Greift Rechtsschutzversicherung nach Bekanntwerden von Entlassungswelle noch?

Hallo liebe Community,

Mein Arbeitgeber hat angekündigt dass ein Personalabbau in der Firma ansteht und dass dieser auch meine Abteilung betrifft. Wessen Arbeitsplätze genau wegfallen und ob auch mein Arbeitsplatz betroffen ist war zu derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Wenn ich kurz nach Bekanntwerden diese Information eine Rechtsschutzversicherung abschließe greift diese dann überhaupt noch? Hat da jemand Erfahrungen mit?

Vielen Dank im voraus für alle Antworten

Hallo Bankster,

da kommst du nicht umhin, einfach mal die eine oder andere Versicherung anzusprechen, und dir ein angebot machen zu lassen. Evtl. dein Problem schildern und verhandeln, wenn das mögilch ist.

Ich habe jedoch schon mehrfach gehört, dass nach Abschließen einer Rechtsschutzversicherung eine Frist gesetzt wurde, ab der man sie erst in Anspruch nehmen kann. Um genau das zu verhindern: Leute, die ihre Versicherung erst abschließen, wenn es einen konkreten Fall gibt, und damit das Prinzip der (präventiven) Absicherung natürlich ad absurdum führen.

Aber wie gesagt: man kann natürlich gucken, inwiefern das verhandelbar ist.

Gruß,
Inka

Hallo,

Aber wie gesagt: man kann natürlich gucken, inwiefern das
verhandelbar ist.

So etwas ist nicht verhandelbar!

Gruß Merger

Hallo,

Rechtsschutzversicherungen haben immer eine Sperrfrist. Ebenfalls werden Fälle ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses schon bekannt waren. Eine Versicherung erst abzuschließen, wenn man sie braucht würde natürlich jeder gerne, so funktioniert das Spiel aber nun mal nicht.

Gruß,
Steve

Hi!

Ebenfalls werden Fälle ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt des
Abschlusses schon bekannt waren.

Rein aus Interesse: gälte denn ein Fall wie der Vorliegende (Entlassungswelle bekannt, aber persönliche Betroffenheit noch nicht gegeben und auch noch nicht absehbar) als bekannt?

Inka.

Hier die richtige Antwort

Wenn ich kurz nach Bekanntwerden diese Information eine Rechtsschutzversicherung abschließe greift diese dann überhaupt noch? Hat da jemand Erfahrungen mit?

Die richtige Antwort ist die:
Bei einer RSV wirst du voraussichtlich abblitzen. Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.
Du kannst auch bei einem bereits reingetretenen Waldbrand kein Haus am Waldrand gegen Feuer versichern, auch wenn das Haus evtl. gar nicht vom Feuer erfasst wird.

Was in den Antworten der Versicherungsverkäufer aber vergessen wurde, ist der Rechtsschutz, den z.B. Gewerkschaften ihren Mitgliedern bieten, und zwar ab dem Tag des Beitrittes. Ein Eintritt in eine passende Gewerkschaft hilft weiter.

Vielen Dank im voraus für alle Antworten

Viele Grüße

Erdbeerzunge

Was in den Antworten der Versicherungsverkäufer aber vergessen
wurde, ist der Rechtsschutz, den z.B. Gewerkschaften ihren
Mitgliedern bieten, und zwar ab dem Tag des Beitrittes. Ein
Eintritt in eine passende Gewerkschaft hilft weiter.

Dir sollte aber bekannt sein, dass auch bei dem Arbeitsrechtsschutz über eine Gewerkschaft
oft eine Rechtsschutzversicherung hinterlegt ist die nicht leistet wenn die Fristen für den Rechtsstreit nicht gewahrt wurden, bzw. die Übernahme im Ermessen der Gewerkschaft liegt.

Gruß Merger

Was in den Antworten der Versicherungsverkäufer

Welcher Versicherungsverkäufer hat der Fragestellerin geantwortet ?

wurde, ist der Rechtsschutz, den z.B. Gewerkschaften ihren Mitgliedern bieten, und zwar ab dem Tag des Beitrittes.

Ein Versicherungsverkäufer hätte die Gewerkschaft vielleicht deswegen nicht erwähnt, weil er nicht weiß, welchen Deckungsumfang die Gewerkschaft ihren Mitgliedern bietet.

Dir sollte aber bekannt sein, dass auch bei dem
Arbeitsrechtsschutz über eine Gewerkschaft
oft eine Rechtsschutzversicherung hinterlegt ist die nicht
leistet wenn die Fristen für den Rechtsstreit nicht gewahrt
wurden, bzw. die Übernahme im Ermessen der Gewerkschaft liegt.

Ich hatte mich da mal vor Jahren erkundigt, und damals bestand überall Rechtsschutz ab dem Tag des Beitrittes.

Ob das jetzt (noch) so ist, weiß ich nicht.

Gruß Merger

Grüße

Erdbeerzunge

Ein Versicherungsverkäufer hätte die Gewerkschaft vielleicht
deswegen nicht erwähnt, weil er nicht weiß, welchen
Deckungsumfang die Gewerkschaft ihren Mitgliedern bietet.

Im Interesse des von der Kündigung bedrohten Mitbürgers wäre das aber nicht…
Ein Versicherungsberater hätte die Sache dagegen bestimmt erwähnt :wink:.

Wir wissen natürlich alle, dass der Versicherungsumfang bei der Gewerkschaft nicht so toll ist, dass es evtl. Wartezeiten gibt etc. Aber für den Fragesteller ist evtl. eine eingeschränkte Deckung besser als gar nichts. Denn bei den üblichen Versicherungsgesellschaften erhält er ziemlich sicher nichts…

UPDATE: Verdi z.B. hat 3 Monate Wartezeit.

Erdbeerzunge

Ich hatte mich da mal vor Jahren erkundigt, und damals bestand
überall Rechtsschutz ab dem Tag des Beitrittes.

Bei welcher Gewerkschaft ?

Gruß Merger

Hallo - guten Morgen - - wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit erfüllt ist gibt es kein Problem. Die Androhung oder Ankündigung ist kein Schadenfall. - - Erst das Datum  einer Kündigung wäre entscheidend.
Schönen Tag !
Manfred

Wenn ich kurz nach Bekanntwerden diese Information eine Rechtsschutzversicherung abschließe greift diese dann überhaupt noch? Hat da jemand Erfahrungen mit?

Was in den Antworten der Versicherungsverkäufer aber vergessen
wurde, ist der Rechtsschutz, den z.B. Gewerkschaften ihren
Mitgliedern bieten, und zwar ab dem Tag des Beitrittes. Ein
Eintritt in eine passende Gewerkschaft hilft weiter.

Du bist dir für kein Fettnäpfchen zu schade.Wirklich dreist wird es aber,wenn du dich nicht einmal entblödest,dein zur Schau gestelltes Halbwissen als „richtige“ Antwort zu verkaufen.Die Wartezeit für Rechtsschutzangelegenheiten bei Kündigungsstreitigkeiten gilt auch bei den von den Gewerkschaften angebotenen Leistungen,völlig unabhängig davon,ob es sich um die Ver.di,IG Metall,den DGB oder eine andere Minigewerkschaft handelt.
Ich wiederhole mich gerne:smiley:u bist der lebende Beweis,dass eine Beratung gegen Honorar nicht zwingend qualitativ hochwertig sein muss.Ich hoffe,wir können uns noch lange über dich amüsieren.

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Im Interesse des von der Kündigung bedrohten Mitbürgers wäre
das aber nicht…

Deine falschen Antworten ebenfalls nicht.

Wir wissen natürlich alle, dass der Versicherungsumfang bei
der Gewerkschaft nicht so toll ist, dass es evtl. Wartezeiten
gibt etc. Aber für den Fragesteller ist evtl. eine
eingeschränkte Deckung besser als gar nichts. Denn bei den
üblichen Versicherungsgesellschaften erhält er ziemlich sicher
nichts…

Es gibt diese Einschränkungen bezüglich der Wartezeit nicht nur eventuell,sondern schlicht und ergreifend nicht.Eine qualifizierte „Honorarberaterin“ hätte diesen Umstand sicherlich erwähnt.Frei nach dem Motto:Erst denken,dann posten.

UPDATE: Verdi z.B. hat 3 Monate Wartezeit.

Alle anderen auch.

Ich hatte mich da mal vor Jahren erkundigt, und damals bestand
überall Rechtsschutz ab dem Tag des Beitrittes.

Unfassbar.Ich frage jetzt nicht nach Quellen,denn die hast du wie üblich verlegt oder gerade nicht zur Hand.

Ob das jetzt (noch) so ist, weiß ich nicht.

Natürlich nicht.Es war auch noch nie der Fall.

Die Wartezeit für Rechtsschutzangelegenheiten bei Kündigungsstreitigkeiten gilt auch bei den von den Gewerkschaften angebotenen Leistungen,völlig unabhängig
davon,ob es sich um die Ver.di, IG Metall ,den DGB oder eine andere Minigewerkschaft handelt.

Gerade bei der IG Metall gibt es immerhin Rechtsberatung ab dem Tag des Beitrittes (!), Prozessvertretung allerdings erst 3 Monate nach Beitritt.

Das ist nicht optimal, aber für den Fragesteller deutlich besser als ganz ohne RSV. Damit gehört diese Info zu einer guten (echten) Beratung dazu!

Ich hoffe,wir können uns noch lange über dich amüsieren.

Aber nur gegen Honorar :wink:.

Grüße

Erdbeerzunge

Gerade bei der IG Metall gibt es immerhin Rechtsberatung ab
dem Tag des Beitrittes (!), Prozessvertretung allerdings erst
3 Monate nach Beitritt.

Das ist nicht optimal, aber für den Fragesteller deutlich
besser als ganz ohne RSV. Damit gehört diese Info zu einer
guten (echten) Beratung dazu!

Das ist nicht nur nicht optimal,es läuft auch in die Leere.Beratung und/oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt wird nur für den Fall gewährt,dass eine Kündigung ausgesprochen wurde.Das ist hier nicht der Fall,da nur von einer möglichen Kündigung durch den AG die rede ist.Die IG Metall folgt hier interessanterweise nicht einmal der Rechtssprechung durch den BGH,der eine angedrohte Kündigung bereits als den Eintritt eines Rechtsschutzfalles ansieht.

Ich hoffe,wir können uns noch lange über dich amüsieren.

Aber nur gegen Honorar :wink:.

Da verbrenne ich mein Geld lieber.Der Effekt ist derselbe,es ist weg.Aber im Fall der Verbrennung habe ich wenigstens noch etwas Wärme erzeugt.