Hallo,
Badenwürttemberg:
Manche Menschen wollen nicht dass Andere im kurvenreichen Wohngebiet mit dem Auto über ihr Grundstück fahren. Soweit verständlich. Jetzt gibt Leute die große Steine (bis zu 70x70x70 cm) an ihre Grenze zur Straße legen. Teilweise liegen die Steine bündig direkt nach dem Bordstein senkrecht nach oben gehend. Auch öffentliche Stellplätze am Straßenrand sind teilweise mit solchen Steinen umstellt. Die Steine sind teilweise von Büschen überdeckt und dadurch nicht sichtbar. Die Steine selbst liegen auf Privatgrundstücken - nicht auf dem der Stadt/Gemeinde.
Frage: Ist es erlaubt dass solche Steine direkt bündig zum Bordstein der Straße/öffentlichem Stellplatz gesetzt werden?
Ist es möglich Schadensersatz zu fordern wenn man sich an solchen Steinen Schrammen am Auto einfängt? Wenn der Stein direkt bündig zum Bordstein liegt und von einem Busch überdeckt wird?
Danke für alle Infos und Tipps!
Frager27