Hallo,
wir sind in der Bauphase und fragen uns, inwieweit wir ab Grundstücksgrenze böschen dürfen, ohne dass wir einen separaten Bauantrag benötigen.
Wir haben ein Grundstück in Hanglage. Für das Gebäude haben wir bereits eine Baugenehmigung. Wie weit dürfen wir an die Grundstücksgrenze böschen bzw. L-Steine oder vergleichbares setzen.
Wir dachten ggf. 1m hohe L-Steine an die Grundstücksgrenze zu setzen und den Rest (vielleicht noch 1 bis max. 2m Höhe) zu böschen. Ist das ohne separate Baugenehmigung erlaubt? Oder dürfen wir erst ab 3m Grenzabstand böschen o.ä.
Jemand einen Lösungsvorschlag bzw. eine konkrete Antwort?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße