann hat man eine exakte Aussage:
Ja oder Nein.

Es kostet doch nix, den Schaden anzuzeigen.

In der Zeit in der du hier die Anfrage gestellt hast und die Antowrten nachgelesen hast,
hättest du schon längst die Haftpflichtversicherung anschreiben können…

Grüße
miamei

hallo,
wenn die Haftpflichtversicherung auf Deinen Namen läuft, könnte das gut gehen, da Dein Lebenspartner Eigentümer der Wohnung ist. Melde den Schaden einfach mal bei Deiner Versicherung an! Der Schaden ist schließlich durch Deine Handlung entstanden!!!

Grüßle von Andreas :wink:

Im allgemeinen möchte die Hausverwaltung (bzw. die Gebäudeversicherung) nur eine Aussage der Haftpflichtversicherung, dass diese den Schaden NICHT übernimmt, zum Beispiel weil das Wasser aus einem mit der Gebäudewasserversorgung verbundenen System ausgetreten ist. Dann übernimmt die Gebäudeversicherung erstmal und einigt sich dann selbständig mit der Haftpflichtversicherung (oder nicht).

Dann ist der Schaden also am Sondereigentum entstanden und dies gehört deinem Lebensgefährten.
In diesem Fall, muss dein Lebensgefährte die Kosten alleine für den Schaden übernehmen.
Deine Privathaftpflichtversicherung greift auch nicht, da Du mit ihm im gleichen Haushalt lebst.

Somit kann man nur sagen, Pech gehabt.

Gruß Apolon

Also gibt man hier Tipps zum Versicherungsbetrug ?

Solches sollte man in einem Forum unterlassen !

In diesem Falle nicht, denn Schäden von Personen im gleichen Haushalt sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen.

Hallo,
selbst wenn Du da nicht wohnen und nur mal helfen wolltest, würde die nicht zahlen, wenn dieses Risiko nicht extra eingeschlossen ist. In der Regel sind solche Schäden bei Freundschaftsdiensten bisher nicht abgedeckt. Da hilft also nur ein Blick in den Vertrag oder eine Meldung bei der Versicherung. Wenn die nicht zahlt, dann muss man seinen Schaden sich selbst ersetzen.

Grüße